Wem gehört das Fahrzeug?

5 Antworten

Das sagen hat die Tochter.

Und genau das könnte der Bank nicht gefallen. Das sollten die erst mal vorab klären.

Warenfluss und Geldfluss sind 2 Unterschiedliche Handlungen, wenn also alle Autopapiere im Namen der Tochter stehen, dann gehört das Fahrzeug auch der Tochter, auch wenn der Vater auf dem Kredit steht.


holgerholger  14.11.2024, 17:48

Falsch. Das Fahrzeug gehört dem, der es bezahlt hat. Die Tochter ist der Halter. Auf dem Fahrzeugbrief steht explizit drauf: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.

Nur der Kaufvertrag sagt etwas über den Eigentümer des Autos aus...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 30-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen

Hallo Neumann :-)

rechtlich gesehen ist derjenige der Eigentümer, der den Vertrag unterschreibt - Der Vater. Der Besitzer ist im Endeffekt die Tochter (Da sie das Auto in dem Moment besitzt, indem es von ihr gefahren wird). Ein Besitzer kann auch wechseln, wenn z.B. der Vater damit fährt.

Vor ein paar Jahren gab es eine Änderung zum Thema "Besitz und Eigentum" eines Kfz. Vor der Änderung war der Eigentümer eines Autos, wer den Kfz-Brief im Besitz hatte. Dies ist hinfällig... (steht im Abschnitt "C.4c" des Briefs)

Zitiere: "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer dess Fahrzeugs ausgewiesen."

Der Vater hat in dem Sinne nur die "Macht" über das Auto, weil er es finanziert und könnte der Tochter praktisch gesehen den Zugriff auf das Auto entziehen oder verweigern. Das letzte Wort hat aber die Bank durch den Vertrag, wenn das Auto z.B. verkauft werden soll.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Von Experte siola55 bestätigt

Das Auto gehört dem, der das Eigentum daran erworben hat, also dem Vater. Die Tochter ist der Halter. Wenn sie das Auto hat, darüber verfügen kann, ist sie die Besitzerin - aber nicht die Eigentümerin.

Der Vater kann das Auto seiner Tochter schenken oder verkaufen, dann ist sie auch der Eigentümer.