Recht auf Auszahlung von lebenslangem Wohnrecht?

2 Antworten

Nein.

Ein 'Recht' auf eine Auszahlung des Wohnrechts besteht soweit ich weiß in keinem Fall. Das Wohnrecht ist und bleibt mit dem Grundstück fest verbunden und auch im Rahmen einer Veräußerung würde das Recht, das im Grundbuch eingetragen ist, bestehen bleiben.

Das drückt dann halt ggf. den Veräußerungspreis, da der neue Eigentümer sich gefallen lassen muss, dass da jemand ein Lebenslanges Wohnrecht hat. Dementsprechend würdest du bei einer Veräußerung vermutlich auf dein Wohnrecht verzichten. In der Praxis ist es so, dass dieser Verzicht häufig mit einer Auszahlung etc. einhergeht, doch das kommt auf das individuelle Vertragsverhältnis an und da ist gesetzlich nichts vorgeschrieben. Du kannst auch 'gratis' auf dein Wohnrecht verzichten, ebenso wie die Stieftochter sagen kann 'also wenn du nicht verzichtest, dann wird halt das Haus nicht verkauft'.


Das Wohnrecht muss erst im Grundbuch eingetragen sein, damit es einen Wert hat. Dieser orientiert sich am Wert des Hauses und dem Alter des Berechtigten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung