Hausverkauf bei Berliner Testament?

4 Antworten

Nach dem Tod des Vaters wird die Mutter zur alleinerbin (nach gemeinsamen berliner testament). schlusserben sind die beiden Söhne A und B. 

Wenn die Begrifflichkeiten so stimmen (also es WIRKLICH Schlusserben und nicht Nacherben sind), dann ist die Mutter im Moment komplett Eigentümerin des Hauses. Die kann damit erstmal machen was sie für richtig hält. Inklusive Verkaufen oder beim Pferderennen verwetten.

Die Verfügung von Todes wegen schützt in diesem Fall lediglich die 'Position' des Erben. Also Mama kann nicht mehr wirksam anders testieren (was die Erbeinsetzung angeht). Sie schützt aber nicht die Erbmasse und durch den Verkauf fällt das Haus da natürlich raus.

Natürlich. Sie ist nicht mehr Eigentümerin. Was ihr nicht gehört.. kann sie nicht vererben. Allerdings bekommt sie durch den Verkauf ja auch Geld. Das geht dann "Ersatzweise" in die Erbmasse ein. Dir als Erben kann es egal sein: - angenommen, der Bruder wird das Haus weiterbewohnen nach dem Tod der Mutter.. und er wäre nicht Eigentümer, dann müsste er Dich auszahlen.

Damit bleibt es sich erst mal.gleich....


Emilyyyy378 
Beitragsersteller
 09.01.2025, 15:31

er kauft es und wird eigentümer

minimax11  09.01.2025, 15:43
@Emilyyyy378

Ich meinte: wenn er es nicht kauft, sondern bis zum Erbe wartet.. und du nicht drin wohnst, so müsste er dich auszahlen. Das kommt doch im Todesfall eurer Mutter für dich gleich.

minimax11  09.01.2025, 19:32
@Emilyyyy378

Auch das hab ich beantwortet.. dann geht das Geld des Hausverkaufs in das Erbe über. Wenn deine Mama nicht alles verzockt.. 😉

Was im Fall des Todes (Erbfall) nicht mehr vorhanden ist, kann auch nicht mehr vererbt werden.

Aber Mutti hat dann ja das Geld, das sie vererben kann. Und sie hat jetzt erstens das Haus und die damit verbindenen Last los und zweitens eine sichere Wohnung.

Wenn Mama es verkauft - könnte ja bis zu ihrem Tod noch der Kaufpreis oder ein Teil davon vorhanden sein

Wenn Mama es verschenkt und noch 10 Jahre lebt, bekommt B vom Haus nichts mehr. In einer intakten Familie würden sich A und B dann über den Wert des Hauses einigen und A bezahlt B seinen Pflichtteil aus. B verzichtet als Gegenleistung auf die Geltendmachung vom Pflichtteil an der Immobilie.