Parkschein ziehen, parken, wegfahren, wieder parken?

5 Antworten

Grundsätzlich: Die Parkerlaubnis mit Parkschein gilt (für die gelöste Zeit) erst mal für einen bestimmten Parkvorgang, also musst du spätestens nach drei Tagen den Stellplatz verlassen und anderen Fahrzeugen die Möglichkeit lassen, dort zu parken. Du dürftest dich aber dann auf einen anderen Platz stellen (oder auf denselben, wenn du einmal im Kreis gefahren bist) und erneut – mit einem neuen Parkschein – drei Tage am Stück parken.

Das im Hinterkopf, könnte man argumentieren, dass der Parkschein auch nur für den einen Parkvorgang gilt, und man nach dem Umparken einen neuen Schein ziehen muss. Allerdings hast du ja bereits dafür bezahlt. Und da ein einziger Parkschein nicht länger als drei Tage gültig sein darf, darfst du diesen auch weiterverwenden.

Ja, der (noch) gültige Parkschein kann auch nach Verlassen des Parkplatzes weiterverwendet werden.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Ja so kannst du es machen. Wichtig ist dass du wirklich wegfährst und nicht nur raus aus der Lücke und wieder rein. andere Verkehrsteilnehmer müssen eine wirklich realistische Chance haben einzuparken

Nein, du hast ja einen gültigen Parkschein.

Denke schon, dass man in den drei Tagen beliebig oft umparken darf.

Er ist gültig bis Parkzeitende und auch nur im Einzugsbereich (der Parkzone).

Du kannst also auch 24x Dein Fhzg umsetzen.