Kann ich dagegen Einspruch erheben?
Hallo alle zusammen,
heute habe ich einen Strafzettel vom Zugbegleiter erhalten da ich keinen Fahrschein hatte. Der Grund dafür war das der Automat am Bahnhof defekt war. Den Automaten habe ich gemeldet und dem Zugbegleiter auch noch gesagt. Auch habe ich ihm gesagt dass ich an der nächsten Haltestelle aussteigen würde und mir dort einen Fahrschein holen würde. Der hat mir trotzdem den Strafzettel ausgestellt und meinte das es jeder behaupten könnte. Da ich den Automaten gemeldet und den Fahrschein von heute noch habe bin ich am überlegen ob ich Einspruch gegen den Strafzettel erhebe.
Kann man auf der Basis den Strafzettel anfechten?
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Natürlich - der Automat wird geprüft werden und wenn der tatsächlich defekt war, ist die Sache gegenstandslos. Aber: Es muss auch der einzige Automat gewesen sein, gab es auch noch einen anderen Automaten, hilft das nichts.
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Nein, woher solltest Du sonst wissen, dass da der Automat defekt war ...
![](https://images.gutefrage.net/media/user/MarSusMar/1544888149136_nmmslarge__8_89_777_777_504c8114283778291c6b9f8778102b2d.jpg?v=1544888149000)
Versuchen sicher
Aber bei sowas, wenn du nichts anders hast, um das Ticket zu kaufen, gehst du SOFORT nach dem Einsteigen zum Zugbegleiter. Dann sind die deutlich anders drauf.
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Wenn ich also von Anfang an hingegen wäre hätte ich nicht den Eindruck erweckt das ich absichtlich schwarz fahren würde?
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![](https://images.gutefrage.net/media/user/Catfish123/1674391968083_nmmslarge__10_0_183_183_44d1f2d818d7bbe2ebfd7315c10bdeff.jpg?v=1674391968000)
Du musst den defekten Automaten dokumentieren und nicht nur sagen das er defekt war
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![](https://images.gutefrage.net/media/user/Catfish123/1674391968083_nmmslarge__10_0_183_183_44d1f2d818d7bbe2ebfd7315c10bdeff.jpg?v=1674391968000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
selbstverständlich würde ich es VERSUCHEN!
Das ist ein Bahnsteig mit nur einem Automaten. Der nächste war eine Haltestelle weiter. Müsste ich dann auch beweisen können dass ich dort eingestiegen bin?