lebenslanges Wohnrecht nach Trennung?
Der neuen Frau meines Ex wurde ein lebenslanges Wohnrecht ins Grundbuch geschrieben.
Wenn sie sich trennt, steht sie ja immer noch im Grundbuch!
Kann sie von ihrem Mann dann den halben monatlichen Wohnwert verlangen?
Da sie ja woanders nun Miete zahlen muß.
Er ist allein Eigentümer.
3 Antworten
Sie steht, mit dem Wohnrecht, zu Lebzeiten, und bleibt stehen, bis sie es streichen lässt.
Und warum sollte sie Miete bezahlen, wenn sie hier fast kostenfrei wohnen kann?
Da sie ja das "ohnrecht in Anspruch nehmen könnte/kann, ist das zumindest eine Verhandlungsbasis.
Auf ihr Recht muss sie nicht kostenfei verzichten.
Etnschuldigung. habe überlesen, dass das Wohnrecht der "Neuen" eingeräumt wurde. Ich ging von der "Alten 😎" aus.
Hallo, handelt es sich bei der betreffenden Wohnung um die vormals gemeinsame Wohnung? Im Fall einer Trennung kann natürlich die Ausübung des wohnrechts der nunmehrigen zweiten exfrau problematisch sein;
Allerdings steht ihr für die Nichtausübung des wohnrechtes keine Entschädigung zu, erst dann wenn sie evtl auf das wohnrecht verzichtet, da gibts besondere Bewertungen in Abhängigkeit von Jahresmiete und statistischer Lebenserwartung der Berechtigten
Sie muss gar nicht verzichten, sie bezahlt weiterhin die Kosten und Lasten und gut ist. Sie hat ja Wohnrecht, warum sollte ein Wohnrechtgeber auszahlen müssen?