Austauschgerät in anderer Farbe
Hallo, da mein 5 Monate altes, weißes Sony Xperia SP defekt war, habe ich es zur Reparatur eingesandt. Kurz darauf erhielt ich ein Austauschgerät, dies war allerdings schwarz. Auf dem Lieferschein war vermerkt, dass "Ihr Defektgerät ... laut Garantibestimmungen von Sony Mobile in ein funktional gleichwertiges/typgleiches Gerät getauscht" wurde und dass "Ein Austausch in ein Gerät anderer Farbe ... keine Reklamationsgrund" sei. Gem. Sony Garantiebestimmungen kann "Reparatur oder Austausch ... mit funktional gleichwertigen, in Stand gesetzten Komponenten vorgenommen werden." Von funktional gleichwertigen/typgleichen Geräten ist dort allerdings nicht die Rede. Nun meine Frage: Ist der Austausch in ein Gerät anderer Farbe rechtens oder kann ich verlangen, als Austauschgerät ein gleichfarbiges Gerät zu erhalten?
1 Antwort
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Vermutlich steht in den AGB, daß Abweichungen u. a. in der Farbe bei einer Ersatzlieferung möglich ist.
Ein Sachmangel liegt vor, wenn der tatsächliche Zustand der Ware von dem Zustand abweicht, den die Parteien bei Abschluss des Kaufvertrages vereinbart haben (Abweichung der Soll-Beschaffenheit von der Ist-Beschaffenheit).
Die Farbe ist allerdings nicht das spezifische und entscheidende für einen Fernseher; bei einem Autokauf ist es übrigens anders; hier stellt eine Lieferung in einer anderen Farbe einen erhebllichen Sachmangel dar.
Ob sich ein Rechtsstreit diesbezüglich lohnen würde,
Ich denke, Du solltest einen zusätzlichen Nachlaß verhandeln.