Erbbschaft - Elternhaus verkaufen?

11 Antworten

Dem ehemaligen Hof - der stillgelegt wurde?

Ja möglich, ist auch Außenbereich da geb ich dir Recht. Aktuell bebaut sind 1500m² Fläche, das darf man meines Wissens auch in dieser Größe auch wieder bebauen

also Außenbereich nach

https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__35.html

Also hier zuerst einmal bei der Gemeinde Flächennutzungsplan und oder Bebauungsplan einsehen.

Den Wert der Versicherung kannst du in die Tonne treten, der erzählt dir absolut nichts über den Marktwert.

Wenn es zum Verkauf kommt - je nach Bundesland haben die Landwirte ein gesetzliches Vorkaufsrecht. (Grundstücksverkehrsgesetz plus Bundesland)

400m² Lagerhalle, welche vermietet ist und Mieteinnahmen

Wer versteuert die Mieteinnahmen aktuell?

Wurde das Grundbuch auf Grund Testament bereits berichtigt? Als getrennter, nicht geschiedener und enterbtem Ehegatten hätte der Vater seinen Pflichtteil einfordern können. Auch wenn nicht eingefordert, könnte man den Teil ja zunächst einmal abziehen. Von irgendwas muss der Vater ja auch leben, wenn ich jetzt annehme, dass er der Landwirt war. Ggfs kann der Vater damit auch den sich kümmernden Bruder entlohnen. Das Testament des Vaters wäre auch interessant zu kennen.

Ich würde jetzt zuerst versuchen den Wert des Nachlasses der Mutter insbesondere der Immobilien zum Zeitpunkt des Todes feststellen zu lassen. Ein Gutachter kann dies.

Die Baugrundstücke - kann man ja bereits gemeinsam vermarkten oder eben zumindest diesbezüglich die Erbengemeinschaft auflösen.

Beim Hof - schwierig. Vor allem wenn er tatsächlich stillgelegt wurde - was will der Bruder dann noch damit?

Als Erbengemeinschaft - könnt ihr nur gemeinsam handeln, je länger ihr mit der Auseinandersetzung wartet - desto komplizierter wird die Abwicklung.

Sucht euch die Fakten zusammen, setzt euch an einen Tisch und redet offen über die jeweiligen Vorstellungen. Mögliche Ehepartner oder Lebensgefährten - sind für dieses Gespräch explizit ausgeladen.

Werdet ihr euch nicht einig - wird es früher oder später auf eine Teilungsversteigerung raus laufen.

Dann kommt der Satz: seid ihr noch einig oder habt ihr bereits geteilt.

Es ist, wenn jemand der Erben die betr. Immobilie weiternutzen möchte, oft nicht für ihn möglich, die anderen auszuzahlen. Das muß den Beteiligten bewußt sein.

Es gibt dann meines Erachtens nur 3 Möglichkeiten:

Entweder die Anderen begnügen sich mit einem kleineren Anteil, wie in Deinem Fall beispielsweise den Grundstücken, was aber kaum erwartet werden kann, und selbst wenn sie sich darauf einlassen, kann das, wie Du schreibst, zu lebenslangen unterschwelligen Konflikten führen, weil man sich für zu kurz gekommen hält oder emotional bei der Entscheidung unter Druck gesetzt fühlte.

Oder man sorgt für einen gerechten Ausgleich, etwa indem diejenigen, die weniger bekommen haben als zu einem gerechten Anteil als Miteigentümer (etwa 60% der Nutzer, 20% und 20% die anderen Geschwister) im Grundbuch eingetragen werden und vom Nutzer eine angemessene Miete erhalten. Das schränkt aber den Nutzer zukünftig erheblich ein, etwa bei Umbaumaßnahmen, oder falls er doch mal verkaufen will. Und wer bezahlt dann den Erhalt, Renovierung etc?

Dritte und gerechteste Möglichkeit: Das Anwesen wird verkauft, egal, welche Emotionen daran hängen, und der Erlös aufgeteilt.

So wird es auch mit mir und meinen Geschwistern laufen, darauf haben wir uns schon heute geeinigt. Alles andere ist zu komplex, ungerecht und unflexibel.

Solltet Ihr Euch für eine andere Option als den Verkauf entscheiden, würde ich Euch eine Beratung durch einen Notar oder Anwalt empfehlen, damit ihr auch auf alle rechtlichen Folgen und ggf. die nötigen Regelungen und möglichen Optionen hierzu hingewiesen werdet und fundiert entscheiden könnt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dreamdrummer  23.09.2024, 15:20

Da sind Einzelkinder echt im Vorteil...

Likatier  24.09.2024, 13:27
@Dreamdrummer

In diesem Fall prizipiell ja. Wobei: Wenn der Erblasser einen Teil eines Anwesens an einen rumänischen Hunderetterverein vermacht, oder Dich kurz vor seinem Tod enterbt und es an seine junge Krankenpflegerin verschenkt, dann wirds auch wieder kompliziert. ;-)

Ihr seid jetzt eine Erbengemeinschaft und müsstet gemeinsam über den Hof entscheiden. Lasst alles schätzen und teil es auf.

Da dem Vater der Hof nicht gehört, hat das Erbe eigentlich nichts mit der Pflege des Vaters zu tun, aber das könntet ihr untereinander regeln.

Geht mal am besten zu einem Fachmann und lasst euch informieren, wie man alles sinnvoll und gerecht regeln könnt.

