Ist auf der Landstraße Parkverbot, weil da gibt es kein Schild?
Ich bin letzt mit meinem V8 gefahren und da parkt ja heder in der Stadt wo kein Parkverbotsschild ist. Auf der Landstraße gibt es das Schild ja nicht 🤷🏻♂️🤔
5 Antworten
https://alleantworten.de/wo-darf-man-ausserhalb-geschlossener-ortschaften-parken
Parken darf man nur auf dem rechten Seitenstreifen oder entlang der Fahrbahn angelegten Parkstreifen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will: der rechte Fahrbahnrand ist Pflicht.
Wo darf man Parken außerorts?Außerorts darf man auf Vorfahrtsstraßen am Fahrbahnrand halten. Das Parken auf der Fahrbahn würde eine erhebliche Behinderung für den fließenden Verkehr darstellen und ist aus diesem Grund verboten. Außerorts darf am Seitenstreifen geparkt werden, da dies den Verkehr nicht behindert.
Was ist außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt?Außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Vorfahrtsstraßen nicht geparkt werden. Halten ist nicht verboten, es sollte jedoch möglichst weit am Straßenrand (wenn möglich, auf dem Grünstreifen) gehalten werden. Ist ein Seitenstreifen vorhanden, darf hier geparkt werden.
Wo ist es verboten zu Parken?Übersicht: Hier besteht ein Parkverbot
vor Grundstücksein- und -ausfahrten. auf schmalen Straßen auch gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten. vor abgesenkten Bordsteinen. vor und hinter Bahnübergängen mit Andreaskreuz (innerorts besteht im 5-Meter-Bereich, außerorts im 50-Meter-Bereich das Parkverbot)
Wann darf man am Straßenrand Parken?Grundsätzlich darf nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) nur am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung geparkt werden. Das Gesetz sieht nur für Einbahnstraßen sowie am rechten Fahrbahnrand verlaufende Straßenbahnschienen eine Ausnahme vor: In diesen Fällen ist das Linksparken gestattet.
Ja, da ist Parkverbot, aber nur für V8 Motoren. Ein Kfz mit Vierzylinder darf auf der Landstraße parken und der Trabant seinerzeit mit dem Zweizylindermotor durfte sogar auf Autobahnen parken.
der Trabbi darf das immer noch. Soll jetzt aber eingeschränkt werden und nur noch für die Blauen gelten
Außerhalb geschlossener Ortschaften spricht oft noch Verkehrszeichen 306 dagegen, neben den allgemeinen Haltverbotzeichen etc.
JA absolutes Parkverbot
es sei denn Du fährst einen W16. Mit deinem Mini-V8 brauchst auf solche Vergünstigungen nicht zu hoffen
§12, Abs. 3 Satz 8a StVO