Mit Zeitungen als Büchersendung wäre ich vorsichtig da:

Dürfen Zeitschriften als Büchersendung verschickt werden? Nein, das geht nicht! Hier eine Antwort der Deutschen Post: Der Versand von Büchersendungen ist seit seiner Einführung 1951 dazu bestimmt, das Kulturgut Buch zu fördern. Daher darf ihr Inhalt weder unmittelbar noch mittelbar geschäftlichen Zwecken dienen, der zulässige Inhalt ist auf (gedruckte) Bücher/Broschüren, Notenblätter und Landkarten beschränkt. Der Versand von Zeitungen und Zeitschriften ist als Büchersendung leider nicht zugelassen. ^^^

Dürfen Zeitschriften als Warensendung verschickt werden? Auch das geht nicht. Hier eine ausführliche Antwort der Kundenbetreuung der Post: Vervielfältigungen auf Papier und Karton können Sie nur dann als Warensendung einliefern, wenn es sich um Papierwaren oder Kalender handelt oder als Verkaufsware versandt werden. Als Papierware gelten z.B.: Briefpapier und Umschläge, Schreibhefte und Notizblöcke, Scheckhefte, Bierdeckel und Spielkarten, Packpapier. Als Verkaufsware gelten z.B.: Druckstücke, die einen Verkaufspreis tragen, Druckstücke, bei denen durch eine beigefügte Rechnung oder sonstige Unterlage der Charakter als Verkaufsware hervorgeht. Zeitungen und Zeitschriften können demnach nicht als Warensendung versandt werden. ^ Quelle: http://frederick41.de/faq.html#i

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