Falsch geparkt?
Hallo, hab heute einen Strafzettel an meinem Auto gesehen, ich vermute mal der Polizist meinte ich sei nicht 15 Meter von Bushaltestelle entfernt. Hab zur Sicherheit Foto gemacht. Bringt Widerspruch was?
Ich lauf jetzt nicht mit Maßband rum, aber ich denke das sind 15 Meter. Stimmt es das ich in so einer Situation auch abgeschleppt werden kann?
Kommt mir wie Willkür vor, hab gesehen wie ein anderes Auto genau an der selben Stelle geparkt hat, Polizei hat geguckt und ist weiter gegangen, der hat keinen Strafzettel bekommen.
Da sieht man das ich nicht im Halteverbot stehe, stehe noch vor dem Schild
4 Antworten
Ob das weniger als 15 Meter sind, kann man auf den Bildern natürlich nicht erkennen. Falls dem so ist und der Polizist das abgemessen hat, würde ich mir den Einspruch sparen. Wenn das nicht abgemessen wurde, könnte es sich möglicherweise sogar lohnen, dagegen vorzugehen.
Möglicherweise wurde aber auch das Parken auf dem Gehweg geahndet. Dazu kann man aber nichts sagen, weil die entsprechende Beschilderung aus den Fotos nicht hervorgeht und die GoogleMaps-Bilder aus Juni 2022 scheinbar nicht mehr aktuell sind.
Das Haltverbot kann es nicht sein, weil das (ohne Zusatzzeichen) nur für die Fahrbahn gilt.
Stimmt es das ich in so einer Situation auch abgeschleppt werden kann?
Abschleppen ist grundsätzlich immer möglich, wenn Andere behindert oder gar gefährdet werden. Sollte hier Parken im Bereich einer Haltestelle vorliegen, würde ich eine höhere Wahrscheinlichkeit für das Abschleppen annehmen. Bei Parken auf Gehweg in diesem Fall eher weniger,
Kommt mir wie Willkür vor, hab gesehen wie ein anderes Auto genau an der selben Stelle geparkt hat, Polizei hat geguckt und ist weiter gegangen, der hat keinen Strafzettel bekommen.
Das nennt sich Opportunitätsprinzip. Polizisten haben bei kleineren Ordnungswidrigkeiten keine Pflicht, diese zu verfolgen. Die Entscheidung liegt in ihrem pflichtgemäßen Ermessen.
Da sieht man das ich nicht im Halteverbot stehe, stehe noch vor dem Schild
Wie bereits geschrieben, gilt das obige Haltverbot nicht für den Gehweg. Würdest du an gleicher Stelle auf der Fahrbahn stehen, würdest du aber im Haltverbot stehen, denn das Schild weist Pfeile in beide Richtungen auf.
Ist das Parken auf dem Grünstreifen überhaupt per Schild erlaubt? Sieht nämlich nicht so aus.
Mit dem Abstand zur Bushaltestelle und absolutes Halteverbot hat es eigentlich nix zutun, da du nicht auf der Fahrbahn stehst.
Wegen dem Halteverbot kannst du jedenfalls nicht abgeschleppt werden. Der Wagen wäre aber auch schon längst weg, wenn es einen triftigen Grund gegeben hätte.
Ich würde allerdings den Wagen umparken.
Auf dem 3. Bild sehe ich ein absolutes Halteverbotsschild. Was stand denn auf dem Strafzettel?
Da stand das es ein erster Hinweis ist, es wird weiter bearbeitet. DST schlüssel 1F00. Ich bekomme in Kürze Post und kann mich dann äußern.
So einfach ist das nicht, Du mußt alles abmessen. Darauf kommt es nicht ausschluißlich an. Bist Du verwarnt worden oder abgeschleppt???
Ich hab einen grünen Zettel heute mittag an der Windschutzscheibe gefunden. Ich weiß nicht ob Abschleppdienst gerufen wurde, hab umgeparkt. Auf Zettel stand DST 1F00
Das ist das Kürzel von der Polizei, stand auf den Zettel, vllt war der für den Abschleppdienst. Na gut, kanns jetzt eh nicht mehr ändern.
Wenn ich nachher vorbei gehe, gucke ich ob ich so ein Schild sehe. Wenn das zutrifft kann ich also nicht abgeschleppt werden, da ich nicht auf der Fahrbahn stehe und das absolute Halteverbot nur für die Fahrbahn gilt?