Parken hier erlaubt? Ende verkehrsberuhigter Bereich?

2 Antworten

Ja, an der grün markierten Stelle darf man parken, es sei denn davor befindet sich eine Kreuzung und man hält weniger als 5 m Abstand von ihr ein, §12 Abs. 3 StVO. Der Unterschied zwischen dem Bereich vor und hinter dem P-Schild besteht nur darin, dass man dahinter einen Bewohner-Parkausweis braucht.


KevinHP  12.12.2024, 06:54

Ich sehe auf dem Bild keine Kreuzung.

hamberlona  14.12.2024, 00:36
@KevinHP

5 m Bordsteinkante vor der Stelle sind doch auf dem Bild gar nicht drauf. Es ist auf dem Bild nicht zu sehen, ob weniger als 5 m davor eine Kreuzung ist oder nicht.

KevinHP  14.12.2024, 07:22
@hamberlona

Mein Fehler, ich habe das "es sei denn" überlesen. Dachte, es sei eine Behauptung.

Zwischen "Ende verkehrsberuhigter Bereich" und "Anfang Bewohnerparken" darf jeder ohne Einschränkungen oder Bedingungen unter Beachtung der sonstigen Normen der StVO am rechten Fahrbahnrand parken.

Zu erwähnen wäre dabei vielleicht, dass man mit der Stoßstange (oder einem sonstigen am weitesten hervorstehenden Fahrzeugteil) nicht einen Zentimeter in den verkehrsberuhigten Bereich oder das Anwohnerparken hineinragen darf.