Fristlos gekündigt aber hab schon meine Prüfung abgelegt?
Hey Leute,
Ich bin Azubi im Einzelhandel und weiß bereits seit Mitte April, das ich in meinem jetzigen Betrieb nicht übernommen werde. Somit habe ich mir eine neue Stelle gesucht und auch bereits eine gefunden. Dort werde ich offiziell ab dem 03.07. anfangen dazu gleich mehr. Nun folgende Situation: Ich bin heute in den Betrieb gegangen und bin auch gar nicht mehr motiviert für die Arbeit dort, da mir die Entscheidung nahe geht und ich persönlich gerne mein drittes Jahr dort gemacht hätte. Aufgrundessen das mein Chef aus irgendwelchen bescheuerten Gründen mich nicht leiden kann, warum? Weiß ich bis heute selbst nicht. Aber aufjedenfall bin ich heute hin und komplett demotiviert und auch ehrlich gesagt nicht mit bester Laune und hab dann ein Gespräch gesucht. Da es mir persönlich nicht mehr gut tut zu arbeiten und ich nicht mehr wirklich die Kraft für dort habe, haben wir uns darauf geeinigt das wir dieses Ausbildungsverhältinis mit sofortiger Wirkung kündigen, da sie dem auch zugestimmt haben. Nun ist aber die Sache, dass ich meine schriftliche Prüfung letzten Monat bereits abgelegt habe und ich habe am 02.07. meine mündliche Prüfung bei der Handelskammer. Deswegen fange ich am 03.07. eben beim neuen Betrieb an (1 Tag nach dem bestehen der Prüfung). Wie ist das jetzt? Ist sie Ausbildung da ich fristlos gekündigt habe somit unwirksam? Oder zählt sie dennoch weiter weil ich meine schriftliche Prüfung bereits abgelegt habe und für die mündliche bereits angemeldet bin? Kann mich da jemand ein wenig aufklären? Vielen Dank.
4 Antworten
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Hey du,
also.mit hoher Wahrscheinlichkeit wird es keine großartigen Probleme geben. Aber du solltest dich auf jeden Fall mit deiner Kammer (bei dir sicher die örtliche IHK) in Verbindung setzen und dort nachfragen (die sind für die Ausbildung zuständig)! Ebenso mit deiner Schule.
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So kurz vor der Abschlussprüfung, wenn du dafür bereits zugelassen und angemeldet bist, wirst du auch durch die Kündigung daran teilnehmen dürfen. Im schlimmsten Fall müsstest du lediglich die Prüfungsgebühren selbst bezahlen, wenn der Ausbildungsbetrieb das nicht bereits erledigt hat oder das Geld von dir zurück haben möchte.
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Du wurdest ja zur Prüfung angemeldet & zugelassen, deshalb spielt das keine Rolle.
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Du bist im Prüfungsprozess und kannst selbstverständlich die Prüfung komplett bis zum Ende ablegen. Bitte nimm sofort Kontakt mit der Prüfungskomission beziehungsweise der Kammer auf. Manche Betriebe melden aus Gehässigkeit die gekündigten Azubis ab.
Ich drücke dir die Daumen für eine erfolgreiche Abschlussprüfung.
- Meldung an die Agentur für Arbeit würde ich machen. Schlimmstenfalls bekommst du eine sperre, die ist dann aber in ein paar wochen geschichte