Gewährleistung Totwinkel-/ Spurwechselassistent (Audi A4)?
Hallo,
Ich habe im April meinen A4 B8 (2015er BJ) bei einem Händler mit ca 110tkm gekauft. Beim Kauf selbst war bereits ein Steuergerät für den Totwinkelassistenten (kürze mit TWA ab) kaputt, im Kaufvertrag wurde geregelt, dass der Händler die Kosten für Bauteil und anlernen übernimmt.
Eine Zeit lang lief das Teil auch, jetzt ist aber im Oktober, also im sechsten Monat nach Kauf (ca 120tkm), die andere Seite auch kaputt gegangen. Bauteil übernimmt der Händler, anlernen und kalibrieren des TWA soll aber ich übernehmen (300-400€).
Auf Nachfrage meinte der Händler das ganze fällt nicht mehr unter die Gewährleistung, ist das rechtens? Der TWA ist doch schließlich kein Verschleißteil und müsste somit genauso unter die Gewährleistung fallen, oder nicht?
Vielen Dank für jeden der sich meldet!
2 Antworten
Es wird zu deinen Gunsten davon ausgegangen, dass der Mangel oder Ursache des Mangels bei Übernahme bereits bestand, der Händler muss im ersten Jahr der Gewährleistung gegenteiliges darlegen (Beweislastumkehr).
Die Gewährleistung deckt nur Mängel ab, die beim oder vor dem Kauf bereits bestanden haben.
die linke Seite war ja bereits defekt, die rechte Seite erst nach 6 Monaten.
Dementsprechend ist der Händler nicht verantwortlich dafür, da er dir das Fahrzeug mit der anfangs funktionierenden rechten Seite übergeben hat.
Die Beweislast liegt beim Händler aber es liegt ja auf der Hand, dass der TWA funktioniert hat, zumindest auf der rechten Seite, da du
das erst nach ca. 6 Monaten reklamiert hast und im Kaufvertrag nur die linke Seite als defekt vermerkt ist.
Was ich vergessen habe zu erwähnen, ich habe den Assistenten kein einziges Mal nach der ersten Reparatur genutzt, somit ist der Fehler erst aufgefallen nachdem ich ihn das erste Mal im Oktober eingeschaltet habe. Ändert wahrscheinlich auch nichts am Sachverhalt oder?
Nicht wirklich nein, der Händler wird genauso argumentieren.
Du musst den Händler ja auch verstehen, das Teil und das Auto bekommt er ja auch nicht umsonst.
Ich finde das ist schon ein guter Kompromiss.
Erstmal danke für die Antwort, aber liegt die Beweislast nicht noch beim Händler da es innerhalb der ersten 6 Monate war?