Gibt es eine Gewährleistung auf ein Austauschgerät?
Moin Moin in die Runde,
bin neu hier und habe ein Anliegen bei dem ich anschließend auf Grund eurer Unterstützung hoffe entscheiden zu können, ob ich zu einem Anwalt gehe oder ob ich es sein lassen sollte.
2020 habe ich ein iPhone 12 bei der Telekom gekauft mit einer AppleCare+ Versicherung bei Apple. Die Versicherung ermöglicht mir solange ich die Versicherung habe eine Reparatur bzw. eine Austauschgerät gegen eine geringere Zuzahlung zu erhalten.
2022 habe ich diese Versicherung von Apple bei Apple das erste mal in anspruch genommen und Im Anfang September 2024 habe ich es ein zweites Mal problemlos genutzt und auf Grund der Beschädigung wurde mir von Apple ein Austauschgerät zurückgegeben.
Zu Weihnachten wollte ich das Handy für meine Tochter fertig machen und dabei gab es ein Softwarefehler/Hardware Fehler der dazu führt, dass das Handy nicht mehr zu benutzen ist. Bestätigt von Apple zwischen den Jahren.
Da die Garantien auf Reparaturen bei Apple maximal 90 Tage sind entfällt diese.
Appel weist auf die Telekom. Da der Kauf jedoch länger als zwei Jahre her ist und die Telekom nichts mit den Reparaturen bzw. Austauschgeräten zu tun hat, verweisen die wieder an Apple.
Da dieses Gerät in 2024 durch Apple und durch die Versicherung von Apple mittels Austauschgerät wieder instandgesetzt wurde, bin ich der Meinung, das ich eine erneute Gewährleistung auf das Handy von 24 Monaten erhalten müsste.
Damit wäre aus meiner Sicht Apple in der Verpflichtung sich dem iPhone mittels Reparatur oder einem Austauschgeräte anzunehmen.
Appel weigert sich hier und verreißt immer wieder nur auf die Reparatur-Bedingungen.
Bzw. das ich mich an die Telekom als Verkäufer wenden soll.
Auch wird mir auf wiederholtes Verlangen nach einer Kontaktanschrift für die rechtliche Klärung immer wieder nur ein Link gegeben und keine Anschrift/Email oder dergleichen.
10.01.2025: 16:13 hat mir der Apple Store ( der Reparatur in Deutschland durchgeführt hat) als Kontakt für Rechtsfragen ein Screenshot des Impressums zugeschickt. Ein Unternehmen das eine UmsatzsteuerID in Deutschland hat und eine Reparatur durchführt kann die Rechtsanglegenheiten ausserhalb der EU regeln lassen? Ist da nicht der Ansprechpatern dann das Unternehmen in Deutschland? Bin etwas verwundert, was alles so möglich ist.
Anschrift:
Apple Distribution International Ltd.
Hollyhill Industrial Estate
Hollyhill, Cork, Irland
Hier die Links, die ich von Apple erhalten Habe:
Reparaturbedingungen:
https://www.apple.com/de/legal/sales-support/terms/repair/generalservice/servicetermsde/
Kontakt für rechtliche Anliegen: http://www.apple.com/legal/contact/
We seht ihr das ?
Ganz viele Grüße
Benjamin
Weitere Links zum dem Thema, die mir über den Weg gelaufen sind.
Bekommen Sie für Ihr defektes Gerät ein Austauschgerät, beginnt dafür die Gewährleistung in der Regel erneut. Bestehen Sie also darauf, dass der Tausch dokumentiert wird, etwa durch einen Kassenbon.
Das Wichtigste in Kürze:
- Erfolgt ein Gewährleistungsaustausch, dann verlängert sich die Gewährleistungsfrist für das reparierte oder ausgetauschte Gerät um zwei Jahre.
- Die Gewährleistung greift nach jedem Austausch und jeder Reparatur erneut.
1 Antwort
Hallo Benjamin,
schwierige Situation, da wir in diesem Fall leider wirklich nichts machen können, Garantie und Gewährleistung sind ja bereits überschritten. Wie ist denn überhaupt die Laufzeit deines Apple Care+? Nicht, dass das ausgelaufen ist.
Es grüßt Wiebke
Hallo Wiebke, die aussage macht wiederum wenig Sinn. Da die Telekom mit der Gewährleistung nicht mehr zu tun hat. Die Gewährleistung wurde damit von Apple übernommen, da es sich ja nicht mehr auf das Orginal Handy aus dem Kaufvertrag handelt. Und der Kontex passt daher nicht. Viele Grüße Benjamin
Hallo Wiebke,
ich sehe da die Telekom auch überhaupt nicht in der Verantwortung. Da das Handy Ausserhalb der Gewährleistungszeit von Apple ausgetauscht wurde.
AppleCare+ ist jetzt abgelaufen ansonsten wäre das alles kaum ein Thema. Das Handy wurde innerhalb von ApleCare+ repariert ( 09/2024) und damit sollte ab dem Zeitpunkt 1 bzw. 2 Jahre Gewährleistung auf das dann gelieferte neue bzw. grunderneuerte Handy/iPhone vorhanden sein.
So mein Verständnis. Viele Grüße
Benjamin Kruse