Austauschgerät in anderer Farbe

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Vermutlich steht in den AGB, daß Abweichungen u. a. in der Farbe bei einer Ersatzlieferung möglich ist.

Ein Sachmangel liegt vor, wenn der tatsächliche Zustand der Ware von dem Zustand abweicht, den die Parteien bei Abschluss des Kaufvertrages vereinbart haben („Abweichung der Soll-Beschaffenheit von der Ist-Beschaffenheit“).

Die Farbe ist allerdings nicht das spezifische und entscheidende für einen Fernseher; bei einem Autokauf ist es übrigens anders; hier stellt eine Lieferung in einer anderen Farbe einen erhebllichen Sachmangel dar.

Ob sich ein Rechtsstreit diesbezüglich lohnen würde,

Ich denke, Du solltest einen zusätzlichen Nachlaß verhandeln.