In der Ausbildung gekündigt?
Guten Tag,
ein Freund von mir wurde in 3 Ausbildungsjahr fristlos gekündigt und durfte nur heute und morgen arbeiten und er hat erst im Sommer 2024 seine Abschluss Prüfung. meine Frage ist wie geht es weiter damit er seine Ausbildung fortsetzen kann? Es ist sehr schwer jetzt noch ein Betrieb zu finden, ich biete um Ratschläge
Liebe Grüße
warum wurde er fristlos gekündigt?
die haben keinen Grund genannt
Aus welchem Grund wurde ihm fristlos gekündigt?
die Haben keinen Grund genannt
Das kann nicht sein, somit ist die Kündigung hinfällig und anfechtbar.
Vielleicht weil er gestern und vorgestern krankgeschrieben war
2 Antworten
Einem Azubi im 3.Lehrjahr zu kündigen ist faktisch unmöglich.
Sofort zum Arbeitsgericht und der Aufsichtsbehörde (vmtl. IHK)!
Nö, kein Widerspruch. Es ist möglich, dass es ein Folge-Vertrag ist, was er in einem Kommentar bestätigt hat.
notting
wurde in 3 Ausbildungsjahr fristlos gekündigt
Und warum ist in dem Brief dann die Rede von dem am 02.04.2024 geschlossenen Arbeitsverhältnis, also vor ca. einer Woche?
er hatte eine 2 jährige Ausbildungsvertrag und nachdem er das bestanden hat, wollte er verlängern um 1 Jahr mehr
nachdem er das bestanden hat,
Also war er dort vorher Azubi, ist es nun aber nicht mehr? Oder ist es eine neue Ausbildung? Oder zwar eine neue Ausbildung, aber eine, die auf der bisherigen aufbaut, also z.B. zuerst Ausbildung zum Verkäufer, danach Weiter-/Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel?
Genau, er hat in selben betrieb 2 jährige Ausbildung als bauten und objektbeschichter und er wollte noch ein 1 Jahr sich als Maler und Lackierer arbeiten.
Dann war er dort also quasi nicht mehr offiziell als Azubi angestellt, der dafür auch zur Berufsschule muss etc., sondern einfach als Arbeiter, dem man noch ein bisschen mehr beibringen wollte? Weil dann wäre eine fristlose Kündigung zulässig, wenn ein dementsprechender Grund vorliegt.
Und der Grund dafür muss dann auch nicht sofort in dem Kündigungsschreiben drin stehen, kann aber nachträglich von dem Gekündigten verlangt werden.
BGB - § 626 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
...
(2) ... Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.
Auszug aus https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__626.html
IANAL, aber: Hast du in dem Bild genau gelesen? Der Vertrag wurde erst diesen Monat geschlossen -> Probezeit! Lies auch die inzw. vorhandenen anderen Antwort-Postings vom OP mit weiteren Erklärungen zur Situation, falls du das noch nicht getan hast. Denke dann wird die Situation klarer.
notting