Wem gehört das Fahrzeug?
Hallo , ich habe eine Frage
Es ist folgendes ; mein Kumpel möchte für seine 19 jährige Tochter ein Fahrzeug Finanzieren. Sprich er möchte die Finanzierung auf sich nehmen. Der Brief würde vom Händler kurz ausgehändigt werden , zur Anmeldung des Kfz. Die Tochter soll es auf ihren Namen anmelden. Logischerweise steht dann die Tochter auch im Fahrzeugbrief , sowie im Fahrzeugschein. Klar ist ja , das das Fahrzeug sozusagen bis es voll abbezahlt ist der Bank gehört, und man den Fahrzeug Brief zur Bank versendet muss.
Wer hat nun sozusagen das sagen für das Fahrzeug ? Der Tochter die im Brief drin steht , oder dem Vater der den Vertrag unterschrieben hat ?
Wollte ich einfach neugierhalber mal fragen.
Schöne Grüße
Neumann
5 Antworten
Das sagen hat die Tochter.
Und genau das könnte der Bank nicht gefallen. Das sollten die erst mal vorab klären.
Warenfluss und Geldfluss sind 2 Unterschiedliche Handlungen, wenn also alle Autopapiere im Namen der Tochter stehen, dann gehört das Fahrzeug auch der Tochter, auch wenn der Vater auf dem Kredit steht.
Falsch. Das Fahrzeug gehört dem, der es bezahlt hat. Die Tochter ist der Halter. Auf dem Fahrzeugbrief steht explizit drauf: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.
Nur der Kaufvertrag sagt etwas über den Eigentümer des Autos aus...
Hallo Neumann :-)
rechtlich gesehen ist derjenige der Eigentümer, der den Vertrag unterschreibt - Der Vater. Der Besitzer ist im Endeffekt die Tochter (Da sie das Auto in dem Moment besitzt, indem es von ihr gefahren wird). Ein Besitzer kann auch wechseln, wenn z.B. der Vater damit fährt.
Vor ein paar Jahren gab es eine Änderung zum Thema "Besitz und Eigentum" eines Kfz. Vor der Änderung war der Eigentümer eines Autos, wer den Kfz-Brief im Besitz hatte. Dies ist hinfällig... (steht im Abschnitt "C.4c" des Briefs)
Zitiere: "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer dess Fahrzeugs ausgewiesen."
Der Vater hat in dem Sinne nur die "Macht" über das Auto, weil er es finanziert und könnte der Tochter praktisch gesehen den Zugriff auf das Auto entziehen oder verweigern. Das letzte Wort hat aber die Bank durch den Vertrag, wenn das Auto z.B. verkauft werden soll.
Das Auto gehört dem, der das Eigentum daran erworben hat, also dem Vater. Die Tochter ist der Halter. Wenn sie das Auto hat, darüber verfügen kann, ist sie die Besitzerin - aber nicht die Eigentümerin.
Der Vater kann das Auto seiner Tochter schenken oder verkaufen, dann ist sie auch der Eigentümer.