3 Monate Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife?
Hallo, ich hätte eine Frage zum Erwerb der Fachhochschulreife in NRW. Ich habe vor kurzen meinen schulischen Teil der Fachhochschulreife absolviert und muss nun einen praktischen Teil absolvieren. Ich bin nun verwirrt ob ich einen einjähriges, halbjähriges oder auch ein 3 Monatlichen Praktikum absolvieren kann.
lg
2 Antworten
3 Monate gilt meist nur für Abiturienten die an Fachhochschulen studieren wollen. Das regelt dann aber der jeweilige Studiengang!
6 Monate für alle Absolventen von Höheren Berufsfachschulen
12 Monate für alle mit einer Fachhochschulreife aus der gymnasialen Oberstufe, auch von Berufsgymnasien an Berufskollegs
Absolventen von Fachoberschulen haben den berufspraktischen Teil stets in der Tasche!
halbjährig: Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Berufs- fachschule am Berufskolleg, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben, erhalten bei Nach- weis eines halbjährigen einschlägigen Praktikums (24 Wo- chen) die „volle“ Fachhochschulreife. Diese Berechtigung erwirbt auch, wer statt des Praktikums eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit nachweist.
einjährig:
Das einjährige Praktikum zum Erwerb der Fachhochschul- reife benötigen
- Schülerinnen und Schüler des zweijährigen Bildungsgangs der Fachoberschule (Klasse 11 und 12). Die Klasse 11 umfasst sowohl theoretischen Unterricht als auch das einjährige fachrichtungsbezogene Praktikum.
- Absolventinnen und Absolventen, die erfolgreich das erste Jahr der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, des Abendgymnasiums, des Kollegs oder des Beruflichen Gymnasiums besucht haben3 und denen der schulische Teil der Fachhochschulreife zuer- kannt wurde.
- Personen, denen nach den Bestimmungen der Exter- nenprüfung (Abitur) sowie der Prüfungsordnung für das Abitur an Waldorfschulen der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt wurde.
Die Fachhochschulreife wird auch erworben, wenn eine abgeschlossene Berufsausbildung nach Landes- oder Bundesrecht oder – bei Absolventinnen und Absolventen des Abendgymnasiums oder des Kollegs – eine zweijähri- ge berufliche Tätigkeit nachgewiesen wird.
mit drei Monaten find ich dort nix. https://broschuerenservice.nrw.de/files/1/2/12ffd92e77f799f026790ad2b23ac21c.pdf
Da du nur deinen Abschluss weißt, gibt es für dich keine wirkliche Antwort.