Erbe unwissentlich angetreten?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage und konnte im Internet kaum was dazu finden oder nur im "Fachchinesischem".
Und zwar folgendes:
Vergangenen Februar ist meine Oma verstorben. Ich habe davon erfahren am selben Tag erfahren. Zu meiner Familie habe ich aufgrund einer schlechten Vergangenheit keinen Kontakt. Ich bin selber erst 21 Jahre und hatte zuvor noch keinen derartigen Todesfall und wusste nicht, dass ich das Erbe innerhalb von 6 Wochen "ausschlagen" muss.
Naja heute kam eine Rechnung vom Mieter meiner Oma mit einer Summe von über 1000€.
Ich weiß, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ich habe mich aber im Internet erkundigt und gelesen, dass man eine Nachlassverwaltung oder eine Nachlassinsolvenz beantragen kann.
Hat einer von Euch Erfahrung damit oder kann mir vielleicht zu einem von beidem raten/abraten. Vielleicht weiß jemand über die ungefähren Kosten bescheid?
Wenn ich das jetzt zahle, weiß ich ja nicht, was für Rechnungen sonst noch auf mich zukommen, daher würde ich sowas lieber in Betracht ziehen!!
Ich wäre für jeden Tipp dankbar!
ein Testament vorhanden?
Nein, daher wurde ich auch nicht angeschrieben (darauf hatte ich ja überhaupt gewartet und dachte dann, wenn nichts kommt, dann nicht) aber anscheinend ja doch
6 Antworten
Nö, wieso solltest Du auch Erbe von Großmutter sein?
Wenn da von Nachlassgericht nichts kommt, kannst Du kein Erbe sein, wie auch.
Hast Du denn mit Großmutters Mietvertrag etwas am Hut, den gekündigt oder so?
Dann schreibe ihm zurück, Irrläufer, ein Schreiben eines AG die Eben betreffend liegt mir nicht vor.
Anm.: Wer hat denn den MV gekündigt, die Wohnung zurückgegeben?
Das weiß ich leider alles gar nicht- Vermutlich meine Tanten. Aber ich könnte jetzt auch nicht bestätigen, ob es überhaupt gekündigt worden ist...
Um dich aus der Haftung mit deinem eigenen Vermögen freizustellen, solltest du Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvednz beantragen. Sprich mit dem nachlassgericht darüber oder befrage ienen Anwalt. Hat denn deine Oma nur Schulden hinterlassen, so dass die Vermieterforderung aus ihrem Nachlass nicht gezahlt werden kann ?
Davon weiß ich ja leider alles gar nichts. Ich habe keinen Erbschein oder irgendwas in der Art erhalten und habe deshalb keine über ihre Vermögenslage.
Einen Erbschein bekommst du auch nur, wenn du oder einer der anderen Erben einen beantragt hat. Aber auch ohne Erbschein wurdest du gemäß Gesetz zum Erben der Oma und hast mit Todestag ihre Rechtsnachfolge angetreten.
Um dir nun einen Überblick zu verschaffen, wirst du um einen Kontakt mit möglichen Erbschaftsbesitzern ( andere Kinder der Oma?) nicht drum herum kommen.
Einen Überblick über die Vermögenslage zu bekommen, ist Aufgabe der Erben.
Da der Vermieter den Mietvertrag nicht gekündigt hat, läuft auch dieser noch weiter.
Ruf heute beim Gericht an, ob bereits Erben ausgeschlagen haben. Hier solltest du nichts vor dir her schieben.
Grundsätzlich wenn kein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge:
- Ordnung Kinder,Enkel urenkel usw.
- Ordnung Eltern, Bruder, Neffe
- Ordnung Großeltern und die von deren Abstammen ist aber i.d.R nicht mehr relevant
Grundsätzlich ist seine Forderung nicht berechtigt sondern muss erwähnt vom Nachlass geregelt werden. Also entweder will der Vermieter dich am löhnen haben oder aber deine Mutter lebt nicht mehr. Denn nach gesetzlicher Erbfolge ist sie die nächste Erbin und erbt Prinzip alles außer den Pflichtanteil. Das heißt, das ist was faul. Erst wenn der Nachlassverwalter dich anschreibt auf den musst du reagieren. Aber grundsätzlich bist du eigentlich von der Erbfolge ausgeschlossen wenn deine Mutter noch lebt, sie erbt mit deinem Onkel (sofern du einen hast) zu gleichen Teilen.
Leider ist meine Mutter vor 4 Jahren verstorben...
Daher würde das Szenario auf meine Situation passen. Jedoch habe ich keinerlei Post oder Informationen von irgendwem oder irgendeinem Amt bezüglich des Erbes erhalten.
Hast du sonst vielleicht einen Tipp oder eine Einschätzung zu meiner jetzigen Situation?
Frag ihn mal nach dem zuständigen Amtsgericht, wer ihm das gesagt hat. Dann kannst du beim zuständigen Erblassverwalter mal nachfragen. Grundsätzlich würde nämlich erst nach Kenntnisnahme, diese 6 Wochen Frist.. Das Gericht hat auch dafür einen extraumschlag soweit ich informiert bin. Grundsätzlich würde ich zum Zuständigen Amtsgericht gehen. Allerdings würde ich dort auch nachfragen, also ob schon Erbmassse bekannt ist aus bankkonten etc.
Du schreibst selbst, daß du vom Tod der Großmutter unmittelbar nach diesem Ereignis Kenntnis hattest. Da deine Mutter schon verstorben ist, wie du schreibst, begann die Ausschlagungsfrist damit zu laufen.
Nun bleibt dir nur, dich an das zuständige Amtsgericht zu wenden und die Nachlassinsolvenz zu beantragen. Das ist mit Kosten für Dich verbunden.
Und selbst, wenn es noch andere Kinder deiner Großmutter geben sollte, du bist an die Stelle deiner Mutter getreten. Ob die anderen ausgeschlagen haben oder nicht: der Vermieter kann sich auch jeden potentiellen Erben auswählen, um seine Forderung anzubringen. Schlägt man nicht aus oder beantragt die Nachlassinsolvenz, dann muss man zahlen und versuchen, von den anderen Erben (wenn sie nicht ausgeschlagen haben) im Innenverhältnis anteilg das Geld zurückzubekommen.
Wende dich an das Gericht, das ist dein einziger Weg.
Deine Oma ist gestorben, da werden zuerst die Kinder Erben. Da deine Mutter schon gestorben ist, wurdest du mit den anderen Kinder deiner Oma automatisch zum Erben. Da wird man nicht extra angeschrieben.
Haben deine Tanten ausgeschlagen? Dann bist du alleine Erbe und musst für die Kosten aufkommen.
Also, Kontakt mit den Tanten, den anderen Erben aufnahmen. Zum Nachlassgericht gehen und sich drum kümmern, was denn da noch alles angefallen ist. Wenn deine Tanten auch ausgeschlagfen haben, dann gehört dir auch alles, was in der Wohnung war und alles, daher auch schnellstens mit dem Vermieter in Kontakt treten.
Tut mir leid...
Hey,
also mit dem Tod wird kein Testament eröffnet, kein Nachlass geregelt.
Dafür ist, soweit ich weiß, das Amtsgericht zuständig. Und das Amtsgericht schickt dir auch einen Brief um dich informieren und ab dann läuft die Frist.
Da Du Erbe nach deiner Oma geworden bist und nicht einer deiner Eltern (nämlich das Kind der Opa) muss es aber ein Testament geben. Und wenn dieses Testament eröffent worden ist, dann musst Du einen Brief mit der Testamentseröffnung bekommen haben.
Wenn Du den Brief nicht bekommen hast, dann wird es Zeit beim Amtsgericht mal freundlich nachzufragen.
Meine Vermutung: Da wurde gar nichts eröffnet. Der Vermieter hat deine Familie gefragt "wer zahlt nun?" und deine Familie hat einfach dich genannt xD
Aber frag einfach mal beim Amtsgericht nach.
Gruß
Ja in dem Schreiben des Vermieters steht "laut Amtsgericht haben Sie das Erbe nicht ausgeschlagen und kommen demnach als Erbe in Betracht" und jetzt muss ich denen Unterlagen über die Ausschlagung des Erbens vorlegen oder zahlen, da sonst ein Mahnverfahren auf mich zukommt.
Zum Kotzen!!!