Gewährleistung Totwinkel-/ Spurwechselassistent (Audi A4)?

2 Antworten

Es wird zu deinen Gunsten davon ausgegangen, dass der Mangel oder Ursache des Mangels bei Übernahme bereits bestand, der Händler muss im ersten Jahr der Gewährleistung gegenteiliges darlegen (Beweislastumkehr).

Die Gewährleistung deckt nur Mängel ab, die beim oder vor dem Kauf bereits bestanden haben.

die linke Seite war ja bereits defekt, die rechte Seite erst nach 6 Monaten.

Dementsprechend ist der Händler nicht verantwortlich dafür, da er dir das Fahrzeug mit der anfangs funktionierenden rechten Seite übergeben hat.


BloodWurst 
Beitragsersteller
 15.11.2023, 23:35

Erstmal danke für die Antwort, aber liegt die Beweislast nicht noch beim Händler da es innerhalb der ersten 6 Monate war?

Mmits  15.11.2023, 23:37
@BloodWurst

Die Beweislast liegt beim Händler aber es liegt ja auf der Hand, dass der TWA funktioniert hat, zumindest auf der rechten Seite, da du

das erst nach ca. 6 Monaten reklamiert hast und im Kaufvertrag nur die linke Seite als defekt vermerkt ist.

BloodWurst 
Beitragsersteller
 15.11.2023, 23:50
@Mmits

Was ich vergessen habe zu erwähnen, ich habe den Assistenten kein einziges Mal nach der ersten Reparatur genutzt, somit ist der Fehler erst aufgefallen nachdem ich ihn das erste Mal im Oktober eingeschaltet habe. Ändert wahrscheinlich auch nichts am Sachverhalt oder?

Mmits  15.11.2023, 23:55
@BloodWurst

Nicht wirklich nein, der Händler wird genauso argumentieren.

Du musst den Händler ja auch verstehen, das Teil und das Auto bekommt er ja auch nicht umsonst.

Ich finde das ist schon ein guter Kompromiss.