DB Rückfahrt Erstattung?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es kommt darauf an, aber es sieht schlecht aus das du die Hin und Rückfahrt rückerstattet bekommst.

Nur weil der ursprüngliche ICE, 3h Verspätung hatte, heißt es nicht das du automatisch das Ticket rückerstattet bekommst. Das Ticket wird nur rückerstattet, wenn eine Verspätung von mind. 1h (25% Rückerstattung) oder mind. 2h (50% Rückerstattung) an deinem Zielbahnhof erwartet wird, dies gilt auch mit den Alternativen Verbindungen, die im DB Navigator angezeigt werden. Bedeutet, falls dein ICE nun ausfällt oder zu viel Verspätung hat aber im DB Navigator eine andere Verbindung anzeigt mit dem du weniger als 1h später als geplant an deinem Zielbahnhof ankommst, wird meist nichts rückerstattet.

 

Du kannst dennoch versuchen dort ein Fahrgastrechte Antrag zu stellen mit der Begründung „Fahrt nicht angetreten“ ob dies angenommen wird ist dann der DB Dialog GMBH überlassen, diese schauen auch alternativ Verbindungen an und ob dies in angemessener Zeit erreichbar gewesen wäre.

 

Zur Rückfahrt, wenn du die Tickets zusammengekauft hast, also als Hin & Rückfahrt zusammen dann wird die Rückfahrt auch nur erstattet, wenn die Hinfahrt nicht angetreten wurde und die Erstattung auch angenommen wurde von der DB.

Wenn du beide Tickets einzeln gekauft hast, also falls du 2 verschiedene Tickets hast welche beide als Hinfahrt gelten, wird die Rückfahrt nicht erstattet nur weil du die vorherige Fahrt nicht angetreten hast, da kein Zusammenhang mit beiden Verbindungen besteht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich besitze eine BC100 und ein 1. Klasse GA und reise herum

Das bekommst du natürlich nicht zurück... Nach 20 Minuten Verspätung wird die Zugbindung automatisch aufgehoben- du hättest also einen anderen als den gebuchten ICE für die Hinfahrt nehmen können.

Von daher weiß ich auch nicht, ob du die Hinfahrt komplett erstattest bekommst.