Kann man im Zusammenhang mit den „Ermächtigungsgesetz“ auch von einer „Selbstauflösung des Reichstages“ sprechen?
1 Antwort
Nein? Der Reichstag selbst bleibt bestehen, das Gesetz selbst übergibt den macht dem Reichskanzler. Wie er sie darauf einsetzt liegt an ihm, er kann beliebig Gesetze ohne Zustimmung des Rates erlassen.
Somit ein Abnickparlament wie in China.
Selbstkastration ohne Narkose.
Immerhin hat die SPD als einzige Partei mutig dagegen gesprochen und auch dagegen gestimmt.
Die anderen waren nicht mehr da oder kniffen die Ringelschwänzchen ein.
Das Zentrum (Vorläufer der CDU) ließ sich kaufen durch ein prächtiges Reichskonkordat des Vatikans mit dem Reich.
Davon profitieren die Kirchen heute noch.
Meines Wissens, das einzige Nazigesetz bzw. Vertrag, der immer noch gültig ist und munter bedient wird.
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