Geschwister auszahlen bei Hausüberschreibung, Berechnungsformel?
Guten Morgen allerseits,
mein Mann wird in nächster Zeit das Einfamilienhaus seiner Eltern überschrieben bekommen. Wir werden dann dort ins ausgebaute Dachgeschoss einziehen und meine Schwiegereltern bleiben in der Erdgeschosswohnung wohnen (lebenslanges Wohnrecht). Mein Mann hat noch zwei Geschwister, denen wir natürlich auch etwas auszahlen wollen, da wir das Haus ja quasi "umsonst" bekommen (die Anführungszeichen, weil einige Umbaumaßnahmen und Renovierungen auf uns zu kommen).
Jetzt werden wir nirgendwo fündig, WIEVIEL wir den Geschwistern denn zahlen müssen, überall geht es nur um ganz normale Erbfälle, bei denen die Geschwister dann mindestens ihren Pflichtteil bekommen.
Ein Bekannter erzählte uns jetzt, dass es wohl eine Art Formel, bzw. Berechnungsgrundlage gibt für Fälle, in denen die Eltern ein lebenslanges Wohnrecht in der Immobilie haben, weil uns ja sozusagen auf unbestimmte Zeit die eventuellen Mieteinnahmen der von den Schwiegereltern bewohnten Wohnung "entgehen". Zum einen das und zum anderen ist es ja auch so, dass wir uns in Zukunft deutlich mehr um die Eltern meines Mannes kümmern werden als seine Geschwister.
Kann uns da jemand weiterhelfen? Wir wollen es natürlich für alle Beteiligten gerecht und fair halten.
Das Haus wird übrigens nähste Woche vom zuständigen Ortsgericht geschätzt, aber dieses ermittelt ja auch nur den aktuellen Verkehrswert und nicht, wem was zusteht...
5 Antworten
Man könnte das Haus von einem Gutachter schätzen lassen, minus der von den Eltern bewohnten Räumlichkeiten, und dann 2/3 an die Geschwister auszahlen.
Irgendeinen Vorteil muss es ja geben ; - ) Schließlich kann sich das noch über Jahrzehnte hinziehen und die allermeisten erwachsenen Kinder sind froh, wenn die Eltern nicht so präsent sind.
Dann müssten wir mal abklären, ob das Gericht die einzelnen Etagen, bzw. Räumlichkeiten auch einzeln bewertet.
Warum Gericht? Die Geschwister einigen sich untereinander auf eine Entschädigung und die Eltern überschreiben das Haus auf den einen Sohn.
Weil das Haus nächste Woche sowieso vom Ortsgericht geschätzt wird. Einfach, damit man einen Anhaltspunkt hat, wieviel die gesamte Immobilie eigentlich wert ist.
Was zahlt ihr denn dafür und warum bietet eine Behörde so etwas an?
Genau weiß ich es gar, meine Schwiegereltern haben den Termin organisiert. Soweit ich weiß, bietet das jede Gemeinde an. Das Ortsgericht schätzt z.B. auch Immobilien aus Zwangsversteigerungen etc..
Bei einer Zwangsversteigerung oder Erbstreitigkeiten kann ich das verstehen, aber als Service unbekannt.
Wenn die Eltern noch 10 Jahre leben - könnte man auf die Mitwirkung der Geschwister verzichten.
Will man künftigen Streit vermeiden: vom geschätzten Wert den Wert des Wohnrecht abziehen. Die Berechnung orientiert sich an der ortsüblichen Miete und dem Alter der Eltern - hier kann der Notar helfen. Die Differenz durch drei.
Alternativ fragt man die Geschwister zuerst was sie sich vorstellen. Alleine der aktuelle Wert - kann bereits unterschiedlich beurteilt werden.
Also praktisch die Wohnfläche der Eltern plus die genutzten Kellerräume etc, die wir für uns nicht nutzen werden mal den aktuellen Mietpreis und dann nochmal mal etwa 15-20 Jahre?
https://immo.info/wohnrecht-niessbrauch/wohnrecht-berechnen/
Hier ein Beispiel..
