Erbrecht?
Moin moin
Meine Mutter leidet seit 3 Jahren an Demenz und lebt noch zu Hause!Aus gesundheitlichen Gründen kann ich das Amt der Betreuerin nicht weiter ausführen.Es wird jetzt jemand vom Amtsgericht sich drum kümmern
Gestern hatten wir Übergabe der Papiere und sie meinte das ich mich mal schlau machen soll und deshalb hier jetzt auch meine Frage
Mein Vater ist vor 4 Jahren verstorben und hat meine Mutter als Alleinerbin im Testament angegeben!Im Testament das liegt mittlerweile beim Amtsgericht, haben sie gemeinsam verfügt das meine Schwester und ich später die Erben sein werden.
Meine Eltern hatten gemeinsam 2 Häuser, einssoll meine Schwester bekommen, eins ich.Nun meine Frage:
Wenn meine Mutter verfügt, das die Häuser in ihrem Fall nicht verkauft werden sollen
um damit einen Heimplatz zubezahlen,wäre es rechtens und kann die Dame von der Rechtspflege dann es einfach verkaufen auch wenn sie es so verfügt hat?
Ich wäre euch dankbar wenn ich antworten auf diese Fragen bekomme
Viele Grüße
9 Antworten
Es geht hier nicht um das Erbe das wir daran wollen. Es geht darum ob meine Mutter es verfügen kann das es erst genommen wird wenn das Geld für den pflegegrad nicht mehr reicht. Ich wollte lediglich mich informieren weil man vieles schlechtes hört darüber..
Nun dann kommt deine Frage mindestens ein Jahr zu spät.
Wenn das Testament keine Strafklausel enthält, hättet ihr innerhalb drei Jahren nach Tod des Vaters euren Pflichtteil bei der Mutter einfordern können.
Bei Beginn der Demenz - wäre dies alles noch zu regeln gewesen.
Wenn die Einnahmen der Mutter nicht für die Finanzierung des Pflegeheim ausreichen - ist die Betreuung gezwungen zumindest eine Immobilie zu verkaufen. Das vorhandene Vermögen ist zuerst zu verwerten.
Alternativ können Schwester und du dich darauf einigen, dass ihr den fehlenden Betrag aus eigener Tasche bezahlt. Ob dies sinnvoll ist, bleibt dahin gestellt.
Die Mutter kann alleine nichts mehr an dem gemeinsamen Testament ändern - und selbst wenn das gemeinsame Testsament eine Öffnungsklausel enthalten sollte- steht der Wille einer dementen Person auf wackligen Füßen.
Mein Vater ist vor 4 Jahren verstorben und hat meine Mutter als Alleinerbin im Testament angegeben!Im Testament das liegt mittlerweile beim Amtsgericht, haben sie gemeinsam verfügt das meine Schwester und ich später die Erben sein werden.
ist das Testament so rechtskräftig (bsw. Notariell so aufgesetzt) ist es (normalerweise) so gültig. Jetzt mal die Erkrankung der Mutter außer acht lassend. Du und deine Schwester würdet die Häuser (ich nehme mal an nach ihren Tod) erben.
Jetzt habt ihr in diesem Fall aber noch keinen Anspruch auf die Immobilien.
um damit einen Heimplatz zubezahlen,wäre es rechtens und kann die Dame von der Rechtspflege dann es einfach verkaufen auch wenn sie es so verfügt hat?
ja, reicht sonstiges Vermögen nicht aus, um für die Pflege und Betreuung der Mutter aufzukommen. Der Staat wird kaum dafür aufkommen, ist Besitz in Form von Häusern da.
vorsorglich würde ich mich aber nochmal bei einem Anwalt für erbrecht schlau machen - oder bei einem Notar.
Sie kann die Häuser nicht nur verkaufen, sie muss es sogar. Es sei denn ihr bringt die Kosten für das Heim irgendwie anders auf. Denn was ist denn die Alternative zur eigenen Finanzierung? Ja, die Finanzierung aus öffentlichen Kassen. Es ist gesetzlich festgelegt, dass man zunächst sein eigenes Vermögen einsetzen muss bevor öffentliche Kassen greifen. Somit Häuser verkaufen oder selbst auf anderem Weg die Kosten aufbringen.
Die Betreuerin kann die Häuser nicht einfach so verkaufen, es gibt Regeln,. die auch sie einhalten muß. Ggf. kann euch ein Anwalt für Erbrecht da weiter helfen.
Wenn aber Vermögen da ist, wie 2 Häuser, werden die selbstverständlich für die Bezahlung eines Heimplastes veräußert. Das ist so. Deine Mutter kann lange verfügen, daß die Häuser nicht verkauft werden sollen. Den Heimplatz müßt ihr als Kinder übernehmen aus dem Erbe. Der Staat zahlt nichts, wenn 2 Häuser vorhanden sind.
Falls die Mutter verstirbt, bekommt ihr als Erben, deine Schwester und du, den Rest des vorhandenen Vermögens.