Ich habe die 3 Abmahnung erhalten?
Hallo Leute,
ich habe die 3 abmahnung erhalten, vor kurzem am 4.09.2019, es ging um Spachtelarbeiten als Bodenleger womit ich angeblich einen erheblichen schaden Verursacht hätte. Mir gehts um die Strafe von 500€ brutto ist dies gerecht fertigt und darf das mein chef mir aufbinden. Am Den tag wurden an 3 Mitarbeiter inbegriff ich haben eine Abmahnung erhalten. Ein Tag später als ich auf der Arbeit einer baustelle war, hat er mich angerufen und wollte wissen ob ich am samstag als entschädigung arbeiten kann, dafür würde er meine Strafe Zurück Ziehen. Wie würdet ihr darauf Reagieren. Mein Chef ist ein Selbstsicherer und selbstbewusster man von 5 Firmen.
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8 Antworten
Diese Abmahnung ist, auch wenn du vielleicht wirklich Pfusch gemacht hast, ziemlich wertlos, weil es am eindeutige ersichtlichen Willen des Arbeitgebers fehlt, dich für dein Fehlverhalten abzumahnen und dich zu ordetlichen Leistungen anzuhalten.
Diese Abmahnung enthält nämlich Elemente, die darin nichts verloren haben, wie z.B. die Verhängung einer Strafe und die Einforderung unbezahlter Arbeitszeit.
Ich kenne kein Arbeitsgericht, vor dem diese Abmahnung Bestand hätte.
Sie kann auch nicht als Rechtsgrundlage dafür dienen, bei dir einen Lohnabzug vorzunehmen. Denn Lohn darf nur abgezogen werden, wenn du nicht gearbeitet hast.
Du hast aber, wenn auch wahrscheinlich schlecht, gearbeitet.
Dein Problem ist wahrscheinlich, dass du nicht in der Lage bist, ihm aufrecht und selbstbewusst gegenüberzutreten und dass dich wahrscheinlich auch dein Gewissen plagt, weil du gepfuscht hast.
Wenn du mit ihm einen Rechtsstreit führen willst, wirst du ihn gewinnen. Wenn du das angeknackste Arbeits- und Vertrauensverhältnis wieder in Ordnng bringen willst, kannst du dir überlegen, ob du nicht am Samstag arbeiten gehst.
Das ist natürlich keine Straftat. Eine Abmahnung bedeutet, dass Du von deinem Chef, für deine Fehlleistungen schriftlich abgemahnt wurdest.
Bei uns ist nach 2 Abmahnungen Schluss, dann folgt in der Regel die Kündigung. DIe ist dann rechtlich einwandfrei.
Bei schwereren Dingen: Diskriminierung, etc.. kann auch direkt eine Kündigung erfolgen.
Diese Abmahung ist nichts wert, weil sie andere Dinge mit hineinquirlst.. Wahrscheinlich geht es dem Chef eher darum, dass der Fragesteller seinen Pfusch in seiner Freizeit in Ordnung bringt.
Das gibt es. Im Handwerk ist manches anders. Ich war von den Socken, als ich erfahren habe, dass Bekannte keinen schriftlichen Arbeitsvertrag als Bäckergesellen haben. Ich weiß nicht, ob das heute noch so ist, aber vor 10 Jahren war das noch üblich.
Wenn eine Abmahnung unrechtmäßig ausgesprochen wird, kann man dagegen vorgehen.
Ein Arbeitsvertrag kann in Deutschland durchaus nur mündlich geschlossen werden, so unüblich ist das gar nicht - allerdings auch nicht wirklich sinnvoll. Im Gegensatz dazu hat aber eine Kündigung ausnahmslos schriftlich zu erfolgen.
Ja, deshalb schrieb ich ja weiter unten, dass er das von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen soll :)
Strafen spricht in Deutschland ein Gericht aus. Oder sind in deinem Arbeitsvertrag Konventionalstrafen bei Schlecht-Leistung vorgesehen?
Wenn du etwas beschädigt hast, kannst du zum Schadensersatz heran gezogen werden. Das hat mit "Strafe" nichts zu tun.
Oder sind in deinem Arbeitsvertrag Konventionalstrafen bei Schlecht-Leistung vorgesehen?
Eine Vereinbarung zu einer solchen Vertragsstrafe wäre mit absoluter Sicherheit unwirksam!!
Die frage ist darf er die strafe einfach so von mir vom gehalt abziehen.
Wenn er dich bereits mehrmals auf deine Fehlleistungen hingewiesen hat (Mahnung 1 & 2???), kann er Dir Fahrlässigkeit/ Vorsatz vorwerfen. Dann hat er das Recht, den entstanden Schaden einzuforden. Das kann er über die Gehaltabrechnung machen.
Die Frage ist, ob du nicht zu deinem Schutz die Baustelle schwärzen solltest ??
Dann hat er das Recht, den entstanden Schaden einzuforden.
Der Arbeitgeber darf dann aber nicht "einfach so" einen pauschalen Betrag verlangen - und glatte 500 € sind etwas sehr merkwürdig -, sondern muss den Schadensbetrag detailliert aufschlüsseln!
Die Forderung ist in der hier vorliegenden Form ganz sicher unhaltbar!
Geh damit zu einem Anwalt für Arbeitsrecht und lass es von dem prüfen.
Mal unabhängig von fehl Verhalten.....das mit den 500€ kann nicht rechtens sein dafür haben Bau Unternehmer eine Versicherung
Eben deshalb kommt mir das nicht koscher vor. Welcher AG schreibt denn drei Abmahnungen? Wenn das mal nicht eine Masche von seinem Chef ist, um entweder an Geld zu kommen, oder seine Mitarbeiter kostenlos arbeiten zu lassen.