Darf ich in einer Warensendung per Post (1,65) die Waren in Geschenkpapier wickeln?

7 Antworten

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Klar kannste das, aber die Warensendung darf zu Prüfzwecken von der Post geöffnet werden.


Fragant007  15.12.2010, 09:14

Danke f. d. Stern!

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KlaraLara 
Beitragsersteller
 06.12.2010, 10:21

Würden sie dann auch das Geschenkpapier zerreißen, oder schauen sie nur grundsätzlich in den Umschlag? Wenn sie das Papier öffnen, brauch' ich mir die Mühe ja nicht machen mit der Verpackung.

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Fragant007  06.12.2010, 10:23
@KlaraLara

Das KANN Dir durchaus passieren. Daher würde ich persönlich Geschenke als Päckchen versenden und Warensendung nicht als Geschenk verpacken.

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KlaraLara 
Beitragsersteller
 06.12.2010, 10:25
@Fragant007

Okay. Ist natürlich ein enormer Portounterschied, aber ich werd's dann so machen, vielen Dank!

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Zackenking  17.01.2011, 06:40
@KlaraLara

Fragant007 - Öffnen dürfen sie, aber nicht zerreissen. Falls ja, muss Ersatz von der Post gestellt werden.

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Bei Warensendungen deren Umschlag geöffnet werden darf geht das nicht.Aber Du kannst Als Briefsendung versenden und die darf zugeklebt werden und kostet auch nur 2,20

Die Warensendung muß zu öffnen sein, um den Inhalt(lediglich WARE) prüfen zu können. Es darf auch lediglich eine Rechnung beiliegen - KEINE individuellen Anschreiben(Briefe etc)

Je nach Wert des Gegenstands würde ich mir sehr gut überlegen, ob eine unversicherte Warensendung das richtige ist. Es wird auch nicht jede Warensendung geöffnet - also könntest du es zumindest versuchen. Aber auff Nummer sicher gehst du wenn du ein Paket oder zumindest Päckchen nimmst. Es muß ja nicht umbedingt die Post sein. Hermes z. B. ist auch sehr günstig. Einfach mal vergleichen...

Bei einer Warensendung muss der Umschlag ja offen sein, damit die Post gegebenenfalls hinschauen kann! Ist die Ware jedoch eingepackt - ist die verpackte Ware in einem Warensendungsumschlag ja nicht zu erkennen.

Fazit: Nicht in Geschenkpapier verpacken


KlaraLara 
Beitragsersteller
 06.12.2010, 10:23

Uff. Wie schade. Ich wollte es halt ein bisschen weihnachtlicher machen, aber nicht gleich mehr Porto zahlen, weil es ja eine Warensendung ist. Aber das leuchtet mir ein, deshalb auch meine Bedenken. Danke.

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Natürlich darf man das. Solange wie das Papier keine Nachrichten in Form einer handgeschriebenen Mitteilung enthält und die Warensendung zwecks Kontrolle zu öffnen ist.

Shalom