Erfahrungen wie lange eine Auflassungsvormerkung dauert?
Hallo. Wir waren bereits am 12.01.22 beim notar und haben den Kaufvertrag unterschrieben.. nun ist es schon über 4 Wochen her und wir haben immer noch keine Post über die Auflassungsvormerkung bekommen… ich lese im Internet überall 1-2 Wochen.
Habt ihr Erfahrungen?
seid ihr euch sicher das erst der Kaufpreis bezahlt werden muss, bevor dir Auflassungsvormerkung stattfindet ? ..
also dich nach Auflassungsvormerkung zahlen …?!
4 Antworten
Die Auflassungsvormerkung ist normalerweise wirklich schnell. Aber wenn das Amtsgericht gerade auch unter Krankheitsfällen leidet, kann das auch dauern.
Der Kaufpreis wird normalerweise nach Negativbescheinigung der Gemeinde eingefordert und kommt etwa zeitgleich mit dem Brief vom Finanzamt über die Grunderwerbssteuer.
Etwas seltsam hast du dich unter den anderen Antworten ausgedrückt. Das Amtsgericht hat nichts mit der Negativbescheinigung der Gemeinde zu tun.
Alles in allem können die ganzen Prozesse aber mehrere Wochen bis Monate dauern. Das kann dir normalerweise der Notar eine grobe Zeitschätzung aus aktuellem Erfahrungen geben
Besitzübergang ist geschehen? Also die Schlüsselübergabe bei Eigenheimen z.B.
Die Wahrscheinlichkeit einer Rückabwicklung zu dem Zeitpunkt ist schon extrem gering.
Ich würde es riskieren. Aber ganz sicher kann man auch auch nach Eigentumsumschreibung nur sein, wenn an wirklich wahrheitsgemäß jeden Mängel benannt hat.
Ja es gibt einen Mangel , aber der ist bereits im Preis und im Vertrag berücksichtigt. Also es ist nichts verschwiegen !!!!
Besitzübergang noch nicht geschehen.. wir machen einen Termin für die Übergabe wenn das Geld aufm Konto ist.
Ist der Kaufpreis schon gezahlt?
Wenn ich micht recht entsinne kommt erst danach die Auflassungsvormerkung.
Es kann natürlich auch schlicht an der Überlastung der zuständigen Stellen liegen.
Nein, der Kaufpreis wurde noch nicht gezahlt.
Ich bin der Meinung , der notar schickt Post, dass die Auflassungsvormerkung eingetragen ist, dann setzt er denn Käufer eine Frist wo das Geld zu überweisen ist und dann läuft die richtige Eintragung im Grundbuch ..
Die Auflassungsvormerkung ist quasi die Vorstufe zum Grundbucheintrag. Ohne Zahlung des Kaufpreises gibt es weder das eine noch das andere.
Vor dem Grundbucheintrag muß dann noch die Grunderwerbssteuer gezahlt werden.
Ruf mal beim Amtsgericht an, wenn da einer ans Telefon geht, gibt der auch Auskunft. Häufig ist die Vormerkung bereits eingetragen aber die Eintragungsmitteilung nicht versandt. An der Stelle hakt es.
Ihr könnt dann das Notariat einen Grundbuchauszug ziehen lassen (20 €?) und die Sache geht voran.
Aus Welchen gründen schicken die Mitteilung dann nicht raus ?
Es gibt Rechtspfleger, die das Grundbuch führen und für die "einfacheren" Tätigkeiten eine Geschäftsstelle. Die sind dann aber häufig überlasstet, sodas Sachen liegen bleiben. Investier die 20 €, dann geht es vermutlich auch voran.
Ok vielen Dank! Kann denn bei der Auflassunsvornerkung etwas schief gehen?
Eigentlich nicht, das ist ein sehr üblicher Vorgang. Aber da wird es hier sicher einige Experten geben, die davon berichten, was alles schief gehen kann. Ist mir in den letzen 30 Jahren als Immobilienhändler aber noch nicht passiert.
Vielen Dank für deine Bemühungen/Antworten. Ich werde gleich mal morgen beim Amtsgericht anfragen..
Ich hatte vor 2 Wochen beim Amtsgericht angerufen und da sagte sie mir das die unterbesetzt sind ( 3 von 7 Leuten) … aber wenn hier im Internet 1-2 Wochen dauer steht , mache ich mir iwie schon Gedanken
das die unterbesetzt sind ( 3 von 7 Leuten) …
Es kommt auf die Eintragung an, die dürften längst durch sein.
Oh ok… ja da mache ich mir echt Gedanken warum ich noch keine Post bekommen habe 😳 wie gesagt über 4 Wochen ..
Haken Sie beim Notariat nach, vielleicht haben die dort Erkenntnisse über eine Überlastung des Amtsgerichtes und können mal nachhören.
14 Tage wären erfahrungsgemäß noch i.O.
Ja gestern kam die Negativbescheinigung vom Amtsgericht an… ist das schon mal ein gutes Zeichen, dass sie sich „ransetzen“.. ?
Sagen wir mal so:
"Der Amtsschimmel hat gewiehert!"
Was meint der Notar zu Stand der Dinge?
Negativbescheinigung vom Amtsgericht
Was soll das sein? Die kommt üblicherweise von der Gemeinde.
Ja sorry! Meinte ich auch !! Kam von der Gemeinde!! Brauch das Amtsgericht diese Info von der Gemeinde, um die Auflassungsvormerkung auszustellen?
Wenn der Käufer das Geld überweist.. kann ich das denn „ ausgeben „ oder warte ich bis er komplett im Grundbuch steht ? Oder reicht wenn er in der Auflassungsvormerkung steht ?