Gewährleistung bei Gebrauchtwagen?Gehört Steuerkette zu den Verschleißteilen?
Vor knapp 6 Monaten gebrauchten VW Golf 6 gekauft. Jetzt muss die Steuerkette erneuert werden und der Händler weigert sich dafür aufzukommen. Seiner Meinung nach gehört Steuerkette zu den Verschleißteilen.
8 Antworten
Vor KNAPP 6 Monaten oder ist es schon mehr als 6 Monate her?
Es ist allgemein bekannt, dass die Steuerketten des Golf 6 zu einem starken Verschleiß neigen und insofern sind sie auch als Verschleißteil zu werten und ein fortgeschrittener Verschleiß ist von daher kein Mangel, den der Händler zu verantworten hat.
In diesem Fall muss man sich mit VW selber auf eine Kulanzlösung einigen, kann aber kaum den Händler dafür verantwortlich machen. Das wird aber gar nicht so einfach:
https://www.autobild.de/artikel/der-aerger-des-jahres-2014-5512611.html
Der Händler ist betreffs möglicher Folgeschäden insofern fein raus, weil er auf den Verschleiß hingewiesen und einen Wechsel empfohlen hat.
Ich denke mal der Fall ist schon erledigt. Trotzdem kann ich dir dazu was sagen für die Zukunft. Ein Defekt an der Steuerkette fällt immer unter die Gewährleistung. Ich mache so einen Fall gerade auch durch. Es geht hier um Gefährdung für sich selbst und andere. Reißt die Steuerkette während der Fahrt, kann es zu einem Motortotalschaden kommen und dies zu einem Unfall führen. Deshalb muss der Händler die Reparaturkosten bezahlen auch wenn es als Verschleißteil gewährtet wird.
Eine Steuerkette ist grundsätzlich kein Verschleißteil. Verschleißteile sind Bremsen, Kupplung und eventuell noch irgendwelche Riemen.
Natürlich weiß der Automobilkenner, dass bei VW und auch bei BMW in den letzten 15 Jahren Steuerketten den Status eines Verschleißteils erhalten haben. Haltbarkeit oft nur 20 - 30tkm. Hier handelt es sich aber in Wirklichkeit nicht um "Verschleiß" sondern um einen massiven Konstruktionsmangel.
Insofern ist der Händler natürlich verpflichtet dies auf Gewährleistung in Stand zu setzen.
Bei mir schon, deshalb baut der Händler auch vor der Zulassung eine neue ein, wenn die alte bisher nicht getauscht wurde.
Bremsen und Reifen und Öl wird ja auch kontrolliert, oder?
Und wenn die 6 Monate noch nicht um sind, kann ja rückabgewickelt werden, lese auch ich.
Von wem ? Der Hersteller sieht das ja anders. Konstruktionsmängel sind kein eingeplanter Verschleiss