Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Generell solltest Du, wenn die SB-Waschanlage außer Betrieb ist, aufgrund von Sonn- und Feiertagen, auch den Staubsauger nicht benutzen. Der sollte dann auch nicht funktionieren.
Wenn es doch geht, kann das für den Betreiber problematisch werden. Er kann eine Anzeige bekommen. Auch kann Dich die Polizei aufgreifen, wenn sie zufällig vorbeifährt. (Ich komme aus BW)