Gewährleistungspflicht beim Händler?

6 Antworten

Wenn der Vertrag zwischen dem Händler und dir geschlossen wurde, dann kann er sich auf den Kopf stellen - jeglicher Gewährleistungsausschluss ist unwirksam, belanglos, eine Nullnummer.

Das wird er allerdings nicht einsehen.


Mille747 
Beitragsersteller
 08.12.2019, 15:30

Ich zitiere genau aus dem Vertrag: privatkauf ohne jegliche Gewährleistung oder Garantie, gekauft wie gesehen ohne sachmängelhaftung.“

mir wurde bis jetzt von den meisten gesagt dass er dafür aufkommen muss allerdings sagen auch manche, dass er das nicht muss.🤷🏼‍♀️

Er sagte, da er dass auto im kundenauftrag verkauft und es damit ein „Privatkauf“ wäre, wäre er nicht dazu verpflichtet.

Dann wäre er nur der Vermittler gewesen und sein Name würde nicht im Kaufvertrag erscheinen.

Es steht allerdings sein Name im Kaufvertrag.

Als Privatperson oder der Name der Firma inkl. Firmenanschrift?

Unter anderem hat er darin geschrieben: gekauft wie gesehen und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

Wenn er es als Händler verkauft hat (sein Name, seine Firmenanschrift) -> dann ist die Klausel nicht wirksam.

Wenn er es tatsächlich als Privatperson verkauft hat -> wäre die Klausel wirksam. Außer bei arglistig verschwiegenen Mängeln welche man ihm als Fachmann unterstellen kann gekannt zu haben.

Die Sitzbelegungsmatte kostet vermutlich um die 100 Euro - aber der Einbau ist elendig teuer. Ist es denn überhaupt sicher das es die Matte ist?

Falls es nur der Kontakt im Gurtschloss ist -> wäre deutlich günstiger.

https://www.1erforum.de/threads/sitzbelegungserkennung-beifahrer-defekt.21436/

Diagnose: Gewicht auf den Beifahrersitz (oder eben eine Person). Nicht anschnallen. Löst es den Gong aus? Falls ja -> Matte i.O.

Löst es den Gong nicht aus? Falls ja -> Matte defekt UND/ODER Kontakt im Gurtschloss verklemmt (Steuergerät meint der Gurt ist geschlossen).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – KFZ Nutzer, Schrauber und Darüberschreibender ;)

Mille747 
Beitragsersteller
 08.12.2019, 15:45

Es steht sein Name drin und seine private Adresse. Es ist auf jeden Fall nicht die Adresse, wo ich das Auto hergeholt habe..

es wird mir die Airbagleuchte angezeigt und die Leuchte dass jemand nicht angeschnallt ist, es piepst allerdings nicht.

Gaskutscher  08.12.2019, 18:26
@Mille747
Es steht sein Name drin und seine private Adresse. Es ist auf jeden Fall nicht die Adresse, wo ich das Auto hergeholt habe..

Dann hat er es dir von ihm selbst als Privatperson verkauft. Nicht im Kundenauftrag.

AUSSER er hat das Fahrzeug vorher selbst angekauft. Das ließe sich durch einen Kontakt mit dem vorherigen Eigentümer klären -> Siehe Person in Teil II.

Zum Lesen:

https://www.motor-talk.de/forum/verkauf-im-kundenauftrag-haendler-steht-im-vertrag-aber-warum-macht-man-das-t6239677.html#post52192817

es wird mir die Airbagleuchte angezeigt und die Leuchte dass jemand nicht angeschnallt ist, es piepst allerdings nicht.

Er meldet also das jemand sitzt, sich aber nicht angeschnallt hat obwohl niemand drin sitzt?

Gaskutscher  10.12.2019, 18:11
@Mille747

Dann ist es leider die teure Variante mit der Sitzbelegungsmatte. :(

Da der Fehler beim 1er häufig aufzutreten scheint -> evtl. läuft das da schon unter "altersbedingtem Verschleiß"? :(

"Gekauft wie gesehen" ist rechtlich nicht haltbar, denn damit lassen sich keine verdeckten Mängel ausschließen, die sich erst später zeigen. Sollten solche auftauchen, steht sogar arglistige Täuschung im Raum.

Wenn der Verkäufer ein Händler ist und sein Name im Kaufvertrag steht, dann kann er sich m.E. nicht damit schützen, dass er im Auftrag verkauft, denn in einem solchen Fall würde er nur vermitteln und der Vertrag müsste mit der Privatperson geschlossen werden.

Ergo gelten unabhängig von den Angaben im Vertrag 2 Jahre Sachmängelhaftung (ugs. "Gewährleistung") ab Übergabe der Sache hinsichtlich der vereinbarten bzw. zu erwartenden Beschaffenheit - auch bei Gebrauchtware.

Die Beweislastumkehr nach 6 Monaten gilt entsprechend, d.h. innerhalb von 6 Monaten ab Kaufdatum gilt ein Mangel als von vornherein vorhanden, sofern der Händler nicht das Gegenteil beweisen kann (vornehmlich via Gutachten), und nach 6 Monaten gilt ein Mangel *nicht* als von vornherein vorhanden und der Käufer müsste das Gegenteil beweisen.

Das Recht auf Sachmängelhaftung ergibt sich aus § 434 BGB.

Die Rechte des Käufers infolge dieses Gesetzes sind in § 437 BGB vermerkt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

skillz47  08.12.2019, 15:41

Zwecks vorbereitung auf einen Rechtsstreit wäre es hilfreich, wenn das Auffordern nachweislich (schriftlich mit Einschreiben) und Fristsetzung erfolgt. Damit setzt man die andere Partei (den Händler) in Zugzwang und kann anschließend weitere Schritte vornehmen, ggf. mit anwaltlicher Unterstützung.
Ohne nachweisbares Auffordern mit Fristsetzung ist das viel zu verschwommen und der Händler könnte das Ganze einfach 'aussitzen'.

Mille747 
Beitragsersteller
 08.12.2019, 15:40

Ich habe dem VK nun eine Nachricht geschrieben da ich seit dem Kauf auch auf eine Kappe warte die er mir zuschicken wollte, leider vergebens da er es „vergessen“ hatte. Habe ihn nun gefragt wie wir mit der sitzebelegungsmatte verbleiben da ich ihn schon einmal darauf hingewiesen habe.

Das ist völlig irrelevant, er verkauft ihn als Händler. Ist ne Masche. Hin und klären, oder zur Not zum Anwalt.

Hallo,die Formulierung im Kundenauftrag wird gerne BENUTZT um sich Käufer vom Hals zu halten.sechs Monate ist er in der Beweislast, danach Du sechs Monate. Also zusammen 12 Monate,so ist es vom Gesetzgeber vorgeschrieben, alles andere ist Blödsinn. Nötigungen falls mit Anwalt drohen,dann ZUCKT der zusammen, er muss seinen Anwalt nämlich selbst bezahlen,das deckt keine Rechtschutz,kein Pardon.Habe das durch ganzst mir vertrauen.kostet Nerven,aber bedenke,das du den noch Monate an der Backe hast.nur Mut lg

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung