Recht auf Auszahlung von lebenslangem Wohnrecht?
Ich habe mit meiner Stieftochter gemeinsam das Haus geerbt, in dem ich mit meinem verstorbenen Ehemann 30 Jahre lang lebe . Mein Mann hat testamentarisch für mich ein lebenslanges Wohnrecht verfügt (nicht im Grundbuch eingetragen). Steht mir bei Verkauf des Hauses von meiner Stieftochter zusätzlich zu meinem 50 %igen Anteil auch noch die Auszahlung des Wohnrechtes zu?
2 Antworten
Nein.
Ein 'Recht' auf eine Auszahlung des Wohnrechts besteht soweit ich weiß in keinem Fall. Das Wohnrecht ist und bleibt mit dem Grundstück fest verbunden und auch im Rahmen einer Veräußerung würde das Recht, das im Grundbuch eingetragen ist, bestehen bleiben.
Das drückt dann halt ggf. den Veräußerungspreis, da der neue Eigentümer sich gefallen lassen muss, dass da jemand ein Lebenslanges Wohnrecht hat. Dementsprechend würdest du bei einer Veräußerung vermutlich auf dein Wohnrecht verzichten. In der Praxis ist es so, dass dieser Verzicht häufig mit einer Auszahlung etc. einhergeht, doch das kommt auf das individuelle Vertragsverhältnis an und da ist gesetzlich nichts vorgeschrieben. Du kannst auch 'gratis' auf dein Wohnrecht verzichten, ebenso wie die Stieftochter sagen kann 'also wenn du nicht verzichtest, dann wird halt das Haus nicht verkauft'.
Das Wohnrecht muss erst im Grundbuch eingetragen sein, damit es einen Wert hat. Dieser orientiert sich am Wert des Hauses und dem Alter des Berechtigten.
Genau, aber ich kann es eben auch berechnen lassen. Und mir auszahlen lassen. Andernfalls muss ich ja nicht einem Verkauf zustimmen.