Êntweder sucht ihr euchn gemeinsamen Anwalt der alle Optionen mit euch durchgeht oder ihr machtn offiziellen Kaufvertrag, heißt ihr tretet eure Anteile am Haus ab für ne gewählte Summe.

Selbst wenn der hof 1,5 mio wert wäre, (was ich etwas bezweifel) so ist das kein Bargeld was man auszahlen kann, also würde ich mit der Summe runter gehen und eine echte Schätzung machen lassen.

Die kosten fair aufteilen.


bablbrabl123 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 11:49

Das Grundstück hat ca. 7.000m², Summe der Brandschutzversicherung bzgl. der Gebäude ist auf 1,2 Mio. geschätzt. Grundstück ist da nicht dabei, Bodenrichtwert bei 280€/m². Also 1,5 Mio. ist etwas untertrieben. Darauf steht ein großes Wohngebäude und eine 400m² Lagerhalle, welche vermietet ist und Mieteinnahmen generiert

Wenn man es verkauft hat man doch sehr wohl die Summe, welche es wert ist?

ewigsuzu  21.09.2024, 11:50
@bablbrabl123

Das kommt ja auf den Kaufwert an den ihr bekommt, auch Häuserverkauf ist Verhandlungsgeschick, deine Brandschutzversicherung hat da nichts mit zu tun.

es zählt das reine Gründstück + dem da drauf + wie gut gepflegt, achja - verschuldungen

bablbrabl123 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 11:58
@ewigsuzu

Schulden sind da keine Drauf. Aber 1,5 Millionen ist definitiv realistisch. Die Brandschutzversicherung schätzt doch den Wert der Gebäude und legt die Versicherungssumme fest?

ewigsuzu  21.09.2024, 12:00
@bablbrabl123

Versicherungen haben nen andern Maßstab, du brauchst jemanden der den KAUFWERT schätzt

RemigrationNow  21.09.2024, 12:04
@bablbrabl123

Wenn das alles Bauland ist, ist es eh Unsinn, da einen Hof zu haben.

Verkauft es an einen Bauträger, der reißt alles nieder und baut da eine kleine Siedlung.

Ansonsten sind da keine 280 pro m² zu realisieren.

bablbrabl123 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 12:09
@RemigrationNow

Ja möglich, ist auch Außenbereich da geb ich dir Recht. Aktuell bebaut sind 1500m² Fläche, das darf man meines Wissens auch in dieser Größe auch wieder bebauen.

RemigrationNow  21.09.2024, 12:11
@bablbrabl123

Dann bekommst du auch keine 280 für die ganzen 7000.

Ist aber egal, ich würde ein Drittel wollen.

bablbrabl123 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 12:24
@RemigrationNow

Ja, ist mir dann auch bewusst, dass man da keine 280 bekommt.

Wie alt bist du wenn ich fragen darf?

Im ersten Moment ja, 1 Drittel wäre fair, doch es spielen dann doch viele andere Faktoren mit rein, vor allem muss sich mein Bruder um Vater kümmern wenn er alt ist u. der Vater müsste bei Verkauf aus dem Elternhaus ausziehen.

bablbrabl123 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 13:29
@bablbrabl123

Wobei mein Bruder ja eig. nichtmal für die Pflege des Vaters aufkommen muss. Sogesehen besitzt er ja nichts, sondern wohnt nur kostenlos im Haus meines Bruders, mehr als das Auto können sie ihm eig. nicht nehmen. Die Mutter ist schon seit 15 Jahren verstorben.

ewigsuzu  21.09.2024, 13:31
@bablbrabl123

er pflegt deinen Vater richtig? weißt du wie viel Körperarbeit das ist?

die Bandscheiben die da kaputt gehen ersetz mal mit geld.

Ersten wird auch dein Vater (wenn er nur getrennt und nicht geschieden war) einen entsprechenden Anteil am Erbe (zumindest den Pflichtteil) haben.

Und dann ist ein Verkauf eigentlich nur dann möglich, wenn alle Teile der Erbengemeinschaft das gemeinsam wollen.

Wenn einer nicht will --- Pech für alle anderen.


bablbrabl123 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 13:14

Warum ist grundsätzlich ein Verkauf nur möglich wenn alle wollen?

BurkeUndCo  21.09.2024, 16:45
@bablbrabl123

Weil sich das Ganze dann "Erbengemeinschaft" nennt. Diese kann nur einvernehmlich entscheiden.

Eventuell gibt es da Tricks und Hintertürchen, aber dafür benötigst du ein auf Erbschaftsrecht spezialisierten Anwalt.

Wenn es keinen Kontakt mehr zu deoinem Vater gibt, und er bewusst von deiner Mutter enterbt wurde (Testatment: Das Haus erben meine Kinder ...), dann hat er trotzdem Anspruch auf sein Erbteil /zumindest das gesetzliche Minimum), dieses kann er dann kurzfristig einfordern, was die Sache noch komplizierter machen würde.

Einfacher wäre es, wenn nur 1 Person das Haus (den Hof) geerbt hätte, aber die anderen Erben finanziell gleichberechtigt wären, denn dann müsste sich diese Person darum kümmern, die rein finanziellen Erben fristgerecht auszubezahlen (Kredit, oder notfalls durch Verkauf des Hauses).

Aber als gldeichberechtigte Erbenbgemeinschaft ist das dann deutlich komplizierter.