Kann die Verfassung nur durch Volksabstimmung geändert werden?
Stimmt das? Kann bspw. das Grundgesetz nur durch eine absolute Mehrheit einer Volksabstimmung (wie Wahlen; also nicht, dass die Parteien dafür abstimmen) durch eine andere Verfassung geändert werden?
8 Antworten
Nein, eine Volksabstimmung zur Änderung des GG gibt es nicht.
Bestes negativ Beispiel: der Brexit
Nein.
Das ist im Artikel 79 des GG geregelt.
Erforderlich ist dafür jeweils eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat.
Mir ist bekannt das der Bundestag mit 2/3 Mehrheit die Verfassung-also das Grundgesetz ändern kann.
Nein. Eine Änderung des Grundgesetzes (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD), ist gemäß des Artikel 79 Absatz 2 GG mit einer Mehrheit von zwei Dritteln im Bundestag und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates möglich. Lediglich die in den Artikeln 1 und 20 des Grundgesetzes niedergeschriebenen Grundsätze, sind durch die sogenannte "Ewigkeitsklausel" des Artikel 79 Absatz 3 GG einer Verfassungsänderung entzogen. Die "Ewigkeitsklausel" schützt sich nach Auffassung von auf das Verfassubgsrecht spezialisierten Juristen selber vor einer Veränderung oder einer Abschaffung.
Etwas anderes ist, wenn es darum ginge, das Grundgesetz nicht zu verändern sondern es durch eine komplett neue Verfassung zu ersetzen. Dies wäre nur über eine Anwendung des Artikel 146 des Grundgesetzes möglich.
Mfg
Schau hier:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Art. 146 GG
Ein konkreter Aufruf oder ähnliches steht dort indes nicht und das Bundesverfassungsgericht sagt, dass das GG unsere Verfassung ist.
Zum Beispiel so ähnlich wie das Grundgesetz ins Leben gerufen wurde. Da es aber bereits einen Bundestag gibt kann der mit 2/3 Mehrheit annehmen, desgleichen ggf. der Bundesrat.
Und in Artikel 20 Absatz 2 GG steht
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Die Wahlen bestimmen ein repräsentatives System an welches die Entscheidungen delegiert werden können (nicht müssen). Volksabstimmungen werden in der gesamten Verfassung nicht verordnet.
Das GG war urpsrünglich als Übergangslösung gedacht.
Statt dann eine komplett neue Verfassung zu machen wurde das GG aber geändert und Erweitert.
Es ist aber immer noch Ersetzbar z.B. falls man etwas machen will/muss das lt. GG nicht machbar ist. Aber das hat 0 mit Volksabstimmungen zu tun.
In diesem Artikel steht nicht einmal dass eine hypothetische neue Verfassung ausschließlich durch eine Volksabstimmung zustande kommen kann. Denn das Grundgesetz enthält Regeln für die repräsentative Demokratie. Auch der Bundestag könnte daher eine neue Verfassung beschließen.