Ist das ein Erstbezug der Wohnung?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Woher hast du deine Kenntnisse?

Wenn nur der Heizkörper und die Steckdosen ausgetauscht werden und alle Wände neu gestrichen werden.

Erfahrungsgemäß werden nicht nur die Steckdosen ausgetauscht, sondern eine neue, den heutigen Ansprüchen entsprechende Elektroinstallation installiert.

Ob das hier so war, kannst du leicht feststellen, indem du dir einmal den Sicherungskasten ansiehst.

Du schreibst:

Weil vor mir hat ja schon wer drin gewohnt.

In den meisten Gebäuden hat vorher schon einmal jemand gewohnt.

Wäre es dir lieber gewesen, in eine Wohnung mit alten Heizkörpern und höheren Energiekosten zu ziehen?

Wurde das komplette Haus mit neuen Heizkörpern ausgestattet, oder lediglich die eine Wohnung, um die es hier geht?

Erfahrungsgemäß werden auch nicht nur die Heizkörper, sondern auch die Heizung an sich erneuert.

Renovieren, sanieren, modernisieren – wo liegt der Unterschied?

Viele verwechseln die Begriffe Renovierung, Modernisierung und Sanierung oder verwenden sie im Alltag gleichbedeutend. Das liegt auch daran, dass es durch die Entwicklungen der letzten Jahre Begriffsverschiebungen gegeben hat. Dabei geht es streng genommen um drei unterschiedliche Vorhaben: das kleinste ist die Renovierung, das größte die Sanierung.

Umfangreiche Informationen findest du hier:

https://www.sparkasse.de/pk/ratgeber/wohnen/immobilie-modernisieren/unterschied-renovieren-sanieren-modernisieren.html


Krawda 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 19:32
Wäre es dir lieber gewesen, in eine Wohnung mit alten Heizkörpern und höheren Energiekosten zu ziehen?

Nee ich sag ja nichts dagegen, ich finds super, ich fragte mich nur ab wann rechtlich ein Erstbezug vorliegt.😊

Erfahrungsgemäß werden auch nicht nur die Heizkörper, sondern auch die Heizung an sich erneuert.

Da werde ich mich jetzt mal erkundigen, aber wenn dem so ist, dann liegt auch ein Erstbezug nach Sanierung vor richtig?

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heurekaforyou  26.08.2024, 22:24
@Krawda

Natürlich gibt es auch "Schwarze Schafe", die durch angebliche Sanierungsmaßnahmen einen höheren Mietpreis rechtfertigen wollen.

Wo es um Geld geht, sind die Abzocker dabei. Das war schon immer so und wird auch immer so bleiben.

Der weitaus größere Teil handelt jedoch seriös. Die Gründe sind recht unterschiedlich. Manche Maßnahmen, z.B. im Energiebereich schreibt auch der Gesetzgeber vor.

Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland1 (Energieeffizienzgesetz - EnEfG)

Ausfertigungsdatum: 13.11.2023

https://www.gesetze-im-internet.de/enefg/BJNR1350B0023.html

Viele Maßnahmen werden auch staatlich gefördert. Solche Förderprogramme werden aufgelegt und sind irgendwann vorbei.

Erträge müssen versteuert werden. Das heißt: Überschüsse besser investieren, als sie dem Fiskus überlassen.

Da werde ich mich jetzt mal erkundigen, aber wenn dem so ist, dann liegt auch ein Erstbezug nach Sanierung vor richtig?

Die scheint es hauptsächlich darum zu gehen, dass es sich um einen Erstbezug nach einer Sanierung geht. Warum?

Ist es nicht egal, ob erst- Zweit- oder Drittbezug?

Wesentlich wichtiger ist doch der Nutzen, den du als Mieter aus der Sanierung ziehen kannst, oder?

Der Energieausweis

Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Zustand und die Energieeffizienz einer Immobilie. Er enthält Angaben zum Gebäude sowie zu den Energieträgern wie Öl oder Gas. So können Käufer oder Mieter Energiekosten für Heizung und Warmwasser ableiten. Ab dem Ausstellungsdatum ist der Ausweis zehn Jahre gültig.

In vier Schritten zum Energieausweis

Sie erhalten Ihren rechtskonformen Energieausweis in nur vier einfachen Schritten:

Hier findest du sicher auch weitere Antworten auf deine Fragen.

https://www.ista.com/de/dienstleistungen/energieausweis/#:~:text=Der%20Energieausweis%20dokumentiert%20den%20energetischen,der%20Ausweis%20zehn%20Jahre%20g%C3%BCltig.

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Krawda 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 22:35
@heurekaforyou
Die scheint es hauptsächlich darum zu gehen, dass es sich um einen Erstbezug nach einer Sanierung geht. Warum?

Bürokratie. Ich muss bei einem Anbieter angeben ob es sich um einen Erstbezug handelt. 😄

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heurekaforyou  26.08.2024, 23:50
@Krawda

Ich denke der Energieausweis bieten dir eine verlässliche Auskunft über eben genau diese Immobilie.

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Von Experte Gerhart bestätigt

Nach dem Urteil des AG Schöneberg (AZ: 17 C 148/16) gilt eine Wohnung dann als “umfassend saniert“, wenn sie nach Abschluss der Arbeiten mit einem Neubau vergleichbar erscheint. 

Bissle streichen und Kleinigkeiten austauschen ist definitiv keine umfassende Sanierung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gesunder Menschenverstand und kann Gesetze lesen

Krawda 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 15:20

Danke! Sehr hilfreich, War mir unsicher!

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Jein. Wenn zu den HK auch die Heizung selbst getauscht wurde, handelt es sich vermutlich um eine energetische Sanierung - das wäre aber zu belegen. Ansonsten sind das nur die üblichen Renovierungs- bzw. Instandhaltungsaufwendungen.


Krawda 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 15:19

Hallo, vielen Dank. Ne es wurde nur der Heizkörper genannt. Also wohl eine Renovierung

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