Rückforderung?

3 Antworten

Nein, da kann man nichts zurück fordern. Genauso wenig wie die Geschwister noch etwas fordern können (weil vielleicht das Haus sehr wertvoll geworden ist).

Es wurde ja ein rechtskräftiger Vertrag gemacht.

Die Geschwister haben Recht.

Ihr habt einen gültigen und notariell beglaubigten Vertrag. Solange da nicht vertraglich vereinbart war, dass ihr das eigenmächtig zurücknehmen könnt, ist die Sache gegessen und es ist wie es ist. Ihr könntet euch allenfalls im Einvernehmen mit den Geschwistern des Mannes darauf einigen alles rückgängig zu machen. Aber fordern könnt ihr nichts. Ob ihr selbst in dem Haus wohnen bleibt ist dafür völlig egal.

eine Rückforderung wird wohl aus meiner Sicht nicht möglich sein, aber Du kannst ja das Haus verkaufen....