Gilt die Gewährleistung auch beim Scheinwerfer, genauer gesagt bei der Glühbirne?

Händler ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, weil 79%
Händler ist zur Gewährleistung verpflichtet, weil 21%

14 Stimmen

7 Antworten

Händler ist zur Gewährleistung verpflichtet, weil

Ich muss den meisten anderen hier wiedersprechen. Du hast auch auf eine Glühbirne Gewährleistung. Für alles, was ein Händler Dir verkauft, muss er Gewährleistung geben. Innerhalb der ersten 12 Monate muss der Händler Dir auch beweisen, dass die Glühbirne nicht Mangelhaft war und die Ursache eine andere war. Dies ist allerdings hier auch möglich. Sollte die Ursache in Deinem Auto liegen, dann gibt es natürlich keine Gewährleistung und Du musst die Überprüfung auch bezahlen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Meister Radio- und Fernsehtechnik
Händler ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, weil

Da die Glühbirne nichts mit dem Scheinwerfer zu tun hat, da er nicht einmal eine Verkabelung hat. Die Beleuchtung im Scheinwerfer ist fest schon montiert und hat nichts mit der Scheinwerfer im Auto zu tun. Wende dich an die Werkstatt, dass mal nach den Kabeln gesehen wir. Was ich dir empfehle: erst das Auto starten, dann die Scheinwerfer einschalten, da ansonsten eine Überspannung entstehen kann, da der Alternator, also die Lichtmaschine, die Platine nach 1-2 Sekunden erst die Strommenge reguliert und so bis zur 4 fachen Menge auf die Glühlampen abgibt. Das hat mir ein Werkstattmeister empfohlen, als mir die Glühbirne 2x in kurzer Zeit durchbrannten. Danach bin ich 7 Jahre immer mit der gleichen Glühlampe gefahren.

Händler ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, weil

Aber der Hersteller. Wenn es ein Vertragshändler ist, dann kann es variieren.

Woher ich das weiß:Hobby – Bin großer Autofan 😁
Händler ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, weil

Leuchtmittel können sehr unterschiedliche Lebenserwartungen haben. Gerade die super-duper-extra-hellen Leuchten mit 500% mehr Helligkeit büßen für ihre Strahlkraft mit raschem Dahinscheiden. Wenn dazu noch eine überdurchschnittliche Nutzung kommt (wovon man bei "immer mit Licht" ausgehen kann), ist ein so häufiger Wechsel womöglich ganz normal und deshalb kein Mangel.

Händler ist zur Gewährleistung verpflichtet, weil

Also ich tausche regelmässig die LED Glübirne aus weil sie die versprochenen Betriebsstunden nicht einhalten. Hatte noch nie Probleme damit. Einfach Händler kontaktieren und sie senden mir eine neue zu ohne das sie die defekte zurückhaben wollen. Auch beim Scheinwerfer kannst du die Gewährleistung geltend machen falls die angegebene Betriebsdauer nicht eingehalten wird