Bekomme ich Auszahlung der Lebenversicherungen?

5 Antworten

Wenn die LV für dich und dein Kind abgeschlossen wurde, bedeutet das, dass ihr das Geld bekommt/bekommen solltet, wenn der Vertrag fällig wird.

Da nun allerdings deine Mutter als Versicherungsnehmerin in den Vertrag eingetreten ist, tritt sie quasi anstelle deines Vaters. Dass sie jedoch dem erklärten Willen deines Vaters zuwiderhandelt, ist schon ein Fall, den du mit einem Anwalt besprechen solltest. Erbe bedeutet ja auch, dass man auch die Pflichten des Erblassers übernimmt, nicht, dass man sich einfach alles unter den Nagel reißt, was man kriegen kann.

Vielleicht ist deiner Mutter auch nicht ganz klar, weshalb bzw. zu welchem Zweck dein Vater die LV für dich abgeschlossen hatte.


Karin070 
Beitragsersteller
 27.01.2019, 08:39

Vielen Dank. Es handelt sich um mehere LVs, jeweils auf mich als Bezugsnehmer und unabhängig davon auch auf mein Kind als Bezugsnehmer.

Meine Mutter lässt die LVs weiterlaufen vom Konto, sagte sie. Ich weiss nicht, ob ich ihr das glauben kann und sie nicht doch diese LVs kündigt? Denn die monatlichen Einzahlungen sind schon ziemlich hoch.

Mir wäre natürlich die sofortige Auszahlung lieber.

Deshalb die Frage, ob ich ein Anrecht habe.

Hat meine Mutter das Recht, diese LVs zu kündigen (auch ohne mein Wissen) und obwohl ich oder mein Kind jeweils Bezugsnehmer sind?

Meine Mutter ist kein böser Mensch, sie ist nur sehr geizig und raffgierig, weil sie immer nicht genug haben kann, und daher kann sie sehr schlecht abgeben. Von daher halte ich es für möglich, dass sie die LVs, die mein Vater für mich und mein Kind abgeschlossen hatte, auch gern für sich behalten will.

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wilees  27.01.2019, 09:27
@Karin070

Wenn Dein Vater Versicherungsnehmer und / oder versicherte Person war kann Deine Mutter gar nichts machen, da die verschiedenen ? LV nicht zur testamentarischen Erbmasse gehören.

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Traconias  27.01.2019, 10:46
@Karin070

Wenn das so ist, wie Juergen hier schreibt, dann solltest du dich jedenfalls mit der betreffenden Versicherung in Verbindung setzen. Ideal wäre es, wenn du den zuständigen Vertreter kennst und ansprechen kannst. Sonst eben die Zentrale.

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juergen63225  27.01.2019, 08:48

eine Lebensversicherung endet mit dem Tod.

also wird die Mutter nicht in den Vertrag eintreten.

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Die LV ist auf einen Begünstigten abgeschlossen, und damit nicht Teil der Erbschaft.

Der Begünstigte "erbt" auch nichts, er bekommt eine Versicherungsleistung ausgezahlt, das gilt weder als Erbschaft (Erbschaftssteuer, Pflichtteilsrecht) noch als Vermächtnis (also durch den Erben zu veranlassen). Evtl muss er Kapitalertragssteuer zahlen und Krankenkassenbeiträge, aber die Erbin hat damit nichts zu tuen.

Für den Fall, dass die Mutter die Versicherungsurkunde hat, sollte es auch eine Lösung geben, die Versicherung zahlt nicht an den Besitzer der Urkunde aus, sondern an den Berechtigten. Wenn der die Urkunde nicht vorlegt, muss er wohl eine extra Erklärung unterschreiben, womöglich eine beglaubigte Unterschrift beibringen, aber ich würde sagen, dass man es vermeiden kann, die Mutter zur Herausgabe zu zwingen.


Karin070 
Beitragsersteller
 27.01.2019, 11:31

Vielen Dank

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Karin070 
Beitragsersteller
 27.01.2019, 11:48

Ja das will ich auch nicht, meine Mutter "zwingen", ich hab meine Mutter lieb und sie hat, obwohl vermögend, neurotische Angst zu "verarmen" und ist deshalb sehr geizig. Das ist kein Grund, sie zu belasten mit "Zwang", ich kann auf jeden Fall nochmal mit ihr reden. Sie würde mir allerdings nur was geben, wenn ich "jammere" und dringend was bräuchte. Aber ich hab ja Einkommen und wir verhungern nicht.

Nur will ich das Geld aus den LVs haben, weil ich meinem Kind ein Jahr Schule in England ermöglichen will, und mir einfach mal ein geiles Auto kaufen will.

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Mit dem Tod des Versicherungsnehmers / der versicherten Person wird die LV zur Auszahlung fällig und kann nicht mehr fortgeführt werden.

Wurdest Du als Bezugsberechtigte/r eingetragen - steht Dir dieses Geld zu. Soweit Du minderjährig wärest würde Deine Mutter dieses Erbe bis zum Eintritt Deiner Volljährigkeit verwalten.

Da Du wohl volljährig bist kann Deine Mutter die Auszahlung der LV an Dich ehedem nicht verhindern.

Du brauchst also nur die Auszahlung beantragen, eine Sterbeurkunde einreichen und der Auszahlung der Versicherungssumme sollte nichts mehr im Wege stehen.


Karin070 
Beitragsersteller
 27.01.2019, 08:22

Vielen Dank

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PreeLamue  27.01.2019, 09:10

das ist so nicht ganz richtig!
-zu pauschal -

du stellst VN und VP gleich.

Sofern dies zutreffend ist, wäre deine Antwort richtig.

 

ABER

Was ist wenn VN und VP abweicht?
-Papa VN und Enkel VP?-

Dann hätten wir ein janz andere Situation.
Wir brauchen noch ein paar Antworten um hier eine zutreffende Aussage treffen zu können.

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als Bezugnehmer kannst du dir die Ver.auszahlen lassen,aber sprich mal mitder Vers.ob es machbar ist könnte sein das noch andere Bedingungen eingebaut sind


Karin070 
Beitragsersteller
 27.01.2019, 08:16

Danke, aber genau das kann ich nicht, mir die LV auszahlen lassen, da meine Mutter das nicht will: Die LVs laufen weiter, oder sie selbst kündigt als Alleinerbin die LVs ihres verstorbenen Mannes und lässt sie sich selbst auszahlen. Falls das rechtlich möglich ist?

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Wer war denn die: versicherte Person in dem Vertrag,

dein Vater , du  oder   dein Kind?


Karin070 
Beitragsersteller
 27.01.2019, 11:38

Die versicherten Personen sind ich und mein Kind, es gibt mehrere Versicherungen, jeweils mein Kind Bezugsnehmer oder eben ich. Mein Vater war ein "Sicherheitsfanatiker":-)

Er hat das für uns gemacht, als ich mich hab scheiden lassen. Ich war mit einem Dänen verheiratet und bin zurück nach Deutschland, unser Kind lebt bei mir, mein geschiedener Däne ist aber auch wieder in Deutschland und arbeitet hier, damit wir besseren Kontakt haben. Ich hab nach der Scheidung nur TZ gearbeitet um für unser Kind besser da zu sein und TZ wirkt sich ja immer schlecht auf die Rente aus. Mit den LV wollte mein Vater, dass ich später im Alter mehr Geld habe als die gesetzliche Rente. Denn mein geschiedener Mann und ich haben uns gegenseitig frei gelassen von gegenseitigen Ansprüchen, also er soll seine Rente für sich behalten wenn er mal alt ist, und ich will dann auch meine für mich behalten, wenn ich alt bin.

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PreeLamue  27.01.2019, 12:25
@Karin070

Okay,

jetzt haben wir eine GANZ ANDERE Situation (!)

 Sofern du dir ganz sicher bist, dass DU bzw. dein KIND die jeweilige versicherte Person ist, besteht eine große Chance alles in den Griff zu bekommen. Auch ohne Anwalt ;-)

In meiner Antwort unterstelle ich folgenden Sachverhalt:

In den Verträgen war dein Papa Versicherungsnehmer und ihr jeweils versicherte Person und auch jeweils Bezugsberechtigte Person.

In der zugrunde liegenden Situation wird die Versicherungsleistung (Todesfallleistung) nicht fällig. Vielmehr trifft es zu, dass die bei Abschluss des Vertrages benannte Person in der Rangfolge als Versicherungsnehmer nachrückt.

>>> Dies solltest DU oder dein Kind sein, also wiederum du als Erziehungsberechtigte ;-)

Heißt für dich?

Besorg dir die Vertragsnummer der jeweiligen Verträge und informiere die Versicherung über den Todesfall UND das DU als versicherte Person die Verträge zukünftig als Versicherungsnehmer übernehmen möchtest.

Im nächsten Schritt wird die Versicherung dich als Versicherungsnehmer übernehmen, wodurch sämtliche Rechte und Pflichten auf dich übertragen werden.

Heißt weiter…

Nachdem du Versicherungsnehmerin geworden bist, gehört der Vertrag dir und du kannst ihn ganz normal kündigen. 

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Karin070 
Beitragsersteller
 27.01.2019, 13:18
@PreeLamue

Vielen Dank, das klingt ja super und machbar, so werde ich das angehen. Was meine Mutter angeht, sie würde das Geld eh nur horten. Also sie würde es nicht ausgeben (sie gibt nie etwas aus und hortet alles wie ein Hamster), aber was soll das. Geld ist doch dafür da, dass man zwar sicher einen Teil spart für schlechte Zeiten, aber genauso gut einen Teil sinnvoll - oder auch manchmal für schöne Dinge - ausgibt:-)

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PreeLamue  27.01.2019, 13:43
@Karin070

Verzwickte Situation :(

Vielleicht solltest du deiner Mutter zuerst sagen was du vor hast, nicht das ihr noch Stress bekommt.

Mein herzliches Beileid noch.

 

Ich drück dir die Daumen. 

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Karin070 
Beitragsersteller
 27.01.2019, 21:30
@PreeLamue

Vielen Dank. Ja der Tod meines Vaters ist für uns schrecklich und unwirklich, es ist als sei er noch da. Meine Mutter tut mir sehr Leid, sie ist jetzt allein und hat ja nur noch mich und ihren "Wikinger". Sie nennt meinen Sohn Erik "Wikinger", weil sein Vater Däne ist bzw. weil Erik halt so aussieht. Sie ist glücklich, wenn sie ihn bei sich hat, und bei ihm ist sie auch nicht geizig, sie kauft ihm alles, was er begehrt. Was auch wieder nicht so gut ist, erziehungstechnisch. - Stress mit ihr bekomme ich nicht, ich hab ihren Geiz akzeptiert und rege mich nicht mehr darüber auf, sie ist halt so. Wenn ich die LV an mich nehme auf Deinem super beschriebenen Weg, wird sie das akzeptieren können. Es wird ihr weh tun, auf jeden Fall, sie hat ja lieber MEHR als WENIGER, aber sie ist kein böser Mensch und kann auch mal zu und ab tun.

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