Ständig Fenster gekippt im Winter? Welche rechtlichen Mittel habe ich?
Wir besitzen einen Bauernhof mit zwei Wohnhäuser und beide werden über eine Heizung beheizt. Meine Schwiegereltern haben ständig 2- 3 Fenster gekippt, Tag und Nacht. Auf mehrmaligen Ansprechen passiert nichts. Leider haben sie ein Lebenslanges Wohnrecht und bei den Heizkosten beteiligen Sie sich nicht. Ich habe die ständige Arbeit und Kosten. Was kann ich rechtlich tun oder unternehmen.
5 Antworten
Versuche es einmal mit gesundem Menschenverstand und erläutere, warum die dauerhafte Kippstellung eigentlich keinen Sinn macht: Fenster auf Kipp - Vor- und Nachteile
Wenn Deine Schweigereltern z.B. eine leichten Luftaustausch wegen Schimmelgefahr haben wollen, dann ist ein Fensterfalzlüfter besser.
Zähler einbauen (lassen) und eine Heizkostenabrechnung machen.
Dann hast Du einen Ansatzpunkt. Wenn Ihr das wollt müssen die das Dulden nach Heizkostenverordnung. Da haben die Nutzer kein Mitspracherecht.
"Dazu müsste man sich an einen Tisch setzen. Und sie haben uns den Zugang zum Haus verwehrt."
Es gibt meines Wissens nach drei Wege Klarheit bei Mietrechtsfragen zu bekommen:
- Man wird Mitglied in einem Mieterverein (Rechtsfragen werden allerdings oft zusätzlich abgerechnet).
- Man fragt einen Anwalt (kann teuer werden, wenn der Anwalt den Fall möglicherweise unnötig in die Länge zieht).
- Man fragt die Verbraucherzentrale (online, telefonisch, oder vor Ort), deren Rechtsberatung ist juristisch gleichwertig zu der von Rechtsanwälten, dafür aber mit Kosten in Höhe von 50 - 100 Euro deutlich günstiger.
Lebenslanges Wohnrecht heißt nicht, dass sie da lebenslang kostenfrei wohnen dürfen (es sei denn es existiert noch ein Zusatz, was übel wäre).
Wie wäre es mit Heizkostenforderung? Viel mehr machen wird an der Stelle kaum gehen
Während individuelle Regelungen jederzeit möglich sind, ist es die Regel, dass der zum Wohnen auf Lebenszeit Berechtigte die laufenden Kosten trägt.Zu diesen gehören die umlagefähigen Nebenkosten und Heizkosten, aber nach Vereinbarung auch Kosten für kleine Reparaturen.
Leider läuft alles nur noch über einen Anwalt. Und ihr Anwalt hat die Weisheit nicht mit Löffeln gefressen. Und zu einem Gespräch mit einem Schlichter sehen sie kein Anlass. Und die Heizung abklemmen ist nur zum Nachteil für mich.
"Während individuelle Regelungen jederzeit möglich sind, ist es die Regel, dass der zum Wohnen auf Lebenszeit Berechtigte die laufenden Kosten trägt. Zu diesen gehören die umlagefähigen Nebenkosten und Heizkosten, aber nach Vereinbarung auch Kosten für kleine Reparaturen.
Dazu müsste man sich an einen Tisch setzen. Und sie haben uns den Zugang zum Haus verwehrt.