Strafzettel gerechtfertigt?
Guten Tag,
Ich kam heute zu meinem Auto und fand einen Strafzettel vor, 20.01, ein Samstag um 11:30 ausgestellt. Im Bild seht ihr die Beschilderung. Meine Frage ist nun, ob ich die Beschilderung falsch verstehe oder ob ein Fehler vor liegt.
Och verstehe die Beschilderung wie Folgt:
(Obere Schild hierfür Irrelvant)
Es herrscht eingeschränktes Halteverbot, augenommen Personen mit Bewohnerparkausweis, in der Zeit von 8 bis 16 Uhr von Montag bis Freitag. Daraus hatte ich geschlossen das man sowohl nach 16 Uhr, als auch am Samstag und Sonntag dort auch ohne Bewohnerparkausweis dort parken kann.
Denn wenn dieses eingeschränkte Halteverbot durchgehend gelten würde, dann wäre die zeitliche Beschriftung ja sinnlos.
Wie versteht ihr das? Vielleicht kennt sich ja jemand richtig aus.
Wohne auch in der Straße und hatte seit 2 Jahren noch nie dieses Problem.
7 Antworten
Ich weiß zwar nicht, ob dir das nach vier Monaten noch weiterhilft, aber die Schilder besagen in meinen Augen folgendes:
Das absolute Haltverbot gilt nur Donnerstags von 06-08 Uhr und zwar für alle (also auch Bewohner).
Das eingeschränkte Haltverbot gilt ausschließlich für Bewohner*. Außerdem gilt das Haltverbot nur in den angegebenen Zeiten. Innerhalb der Zeiten dürfen also nur Nichtbewohner dort parken. Außerhalb der Zeiten darf jeder dort parken.
Der Strafzettel halte ich daher für unberechtigt.
* Auf dem Zusatzzeichen fehlt das Wort "frei". Nur mit diesem Wort wird man von der zugrundeliegenden Regelung befreit.
Ohne das Wort "frei" handelt es sich um eine Konkretisierung, für wen die Regelung gilt. In diesem Fall haben wir also ein eingeschränktes Haltverbot und das Zusatzzeichen konkretisiert, dass es (nur) für Bewohner gilt.
Ob das die Regelung ist, die die Behörde ausdrücken wollte, wage ich zu bezweifeln, aber so ist es nun mal beschildert.
Die Schilder bezeichnen ja das Ende einer Parkzone. Für den Bereich ab diesem Schild wird keine Regelung getroffen.
Interessant wäre was am Anfang der Zone steht. Das ist rechtlich maßgebend. Nicht immer sind alle Zusatzzeichen am Ende wiederholt.
Angenommen am Anfang würde genau das Gleiche stehen, dann ist die Beschilderung fehlerhaft. Denn die sagt folgendes aus:
Für Bewohner gilt immer Parkverbot. Für alle ohne Bewohnerparkausweis nur in der angegeben Zeit.
Das ist sicher so nicht gewollt.
Hattest Du jetzt einen Bewohnerparkausweis ausgelegt, dann ist das Knöllchen genaugenommen sogar berechtigt. Ansonsten nicht.
Das oberste Schild besagt, dass nur am Donnerstag zwischen 6 und 8 Uhr absolutes Haltverbot gilt ansonsten gilt das untere Schild da dürfen nur Bewohner mit Parkausweis "Nr 5" parken von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr.
Nach 16 Uhr darf da scheinbar niemand parken, was natürlich echt doof ist.
Übrigens Bewohnerparkausweise kosten immer einiges
Ich hätte das auch vorsichtig so interpretiert wie du. Ist aber schon sehr unübersichtlich...
Steht denn auf den Knöllchen denn schon eine Begründung? Vielleicht liegt es nicht an Park-/Halteverboten, sondern am falschen Parken auf oder neben dem Bürgersteig oder über einem Kanaldeckel oder so? Oder jemand hat sich einen dämlichen Scherz erlaubt. Überweis ggf erst, wenn du Post bekommst, nicht an irgendeine Verbindung auf dem Knöllchen.
Das Ticket ist auf jeden fall offiziell. Habe schonmal eins gehabt, da ich eben vergessen hatte am Donnerstag mein Auto umzuparken. Sieht genau so aus und das ist ja auch gerechtfertigt. Als Begründung steht genau: "Parken im eingeschr. Halteverbot mit Zz.. "Bewohner mit Parkausweis frei" Ausw. lag n. gut lesbar aus."
Es wird zwar das Zusatzzeichen erwähnt aber ja nicht auf die Beschriftung darunter eingegangen. Weil dann wäre es eben nach meinem Verständnis am Wochenende egal ob ein Ausweis vorhanden ist oder nicht.
Meiner Meinung nach stimmt etwas mit dem Schild nicht, dass mit dem Bewohner macht doch überhaupt keinen Sinn.
Eigentlich darf man da Parken, außer in der Zeit von 6-8 am Do und 8-16 von Mo bis Fr.
Wieso macht das Zusatzschild „Bewohner“ keinen Sinn? Die dürfen (mit Parkauswris 5) Mo-Fr. von 8-16 Uhr da parken, andere nicht, außer Do. 6-8 Uhr.
Dann wäre das obere Schild überflüssig