Der Keller spielt hier keine Rolle - da kein Wohnraum..
der normale Weg ist eine Schätzung des Hauswertes und der erzielbaren Miteinnahmen der Elternwohnung. Hauswert minus (Miete x Lebenserwartung) und davon je 1/3 an die Geschwister. Ich würde es fair finden, wenn noch der frühe oder späte Tod berücksichtig würde, sonst ist es eine Wette
Danke für die Antwort. Wie meinst du das mit dem frühen oder späten Tod? Dass die ausbezahlte Summe dann im Nachhinein noch angepasst wird?
ja wenn einen Lebenserwartung von 10 Jahre angenommen wird und sie nach 2 Jahren sterben hast du billig gekauft . wenn sie nach 20 Jahren sterben hast du teuer gekauft.
Schon klar, nur weil du schriebst, du würdest es fair finden, wenn der frühe oder späte Tod berücksichtigt würde. Das hieße ja, die Auszahlungssumme(n) müssten nach dem Tod der Eltern angepasst werden, weil man es ja nicht planen kann...
Solange die Eltern noch leben können sie mit ihrem Eigentum machen was sie wollen.
Wir standen vor Jahren vor der gleichen Problematik. Bei uns wurde es eine gemischte Schenkung, d.h. wir haben einen festgelegten Betrag an die Eltern bezahlt und die Eltern haben das Geld „verteilt“.
Solche Regelungen erzeugen meist Spannungen unter den Geschwistern. Es gibt auch noch die 10 Jahresregel, falls die Eltern vor dieser Zeit Sterben, kann das Erbe der Geschwister aus dem Haus eingefordert werden. Am besten offen kommunizieren , nichts überstürzen und gut beraten lassen.
Danke für die Antwort. Wo kann man sich denn mal beraten lassen? Der Notar konnte uns da nicht wirklich weiterhelfen und wollte für den Vertrag auch nur die von uns festgelegten Summen wissen...
Der Notar sollte es können, ein Anwalt macht es gegen bares.
Kannst mir auch eine Nachricht schicken, kann Dir auch Infos geben.
Frag die Geschwister, was sie haben wollen.
Falls sie ihren Anteil in Berücksichtigung der Schätzung wollen:
Sagt ihnen, dass ihr für alle Renovierungsarbeiten und die Elternpflege Zeit und Geld investieren müsst. Das Haus nicht, mit Sitz verkaufen könnt, wenn ihr beruflich weg ziehen müsstet.
Schön, dass ihr die Verantwortung übernehmt. Aber macht euch den Klotz am Bein, nicht selber gross. Die Geschwister können in der gesparten Zeit noch Geld verdienen.
Wenn sie nichts fordern, hebt alle Belege für Ausgaben auf und schreibt auch eure Zeiten auf. Falls sie sich mal als grosse Gönner hinstellen. Dann haltet es ihnen unter die Nase.
Falls die Geschwister gönnen? Menschen können sich ändern.
Regelt das jetzt mit auszahlen, schriftlich!!!, dass die Eltern es mitbekommen und sie ihre Kinder kennenlernen.
Danke für die Antwort. Dass der geschätzte Hauswert nicht einfach durch drei geteilt wird, ist uns ja allen klar, sonst würde das Ganze für uns finanziell auch keinen Sinn machen. Wir haben mit den Geschwistern meines Mannes gesprochen, aber von uns weiß auch niemand eine konkrete Summe, die realistisch wäre. Uns ist allen einfach wichtig, dass es gerecht ist...
Ihr müsst es regeln, in der Weise, dass ihr sie fragt, was sie haben wollen.
Kein Anwalt oder sonstwer, weiss wieviel Rente sie haben, Hauskosten, Renovierung, bezuschussen können und werden, wem sie mehr gönnen, geben, zustecken.
Das ganze Private dazu kann keine Stelle abschätzen.
Eure Gebundenheit an das Haus plus Pfege wird ne Menge Geldverlust und minimierte Luxusqualität sein. Wie wollt ihr das aufrechnen.
Wer keine Verantw. für pflegebedürftige Eltern hat, kann ganztags arbeiten und sich 1 GANZES Haus dabei selber verdienen. Der sollte auf seinen Anteil, von sich aus, verzichten.
Und schriftlich festhalten.
Dank für die Antwort, das wäre auch eine Option, wobei aber ja die von den Eltern bewohnte Wohnung ja trotzdem meimem Mann gehört, richtig fair wäre es eigentlich nicht, diese komplett aus der Rechnung auszuschließen...