Ist das erlaubt?

4 Antworten

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In Deutschland ist es nach wie vor eine Grauzone und nicht eindeutig geregelt. Teilweise unterscheiden sich auch die Regelungen der einzelnen Bundesländer deutlich.

Kurze Antwort:

Ja, wenn alle im Vorfeld damit einverstanden sind (und eventuell etwas unterschrieben haben.)

Nein, wenn es gegen den Willen der Schüler geschieht, da das Handy zum Privateigentum der Schüler gehört und nicht einfach und grundlos einkassiert werden darf. Im regulären Schulunterricht darf der Lehrer dem Schüler das Handy wegnehmen, wenn eine Störung des Unterrichts davon ausgeht. Dies ist allerdings auch nur in einem engen Rahmen erlaubt und in der Regel muss es die Lehrkraft auch zum Unterrichtsende wieder aushändigen.

Ein präventives Verbot, sein Handy mitzuführen, ist juristisch sicherlich nicht durchzusetzen.

Auf einer Klassenfahrt gibt es auch andere Interessen, die eine Nutzung des Handys erlauben oder sogar erforderlich machen, so z.B. der Wunsch der Kinder / Eltern, Kontakt zu halten. In diesem Fall wäre ein Handy-Verbot oder gar ein Einsammeln ebenfalls unzulässig.

In der Regel wird dieses Problem umgangen, indem zwischen Lehrern und Eltern/Schülern eine mündliche und/oder schriftiche Vereinbarung getroffen wird.


Maracujaaa5 
Beitragsersteller
 07.06.2024, 18:30

Danke für deine ausführliche Antwort , und ja es ist gegen den Willen meiner Mitschüler und meine Eltern haben nichts unterschrieben ....

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CryingGame  07.06.2024, 18:37
@Maracujaaa5

Wenn es zu keinem Kompromiss kommt, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Der Lehrer kann das Problem an die Schulleitung weitergeben, die sich dann der Sache annehmen muss. Die Schulleitung könnte entscheiden, dass die Klassenfahrt unter dieser Bedingung nicht stattfinden kann. Dann würde der normale Unterricht fortgesetzt.

Eine andere Lösung (aus der Sicht des Lehrers) wäre auch, dass die Schüler, die nicht zustimmen, zu Hause bleiben und am Unterricht in einer anderen Klasse teilnehmen müssen. Dann findet die Klassenfahrt ohne diese Schüler statt.

Überlegt euch gut, ob ihr es darauf ankommen lassen wollt. Ihr solltet nicht vergessen, dass eine Klassenfahrt für einen Lehrer kein Zuckerschlecken und kein Spaß ist, sondern eine Fahrt, auf der er sehr viel Verantwortung trägt. Wenn ihr euch mit dem Lehrer gut versteht und auch in Zukunft weiterhin gut verstehen wollt, solltet ihr ihm das Leben nicht so schwer machen.

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Maarten2010  22.06.2024, 02:31

Das Handy ist aber nicht das Privateigentum des Kindes, ein Kind kann nicht mal einen Handyvertrag abschliessen, geschweige denn, eines kaufen.

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CryingGame  22.06.2024, 05:21
@Maarten2010

Kinder können sehr wohl Eigentum erlangen, z.B. durch Schenkung oder durch Erbe. Mit 7 Jahren erlangen sie sogar bereits die beschränkte Geschäftsfähigkeit und dürfen kleinere Dinge von ihrem Taschengeld kaufen.

Ein geschenktes Handy geht daher in das Eigentum des Kindes über, die Eltern haben aber durch das Erziehungs- und Fürsorgerecht weiterhin die Besitzhoheit und dürfen es einkassieren und über die Nutzung entscheiden, bis das Kind volljährig ist. Dieses Recht steht über dem Eigentumsrecht eines Kindes und das Kind kann nicht auf der Herausgabe des Handys bestehen.

Lehrer haben dieses Recht nicht. Sie dürfen das Handy zeitlich begrenzt einkassieren, wenn es im Rahmen einer Schulveranstaltung ist und vom Handy bzw. vom Nutzer eine Störung ausgeht, die den Unterricht oder allgemein den Schulbetrieb beeinträchtigt. D.h. der Lehrer darf es auch auf der Klassenfahrt einkassieren, wenn der Ablauf gestört wird. Aber eine längerfristige Wegnahme ist nicht möglich. Dies gilt auch für den alltäglichen Schulbetrieb. Eine dauerhafte oder längerfristige Wegnahme des Handys ist juristisch nicht durchsetzbar. Das letzte Wort haben ausschließlich die Eltern, die über ein dauerhaftes Handy-Verbot ihres eigenen Kindes entscheiden dürfen.

Unabhängig davon: In dem Fall des FS geht es um etwas ganz anderes, nämlich um eine präventive Maßnahme, die nicht über dem Eigentumsrecht steht, da sie auf der Mutmaßung und Unterstellung basiert, dass die Klasse kollektiv den Ablauf durch die Handynutzung stören wird. So ein Generalverbot wird juristisch kaum haltbar sein.

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Ja, es ist erlaubt! Deine Eltern können dir ja auch dein Handy abnehmen. In der Zeit der Klassenfahrt hat der Lehrer die Fürsorgepflicht anstelle deiner Eltern und kann somit auch solche Entscheidungen treffen. Zudem ist es eine schulische Veranstaltung und während der Schulzeit ist Handynutzung untersagt.

Ja, das ist erlaubt.

Als ich auf Klassenfahrt war, wollten die Lehrer das auch machen. Haben sie dann aber nicht, weil sie gemerkt haben, das wir ohnehin nicht am Handy sind

LG

🌸 Sometimesscarry 🌸

Ja war bei uns auch so und ist irgendwie auch besser so. Handys kann man bei jedem treffen haben aber klassenfahrt nur ein paar mal im leben