Meine Kinder bekommen gar nichts!

13 Antworten

Geht zu einem Notar /Anwalt mit Schwerpunkt Erbschaftsrecht lasst Euch beraten und lasst Zeitnah ein Testament aufsetzen ... Zeitnah wenn es Euch wichtig ist und es eben auch durch einen Unfall oder eine Krankheit immer ganz rasch ein Ende haben kann.


Narva  25.09.2024, 12:43

Andere Lösung : Häuser zu Lebzeiten verkaufen mit Wohnrecht auf Lebenszeit bringt zwar nicht so viel wie ohne Wohnrecht und das Geld dann halt verbrauchen wo kein Besitz da kein Erbe.

Den Pflichtteil können sie trotzdem einfordern an der Stelle.

Du findest Hilfe bei einem Notar, der euch ein Berliner Testament aufsetzt oder euer Testament auf Rechtssicherheit prüft um am Ende beglaubigt, es euch erläutert, eure Wünsche berücksichtigt, etc. Oder ihr macht es selbst (handschriftlich!) wenn ihr euch thematisch eingelesen habt.

Denn auch beim Berliner Testament können die Kinder ihren Pflichtteil fordern.

Ihr könnt als Ehepaar Euren letzten Willen selbst verfassen. Dabei reicht es, wenn einer von Euch das Testament mit der Hand schreibt und der andere die gemeinschaftliche Erklärung mit vollem Namen mitunterzeichnet (§ 2267 BGB). Derjenige, der nur unterschreibt, sollte angeben, wo und wann er unterschrieben hat. Diese Variante wird in der Praxis sehr häufig gewählt.

Ihr müsst klar schreiben, dass der überlebende Ehegatte für den ersten Erbfall Alleinerbe sein soll. Fehlt eine solche ausdrückliche Erbeinsetzung, dann gilt im Zweifel die  gesetzliche Erbfolge. Allein eine Formulierung wie „nach unserem Tod erbt unser Sohn“ reicht als Andeutung nicht aus, um den länger lebenden Ehegatten als Alleinerben einzusetzen. Auch dass sich Ehegatten üblicherweise gegenseitig bedenken, lässt nicht den Schluss zu, dass der eine den anderen zum Alleinerben machen wollte (OLG München, 12.11.2019,  Az. 31 WX 183/19). Es reicht nicht aus, zu schreiben, dass Ihr Euer Vermögen durch ein Berliner Testament vererben wollt (OLG Celle, 07.07.2022,  Az. 6 W 77/22).

https://www.finanztip.de/berliner-testament/

Berliner Testament ist durchaus eine Option, erfordert aber eigentlich dennoch, dass die im ersten Erbgang ausgeschlossenen Erben damit einverstanden sind. Sonst könnten sie nämlich durchaus ihren Pflichtteil trotz eines solchen Testaments einklagen...

Ich denke, was bei euch sehr viel wichtiger wäre, ist ein vernünftiges Gespräch miteinander! Streit ums Erbe hat ja oft Gründe. Zum Beispiel finanzielle Notlagen. Oder auch irgendwelche emotionalen Wunden aus der Kindheit. Aber genau über solche Themen kann man ja durchaus reden und gemeinsam an Lösungen arbeiten, anstatt das Thema Erbe als Schlachtfeld zum Austragen für diese Konflikte zu nutzen!

Beim Berliner Testament erben die Kinder erst, wenn ihr beide verstorben seid. Geht zum Notar, der formuliert das rechtssicher.