Blitzerfoto unerkenntlich?
Hey, ein sehr sehr guter Freund von mir wurde geblitzt mit dem Motorrad😉. Da er aber einen Helm trägt kann man das Gesicht natürlich schlecht erkennen, bis auf die Augen und die Augenbrauen sieht man nichts, kann mein Kumpel Einspruch einlegen? Man erkennt ihn ja nicht und kann somit auch nicht beweisen das es er ist. Was meint ihr Lieben Gruß. Und bitte keine Verkehrserziehung er weiß selber das das leichtsinnig war.
5 Antworten
Der Bescheid ging ja ohnehin erstmal an den Halter der Maschine. Wenn der behauptet dass er nicht der Fahrer war und gleichzeitig keine Angaben zum Fahrer macht ist er selbst dran. Zwar nicht mit der Strafe fürs schnelle Fahren aber mit einer Fahrtenbuchauflage.
In ein Fahrtenbuch trägt man ein wer wann das Fahrzeug genutzt hat. Ab und zu kommt ein Polizist vorbei und lässt es sich zeigen.
Wenn ein Motorradfahrer nur von vorne geblitzt wurde, passiert normalerweise nichts. Da Dein Kumpel aber einen Bescheid bekommen hat, hat man auch von hinten geblitzt und somit das Kennzeichen ablesen können.
Und wie hier schon geschrieben wurde, dass Originalbild sieht klarer aus. Wenn der Bescheid bzw. Anhörungsbogen gekommen ist, hat man die Möglichkeit gleich zu bezahlen oder man gibt an, wer gefahren ist und dann bekommt derjenige den Zahlungsbescheid. Wenn man angibt, nicht zu wissen, wer gefahren ist, bekommt der Fahrzeughalter in der Regel für ein Jahr ein Fahrtenbuch aufgebrummt. Da muss dann jeder Kilometer mit Datum, Uhrzeit und Fahrer eingetragen werden. Geprüft wird das von der Polizei, meist durch Vorlage in einer Polizeistation. Aber das wird dann auch angegeben.
Ein Einspruch lohnt sich nicht wirklich, denn seine Daten sind ja schon bekannt, sonst hätte er keinen Bescheid bekommen. Er könnte auch vorgeladen werden mit seiner Kombi, Helm und Motorrad. Dann gibt es ohnehin keine Ausflüchte mehr, aber es wird teurer.
Sofern Größe und Statur des auf dem Foto abgebildeten Fahrers der des Halters entsprechen, kann das für eine Identifizierung durchaus genügen - jedenfalls soweit dieser nicht glaubhaft macht, dass konkrete andere Personen als Fahrer in Betracht kommen.
Die Ordnungsbehörde hat übrigens die Originalfotos - und die sind deutlich besser als die Version, die im Anhörungsbogen abgebildet ist.
Wie kommt denn das Foto zu ihm?
Er ist also bereits im Fadenkreuz der Behörden.
Im Zweifel wird ein Anthropologisch-biometrisches Identitätsgutachten erstellt,
sehr wahrscheinlich können Verwandte, Freunde oder Nachbarn ihn auch mit Helm erkennen.
Im normalfalls muss man als Halter angeben wer gefahren ist.
So einfach kommt man da nicht raus.
Doch, muß man, es sei denn es ist ein direkter Verwandter wie Ehepartner, Eltern oder Geschwister.
Wie genau läuft so ein Fahrtenbuch ab? Was muss man da machen? Und wie wird dieses kontrolliert