Ist das ICE Ticket gültig wenn ich ein anderen nehmen muss?
Hallo zusammen, meine Frage : ich habe eine ICE Reise gebucht aber den schaffe ich nicht weil die DB Verspätung hat. Kann ich mit diesem Ticket in ein anderes ICE steigen? Ist es dann gültig ?
3 Antworten
Das kommt darauf an, was für ein Ticket du hast.
Hast du ein Flexticket... Dann kannst du auch einen anderen ICE am gleichen Tag nehmen.
Hast du ein Sparticket... Dann kannst du aufgrund der Zugbindung keinen anderen ICE am gleichen Tag nehmen. Da musst du dann vermehrt selbst darauf achten, dass du rechtzeitig zum ICE kommst. Wenn du aufgrund Verspätung eines vorangegangenen Zuges deinen ICE verpasst, kannst du auch einen anderen ICE nehmen...
So wie du es schreibst, wäre das dann ein verpasster Anschlusszug wegen Verschulden der Bahn (da voriger Zug verspätet). Dann ist die Zugbindung aufgehoben und du kannst auch einen späteren ICE (auf gleicher Strecke, am gleichen Tag) nehmen.
Ok. Was regeln die Fahrgastrechte denn anders, als ich es geschrieben habe. Wenn du dich so gut auskennst, kannst du mich doch bestimmt aufklären.
Nein, er beschreibt Dinge, die nicht zur Fragestellung passen, da steht eindeutig "weil die DB Verspätung hat".
Naja. Ganz genau bin ich nicht gewesen. Das stimmt. Ich habe zwar schon ein wenig angedeutet, dass es unter Umständen einen Unterschied zwischen beispielsweise Flexticket und Sparticket geben kann... Aber vielleicht ist nicht klar geworden, wann dieser Unterschied tatsächlich relevant wird...
Nämlich beispielsweise dann, wenn es keine sogenannte „Durchgangsfahrkarte“ ist, also wenn der vorige Zug (der Verspätung hatte) nicht auf dem ICE-Ticket aufgeführt ist. Dann kann es nämlich kritischer werden. [Wenn man beispielsweise für den vorigen Zug unabhängig vom ICE-Ticket ein Nahverkehrsticket (wie beispielsweise Deutschland-Ticket) verwendet hat... Dann kann die Bahn nämlich theoretisch sagen... „Pech gehabt, du hättest auch einen Zug früher nehmen können, um rechtzeitig am ICE zu sein. Das ICE-Ticket umfasst nur die ICE-Fahrt, wie du zum ICE kommst ist nicht unser Problem.“]
Weißt du denn, ob der Fragesteller eine Durchgangsfahrkarte hat?
Sicher weiß das nur der FS, andererseits ist die Rechtsauffassung der DB durchaus eigen und keineswegs zwingend ...
Das ist für die Fahrgastrechte tatsächlich bindend, dass die Verbindung mit einer Fahrkarte zustande gekommen ist. Bei der Zugbindung wird nur öfter ein Auge zugedrückt, oder nicht so genau nachgefragt
Wenn du ein Bahnticket von A über B nach C gekauft hast und bei B deinen Anschlusszug nicht bekommst, weil der Zug von A nach B verstpätet war, kannst du dort den nächsten Zug nehmen der in die richtige Richtung fährt. Die Zugbindung ist aufgehoben.
Wenn du nur ein Ticket von B nach C hast, musst du selbst gucken dass du rechtzeitig in B bist, um dort in deinen Zug einzusteigen. Weil die Bahn für diesen Berförderungsvertrag den Zug pünktlich zur Verfügung stellt. Wenn du dann mit dem 49€-Ticket von A nach B anreist, ist die Verspätung dein eigenes Problem.
Wenn Du einen Anschluss aus Gründen verpasst, der bahnseitig zu vertreten ist, ist die Zugbindung automatisch aufgehoben und Du brauchst keinen neuen Fahrschein.
Das ist Unfug der grandiosen Art, genau das regeln die Fahrgastrechte eindeutig anders.