Erfahrungen wie lange eine Auflassungsvormerkung dauert?


20.02.2022, 12:33

seid ihr euch sicher das erst der Kaufpreis bezahlt werden muss, bevor dir Auflassungsvormerkung stattfindet ? ..


20.02.2022, 12:38

also dich nach Auflassungsvormerkung zahlen …?!

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Auflassungsvormerkung ist normalerweise wirklich schnell. Aber wenn das Amtsgericht gerade auch unter Krankheitsfällen leidet, kann das auch dauern.

Der Kaufpreis wird normalerweise nach Negativbescheinigung der Gemeinde eingefordert und kommt etwa zeitgleich mit dem Brief vom Finanzamt über die Grunderwerbssteuer.

Etwas seltsam hast du dich unter den anderen Antworten ausgedrückt. Das Amtsgericht hat nichts mit der Negativbescheinigung der Gemeinde zu tun.

Alles in allem können die ganzen Prozesse aber mehrere Wochen bis Monate dauern. Das kann dir normalerweise der Notar eine grobe Zeitschätzung aus aktuellem Erfahrungen geben


Mitschi782 
Beitragsersteller
 27.02.2022, 12:05

Wenn der Käufer das Geld überweist.. kann ich das denn „ ausgeben „ oder warte ich bis er komplett im Grundbuch steht ? Oder reicht wenn er in der Auflassungsvormerkung steht ?

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theCapsicum  27.02.2022, 12:28
@Mitschi782

Besitzübergang ist geschehen? Also die Schlüsselübergabe bei Eigenheimen z.B.

Die Wahrscheinlichkeit einer Rückabwicklung zu dem Zeitpunkt ist schon extrem gering.

Ich würde es riskieren. Aber ganz sicher kann man auch auch nach Eigentumsumschreibung nur sein, wenn an wirklich wahrheitsgemäß jeden Mängel benannt hat.

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Mitschi782 
Beitragsersteller
 27.02.2022, 12:31
@theCapsicum

Ja es gibt einen Mangel , aber der ist bereits im Preis und im Vertrag berücksichtigt. Also es ist nichts verschwiegen !!!!

Besitzübergang noch nicht geschehen.. wir machen einen Termin für die Übergabe wenn das Geld aufm Konto ist.

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Mitschi782 
Beitragsersteller
 20.02.2022, 13:16

Ja die sagten mir das sie unterbesetzt sind.

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Ruf mal beim Amtsgericht an, wenn da einer ans Telefon geht, gibt der auch Auskunft. Häufig ist die Vormerkung bereits eingetragen aber die Eintragungsmitteilung nicht versandt. An der Stelle hakt es.

Ihr könnt dann das Notariat einen Grundbuchauszug ziehen lassen (20 €?) und die Sache geht voran.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit dem Jahr 2000 selbständiger Immobilienhändler

Mitschi782 
Beitragsersteller
 20.02.2022, 17:44

Aus Welchen gründen schicken die Mitteilung dann nicht raus ?

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lesterb42  20.02.2022, 17:47
@Mitschi782

Es gibt Rechtspfleger, die das Grundbuch führen und für die "einfacheren" Tätigkeiten eine Geschäftsstelle. Die sind dann aber häufig überlasstet, sodas Sachen liegen bleiben. Investier die 20 €, dann geht es vermutlich auch voran.

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Mitschi782 
Beitragsersteller
 20.02.2022, 17:50
@lesterb42

Ok vielen Dank! Kann denn bei der Auflassunsvornerkung etwas schief gehen?

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lesterb42  20.02.2022, 17:52
@Mitschi782

Eigentlich nicht, das ist ein sehr üblicher Vorgang. Aber da wird es hier sicher einige Experten geben, die davon berichten, was alles schief gehen kann. Ist mir in den letzen 30 Jahren als Immobilienhändler aber noch nicht passiert.

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Mitschi782 
Beitragsersteller
 20.02.2022, 17:55
@lesterb42

Vielen Dank für deine Bemühungen/Antworten. Ich werde gleich mal morgen beim Amtsgericht anfragen..

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Mitschi782 
Beitragsersteller
 20.02.2022, 17:57
@Mitschi782

Ich hatte vor 2 Wochen beim Amtsgericht angerufen und da sagte sie mir das die unterbesetzt sind ( 3 von 7 Leuten) … aber wenn hier im Internet 1-2 Wochen dauer steht , mache ich mir iwie schon Gedanken

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lesterb42  20.02.2022, 17:58
@Mitschi782
das die unterbesetzt sind ( 3 von 7 Leuten) …

Es kommt auf die Eintragung an, die dürften längst durch sein.

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Mitschi782 
Beitragsersteller
 20.02.2022, 18:08
@lesterb42

Oh ok… ja da mache ich mir echt Gedanken warum ich noch keine Post bekommen habe 😳 wie gesagt über 4 Wochen ..

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Haken Sie beim Notariat nach, vielleicht haben die dort Erkenntnisse über eine Überlastung des Amtsgerichtes und können mal nachhören.

14 Tage wären erfahrungsgemäß noch i.O.


Mitschi782 
Beitragsersteller
 20.02.2022, 12:11

Ja gestern kam die Negativbescheinigung vom Amtsgericht an… ist das schon mal ein gutes Zeichen, dass sie sich „ransetzen“.. ?

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schelm1  20.02.2022, 12:16
@Mitschi782

Sagen wir mal so:

"Der Amtsschimmel hat gewiehert!"

Was meint der Notar zu Stand der Dinge?

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lesterb42  20.02.2022, 17:06
@Mitschi782
Negativbescheinigung vom Amtsgericht

Was soll das sein? Die kommt üblicherweise von der Gemeinde.

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Mitschi782 
Beitragsersteller
 20.02.2022, 17:31
@lesterb42

Ja sorry! Meinte ich auch !! Kam von der Gemeinde!! Brauch das Amtsgericht diese Info von der Gemeinde, um die Auflassungsvormerkung auszustellen?

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Ist der Kaufpreis schon gezahlt?

Wenn ich micht recht entsinne kommt erst danach die Auflassungsvormerkung.

Es kann natürlich auch schlicht an der Überlastung der zuständigen Stellen liegen.


Mitschi782 
Beitragsersteller
 20.02.2022, 12:15

Nein, der Kaufpreis wurde noch nicht gezahlt.

Ich bin der Meinung , der notar schickt Post, dass die Auflassungsvormerkung eingetragen ist, dann setzt er denn Käufer eine Frist wo das Geld zu überweisen ist und dann läuft die richtige Eintragung im Grundbuch ..

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anitari  20.02.2022, 12:18
@Mitschi782

Die Auflassungsvormerkung ist quasi die Vorstufe zum Grundbucheintrag. Ohne Zahlung des Kaufpreises gibt es weder das eine noch das andere.

Vor dem Grundbucheintrag muß dann noch die Grunderwerbssteuer gezahlt werden.

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