Selbstgebautes 1000w „Fahrrad“ Konsequenzen/Strafe?
Hallo,
angenommen ich würde mir ein e-bike Umbauset kaufen und damit fahren, womit ich theoretisch bis zu 50km/h fahren könnte (auch ohne treten zu müssen mithilfe eines Daumengas oder ähnlichen) was drohen mir dann für Strafen wenn ich von der Polizei angehalten werde, ohne das ich so schnell fahre, einfach normal??
Weil zählt das Fahrrad dann als getuntes E- bike? Oder als Motorrad? Weil ich hab mich schon vessels aber überall steht etwas anderes zb online steht das wenn man mit einem getuntes e-bike erwischt wird eine Strafe von 70€ und einem Punkt aufkommt.
Allerdings hab ich mir ein paar dokus zu dem Thema angeschaut, wo Fahrrad cops begleitet werden und ein Typ eine Geldstrafe von 3000€ bekommt.
2 Antworten
Solange es noch mit Geldstrafe abgeht, ist die Kreierung solch eines Gefährtes noch einigermaßen human.
Solltest Du allerdings jemanden damit schädigen, dann kannst Du dir damit Dein Leben, Deine Existenz bis zum Tod beeinträchtigen. Hört sich seltsam an, aber was meinst Du, was alleine eine OP von einem Unfallopfer kostet, und was, wenn bleibende Schäden sind.
Dafür haftet keine Versicherung.
Die 70€ beziehen sich auf das Fahren ohne Betriebserlaubnis. Bei dir kommt noch das Fahren ohne bestehenden Haftpflichtversicherungsvertrag (§6 PflVG) sowie das Fahren ohne Fahrerlaubnis (§21 StVG) hinzu, jeweils bis zu 360 Tagessätze Geldstrafe oder bis zu ein Jahr Haft.
Vielleicht möchtest du dir die Zeit nehmen, wenigstens die Frage zu lesen. Der Fragesteller will sein Fahrrad zum Leichtkraftrad umbauen, für das er Fahrerlaubnisklasse A1 benötigt. Ist das für dich "nicht motorisiert"?
Das ginge garnicht. Er meinte wohl E-bike unter hoher Stromleistung wie ich das verstanden hatte.
Selbstverständlich ginge das mit einem entsprechenden Umbauset, wie es von chinesischen Händlern zuhauf angeboten wird. Früher waren es die 80ccm-Hilfsmotoren, heute eben Elektro.
Völlig unabhängig davon ist ein durch Maschinenkraft angetriebenes Fahrzeug, welches eigenständig 50 km/h erreicht, ein vollwertiges Kraftfahrzeug und kann nicht in die Kategorie "Fahrrad" fallen.
Ich schließe mich dem an. Ich würde noch hinzufügen, dass man automatisch bei einem Unfall immer eine Teilschuld erhält, selbst wenn eigentlich der andere der totale Dackel war bzw. dir einfach ohne dein Zutun reingefahren ist oder ähnliches. Da dann die Haftpflicht nicht greift können hier im dümmsten Falle noch hunderte tausend Euro Schulden dazu kommen. Auch gibt es zusätzlich noch die Möglichkeit von Sozialstunden und einer Führerschein-Sperre, dass man im Falle eines nicht vorhandenen Führerscheins diesen auch nicht in den nächsten (oft 2) Jahren anfangen darf. Letzteres schreckt viele Jugendliche am meisten ab, denn dann kann jeder Hinz und Kunz schon Moped/Auto fahren und sie verpassen da die beste Zeit.
Fahren ohne Fahrerlaubnis kommt bei nicht motorisierten Fahrzeugen nicht in Betracht. Haftpflichtversicherung für Fahrräder ist nur in der Schweiz vorgeschrieben.