Gültiger Parkbereich?

3 Antworten

Hallo,

für verkehrsberuhigte Bereiche gilt laut Anlage 3, lfd. Nr. 12 StVO:

"Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen."

Auf deinem Foto sind für mich keine gekennzeichneten Parkflächen erkennbar.

Wenn das so ein verkehrsberuhigter Bereich ist:

Bild zum Beitrag

dann gilt u.a.:

Fahrzeuge müssen innerhalb gekennzeichneter Flächen geparkt werden. Ausgenommen ist davon das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.

 - (Auto, Gesetz, Polizei)

Naja sieht aus wie Parkbuchten. Kann man auf dem Bild nicht genau erkennen. Und Parkbuchten sind gekennzeichneten Flächen gleichzusetzen. Also ich würde sagen hier darf geparkt werden.

Woher ich das weiß:Hobby