Ebike Polizeikontrolle/Bike beschlagnahmt?

6 Antworten

Die genauen Folgen kann man nicht Vorhersagen, da hier definitiv ein Richter involviert wird, der dann ein Urteil fällt und dabei verschiedene Faktoren berücksichtigt.

Was auf jeden Fall kommt:

- Geldstrafe

- Punkt(e) in Flensburg

- Probezeitverlängerung auf vier Jahre

- verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar (nicht ganz billig)

Was kommen kann:

- eine höhere Geldstrafe von bis zu 180 Tages­sätzen (ab 90 Tages­sätzen gilt man als vor­bestraft inklusive Eintrag ins Führungs­zeugnis)

- Fahrverbot

- Einzug der Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit

- Führerschein muss nach Sperrzeit neu gemacht werden

Was ganz sicher nicht kommt, aber prinzipiell möglich wäre:

- Haftstrafe bis zu einem Jahr.

Das klingt vielleicht alles etwas übertrieben, aber Fahren ohne Pflichtversicherung ist eine Straftat. Da wird auch nicht wirklich ein Unterschied zwischen PKW und Pedelec gemacht. Aus gutem Grund.

Aber was letztlich wirklich auf euch zukommt, kann dir hier niemand verbindlich sagen.

Sollte das Fahrzeug in Ordnung sein und in Deutschland fahren dürfen, solltet ihr es wiederbekommen. Ein Einbehalten, wie zum Beispiel in der Schweiz, gibt es in Deutschland (noch) nicht.

WeSt84 
Fragesteller
 31.01.2024, 23:09

Vielen Dank für die Ausführliche Auflistung. Dann müssen wir abwarten was nun passiert und wie es nach deren Ermessen gehandhabt wird.

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Generell ist alles was mehr als 6kmh selbstständig fährt ein Kraftfahrzeug.

Ergänzend zu IRock:

Fahrzeug wird einbehalten. Diese China bikes mit Gasgriff Erfüllen nicht die Anforderungen für ein KFZ + besitzten keinen Fahrzeugschein. Bezweifle bei einigen Modellen übrigens auch die Anforderungen für Pedelecs.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 2016 im Fahrradbereich Tätig

na klar können wir dir helfen.

Du gehst zur Polizei und nimmst noch eine Tüte Kaffe mit- dann sagst du " danke und fürs Team und die gute Laune, eine Tüte Kaffee".

da bist als Mutter nathürlich sehr glücklich, das die Polizei so aufmerksam war und deinen Sohn vor einer großen gefahr beschützt haben- diese sehr gefährlichen Fahrräder fahren so schnell- da können bei einer vollbremsung die Bremsen weg fliegen- willst du das? und nun stell dir mal vor- dein Sohn wäre auch noch Ohne Helm gefahren?- du hättest Ihn wahrscheinlich bei nur dem kleinsten Stürz nie wieder gesehen!

und die Strafe: naja- gerade bei deinem Sohn, wie du sagst- der auch noch gerade sienen führerschein gemacht hat und damit auch noch aktuelle Infos zu der Gesetzeslage der Führerscheine hat- gerade da hilft dann auch mal eine Geldstrafe um es mal auch jungen Erwachsenen deutlich zu machen- Aufmerksammer durch Leben zu gehen.

um es mal zu verdeutlichen- falls jemand sagt- ok, ich bin aber schon etwas älter und kenne mich mit den neuene Fahrrädern nicht aus.

was ist ein Fahrrad mit Hilfsmotor( ist ja nun egal ob Verbrenner oder E) ? Ein Mofa . Und das man ein Mofa anmelden muss, ist ja nun mal auch ein Ur-alter Hut.

Problem war/ist das es ein China Bike ist das einen Motor hat und somit selbst fährt.

Dadurch wird das Fahrrad zum Kraftfahrzeug.

Mit der Klasse B enthaltenen Klasse AM darf er Kleinkrafträder bis 4 kW und 45 km/h fahren. Diese Werte wird das Elektromoped wohl nicht überschreiten.

Das Problem ist, dass das Fahrzeug nie eine Betriebserlaubnis hatte. Wäre die vorhandene nur erloschen, würde es dafür ein Bußgeld i.H.v. 70€ geben. Da allerdings nie eine erteilt wurde, kommt noch ein Punkt dazu.

Tatbestandsnummer 804600:

Sie setzten das zulassungsfreie Fahrzeug ohne die dafür erforderliche EU-Typgenehmigung/Einzelgenehmigung *) auf einer öffentlichen Straße in Betrieb.
§ 4 Abs. 1, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 175 BKat
A - 1 70,00€

Dadurch wird die erste Stufe der Probezeitmaßnahmen eingeleitet, es folgt ein Aufbauseminar sowie die Verlängerung auf vier Jahre.

Weiterhin wäre das KFZ versicherungspflichtig gewesen, so dass er gegen §6 PflVG verstoßen hat:

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Da er erst 18 ist, kann noch Jugendstrafrecht angewandt werden und ihn erwarten statt der maximal möglichen 360 Tagessätze wohl nur ein paar Sozialstunden. Für diese im Vergleich zur fehlenden Betriebserlaubnis weitaus schwerwiegendere Tat gibt es hingegen keinen Punkt.

Wenn er angegeben hat, dass das Fahrzeug seiner Oma gehört, hat sie sich ebenfalls strafbar gemacht, da sie den Gebrauch gestattet hat.

Fahren ohne Zulassung Ordnungswidrigkeit.

Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz Straftat.

Ein Richter wird je nach den Gesamtumständen das Urteil fällen.

Mit 18 könnte Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommen. Da ist schwieirg über die Strafe zu mutmaßen.