Recht auf Auszahlung von lebenslangem Wohnrecht?

2 Antworten

Nein.

Ein 'Recht' auf eine Auszahlung des Wohnrechts besteht soweit ich weiß in keinem Fall. Das Wohnrecht ist und bleibt mit dem Grundstück fest verbunden und auch im Rahmen einer Veräußerung würde das Recht, das im Grundbuch eingetragen ist, bestehen bleiben.

Das drückt dann halt ggf. den Veräußerungspreis, da der neue Eigentümer sich gefallen lassen muss, dass da jemand ein Lebenslanges Wohnrecht hat. Dementsprechend würdest du bei einer Veräußerung vermutlich auf dein Wohnrecht verzichten. In der Praxis ist es so, dass dieser Verzicht häufig mit einer Auszahlung etc. einhergeht, doch das kommt auf das individuelle Vertragsverhältnis an und da ist gesetzlich nichts vorgeschrieben. Du kannst auch 'gratis' auf dein Wohnrecht verzichten, ebenso wie die Stieftochter sagen kann 'also wenn du nicht verzichtest, dann wird halt das Haus nicht verkauft'.


Gitti000 
Beitragsersteller
 29.07.2021, 10:53

Genau, aber ich kann es eben auch berechnen lassen. Und mir auszahlen lassen. Andernfalls muss ich ja nicht einem Verkauf zustimmen.

BeviBaby  29.07.2021, 10:58
@Gitti000

Das kannst du auch machen.

Wobei ich grade sehe, dass kein Eintrag im Grundbuch stattgefunden hat. Damit hat sich die Sache mit der Minderung des Kaufpreises, denn der Übernehmer ist nicht an das Testament gebunden. Der kann auch deinen Auszug verlangen.

Gitti000 
Beitragsersteller
 29.07.2021, 11:47
@BeviBaby

Nee, da hab ich mich bereits erkundigt (Rechtsanwalt), Testamentarisch verfügt gilt definitiv . Okay, danke dir, ich werde meinen Rechtsanwalt nochmals befragen.

BeviBaby  29.07.2021, 11:52
@Gitti000

Ja, das gilt gegenüber der Stieftochter als Erbin. Nicht gegenüber einem Dritten Erwerber.

Gitti000 
Beitragsersteller
 29.07.2021, 13:58
@BeviBaby

Ganz genau so ist es. So hat es mein RA gesagt. Von ihrem Anteil müsste sie mir noch mein wohnrecht quasi ausbezahlen. Dann hab ich ihn richtig verstanden, danke dir. Also bekommt sie von dem verkaufserlös 50 % minus wohnwert.

Das Wohnrecht muss erst im Grundbuch eingetragen sein, damit es einen Wert hat. Dieser orientiert sich am Wert des Hauses und dem Alter des Berechtigten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung