Hass und Hetze gegen unsere Regierung. Sollte die Verhöhnung unserer Regierung strafbar werden?

Nein. 84%
JA, Regierungsverhöhnung unter Strafe 16%

31 Stimmen

14 Antworten

Nein.
Es ist unerträgtlich, dass immer wieder von rechten Kreisen und Rechtsextremen Hass gegen unsere Regierungspoliitker geschürt wird.

Das mag so sein oder auch nicht, justitiabel ist es per se (zum Glück) nicht, sondern im Gegensatz grundsätzlich freie Meinungsäußerung. PolitikerInnen müssen damit leben, als Personen des öffentlichen Lebens im Licht der Öffentlichkeit zu stehen und kritisiert zu werden. Das ist Grundsatz jeder Demokratie.

Davon abgesehen - wer das nicht aushalten kann, hat in der Politik mMn auch nichts verloren.

Dieser Hetze sollte man entgegentreten

Beleidigung und Falschaussagen sind schon immer straf- wie zivilrechtlich verfolgbar. Siehe § 185 ff. StGB

Aus gutem Grund entscheidet ein Gericht über die Frage im Einzelfall, denn wo die Grenze zum relevanten Bereich liegt, ist häufig diffus, und auch von den Beteiligten abhängig. Wer politisch motiviert selbst eher zu Kraftausdrücken oder demagogischer Sprache neigt, wird sich im Gegenzug gerichtlich auch vortragen lassen müssen, selbst nicht gerade sonderlich empfindsam formuliert und somit auch entsprechende Reaktionen selbst herausgefordert zu haben.

Nein.

Meinungsfreiheit muß in unserer Demokratie geduldet werden, auch wenn sie einem nicht gefällt.

Wenn wir das nicht aushalten können und Verbote verhängen, dann ist unsere Demokratie erst recht in Gefahr.

Was alles nicht von der Meinungsfreiheit abgedeckt ist, ist in unserer Gesetzgebung klar definiert. In dem Fall muß dann natürlich auch das Strafrecht zur Anwendung kommen.

Herr Habeck hat auch heute schon das Recht, gegen eine Person Anzeige zu erstatten, die ihn Vollidiot nennt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – interessiere mich sehr für politsche Themen

Dichterseele  22.08.2024, 10:52

Beleidigende Hetze fällt nicht unter Meinugnsfreiheit!

Bluemie  22.08.2024, 11:16
@Dichterseele

Ganz sicher nicht.

Jede/r muß selbst entscheiden, ob er/sie das dann zur Anzeige bringt.

Was letztendlich eine Straftat ist und nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, das entscheidet dann ein Gericht.

Ich erinnere an den Fall von Frau Künast, wo es ein Gericht in erster Instanz es nicht für strafrechtlich relevant hielt, dass sie mit "ein Stück Scheiße" beschimpft wurde. Glücklicherweise sah das dann das übergeordnete Gericht wieder anders.

Nein.

Eine Demokratie hält das aus.

Andernfalls ist sie keine Demokratie.

In der DDR war das möglich....aber man hat ja gesehen, was es der DDR gebracht hat. Am Ende stimmten die Bürger mit den Füßen ab.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Beleidigungsdelikte sind immer strafbar

Natürlich können können auch Politiker - wie alle Bürger - zum Schutz ihrer persönlichen Ehre Hetzer und diejenigen die Hass gegen sie verbreiten verklagen. Richter haben dann darüber zu entscheiden, ob es sich bei den Äußerungen um strafbare Beleidigungsdelikte handelte, die mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.

Grundzüge der Beleidigungsdelikte (§§ 185 ff. StGB) aus straf- und zivilrechtlicher Sicht (bundestag.de)

Beleidigende Äußerungen kann man auch so zur Anzeige bringen, ebenso Verleumdungen. Das muss sich niemand gefallen lassen, dazu braucht es keinen Regierungsjob.