Ermächtigungsgesetz in der jetzige Zeit möglich?

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Ermächtigungsgesetz in der jetzige Zeit möglich?

Nein das wäre NICHT möglich; die diesbezüglichen Vergleiche sind Populismus.

#FAKTENFINDER

InfektionsschutzgesetzKampagne mit Nazi-Vergleich
Über Messenger-Dienste rufen Corona-Leugner dazu auf, massenhaft Politiker zu kontaktieren und gegen ein angebliches Ermächtigungsgesetz zu protestieren. Mit NS-Vergleichen wird versucht, die Bundesrepublik als totalitäre Diktatur darzustellen.

Von Patrick Gensing, Redaktion ARD-faktenfinder

https://www.tagesschau.de/faktenfinder/corona-ns-vergleich-101.htmlCorona-Ermächtigungsgesetz? Warum der Vergleich mit 1933 täuschtHistoriker: "Vergleich ist Unsinn"

Fast 100 Reichtagsabgeordnete der Kommunistischen Partei waren zu diesem Zeitpunkt schon inhaftiert, hatten das Land verlassen oder waren in den Untergrund gegangen. Vor der Abstimmung im Parlament hatte die NSDAP die "Sturmabteilung" der Partei aufmarschieren lassen, die SA. Auf mögliche Abweichler sollte so Druck ausgeübt werden. Vergleiche zwischen damals und heute seien "schlicht demagogisch", sagt Wirsching. "Das "Ermächtigungsgesetz" hatte nur ein Ziel: die Diktatur. Insofern ist der Vergleich Unsinn."

https://www.dw.com/de/corona-erm%C3%A4chtigungsgesetz-warum-der-vergleich-mit-1933-t%C3%A4uscht/a-55650692
Ewigkeitsklausel

Artikel 79 III des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland aus der ersten Ausgabe des Bundesgesetzblatts vom 23. Mai 1949

Die Ewigkeitsklausel oder Ewigkeitsgarantie (auch Ewigkeitsentscheidung) ist in Deutschland eine Regelung in Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG), die eine Bestandsgarantie für verfassungspolitische Grundsatzentscheidungen enthält. Die Grundrechte der Staatsbürger, die demokratischen Grundgedanken und die republikanisch-parlamentarische Staatsform dürfen auch im Wege einer Verfassungsänderung nicht angetastet werden. Ebenso wenig dürfen die Gliederung des Bundes in Länder und die grundsätzliche Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung berührt werden. Auf dieselbe Weise sind auch die Würde des Menschen und die Gesamtstruktur der Bundesrepublik Deutschland als die eines demokratischen und sozialen Rechtsstaats geschützt.

Artikel 79 Absatz 3 GG lautet:
Woher ich das weiß:Recherche

Udavu  19.05.2022, 17:07

⭐Danke

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Von Experten Oppulus und Udavu bestätigt

Nein. Das ist nicht möglich.

Unser Grundgesetz GG Artikel 20 verbietet das. Dieser Artikel ist auch eine sogenannte Ewigkeitsklausel und kann auch durch Parlamentsbeschluß niemals geändert werden.

Da haben sich die Gründungsväter unserer Bundesrepublik nach den Erfahrungen aus der Nazidiktatur durchaus was dabei gedacht.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html

Technisch gesehen ist alles möglich, wenn die nötige Mehrheiten im Parlament dafür stimmen. Sogar Menschenrechte, die wir für unverrückbar halten, sind es realistisch betrachtet dann nicht mehr, wenn eine Mehrheiten beim Gesetzgeber und/oder der Gesellschaft entscheiden, dass das nicht mehr so sein soll.

Theoretisch könnten wir sogar auf parlamentarischem Weg entscheiden, dass Parlament abzuschaffen und die Monarchie wieder einzuführen.


Bluemie  18.05.2022, 10:19

Das stimmt so nicht.

Hierfür müßte das Grundgesetz geändert werden.

Das GG kann aber nur geändert werden, wenn dazu im Parlament eine 2/3 Mehrheit erzielt wird. Einfache Mehrheiten reichen hier nicht aus.

Die Artikel GG 1 und 20 sind aber sogenannte Ewigkeitsklauseln (ist im Artikel GG 79 Abs 2 fest verankert) und können niemals geändert werden.

Diese Artikel betreffen unsere demokratisch, rechtliche Grundordnung sowie die Menschenrechte. Das kann nicht geändert werden.

Um also das Parlament abzuschaffen und die Monarchie wieder einzuführen, müßte schon ein militätirisch, gewaltsamer Putsch erfolgen.

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Yonjuni  18.05.2022, 10:42
@Bluemie

Klar stimmt das. :)

Ich erwähnte ja schon explizit die nötigen Mehrheiten.

Aber auch die sogenannten Ewigkeitsklauseln haben in der Realität nur so lange Bedeutung, wie sie von der Mehrheit im Parlament gewollt werden. Wenn das Parlament z.B. mit 3/4-Mehrheit beschliesst, diese Klauseln aufzuheben, gibt es keine echte Möglichkeit das zu verhindern.

Schalten sich die Gerichte ein, können auch deren Kompetenzen per Gesetz so beschnitten werden, dass sie es nicht mehr verhindern können (siehe Polen z.B.).

Ist das rechtstaatlich? Keineswegs. Ist es technisch möglich? Defintiv. Ist es wahrscheinlich? Aktuell nicht.

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Nicht in Deutschland mit dem Grundgeserz.