Muss der Witwer offene Rechnungen der verstorbenen Person zahlen?
Hallo Leute,
von einem Freund die Oma ist verstorben, sie hat kürzlich ein Mahnungsbrief erhalten und muss einen hohen Betrag noch begleichen, da sie aber gestorben ist, ist das klarweise nicht möglich, der Freund von mir hat dort angerufen und denen gesagt das sie verstorben sei. Jetzt musste er als Bestätigung einen Sterbeurkunde senden, und die meinten wenn die Oma ein Erbe hat dann wird es wahrscheinlich so sein das der Erbe die Rechnung begleichen muss,. Allerdings gibt es gar keinen Erben in der Familie, wird dann die offene Rechnung fallen gelassen?! Oder muss der Mann als der Witwer die Rechnung zahlen oder wird es von seinem Witwerpension abgezogen?! Kennt sich jemand damit aus?
6 Antworten
Allerdings gibt es gar keinen Erben in der Familie,
Doch, denn anscheinend lebt der Ehemann noch und ist Erbe. Sofern er das Erbe nicht ausschlägt, muss er auch die Schulden seiner verstorbenen Ehefrau zahlen.
Wenn der Witwer die Erbschaft nicht innerhalb der gesetzlichen Frist formell ausgeschlagen hat, übernimmt er nicht nur Vermögensgegenstände, sondern auch die Schulden der Erblasserin (Oma). Folglich muß er die Rechnung bezahlen.
Da bin ich leider überfragt. Mit der Rente kenne ich mich nicht aus. Du kannst aber den Rententräger anrufen und dort nachfragen. Oder stelle hier eine neue Frage!
Naein, betrifft mich selbst nicht, und so wichtig ist's mir auch nicht. Aber danke!
https://www.dahag.de/c/ebs/erbrecht/erbe-ausschlagen-auswirkungen-auf-witwenrente-der-mutter-1668
Also nach kurzer Google-Recherche hängt das nicht zusammen.
Auch wenn ich als Gläubiger das unfair fände....
die Erben sind für die Schulden zuständig.
Erbe ist erst mal der Witwer und Kinder, wenn die das Erbe ausschlagen, werden dann andere Angehörige wie Eltern, Geschwister, Nichten usw. Erbe.
Wenn tatsächlich kein Erbe da ist bzw. alle Erben ausgeschlagen haben, bleiben die Schulden wohl ungezahlt. Manchmal wird dann ein Nachlassverwalter eingesetzt, der ein Nachlassinsolvenzverfahren durchführt.
Rechnungen, die auf den Namen von Verstorbenen lauten, gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten.
Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, wenn kein Vermögen vorhanden ist, um die Schulden zu begleichen, empfiehlt es sich, die Erbschaft auszuschlagen. Sonst haften die Erben.
Giwalato
Nur ein Erbe muss das bezahlen.
Wenn der Witwer das Erbe nicht ausgeschlagen hat, ist er Erbe.
Wie ist das eigentlich, wenn der Witwer ausschlägt - verliert er dann automatisch auch das Recht auf die Witwerpension?
Wenn nicht, wär's ja eigentlich recht und billig, wenn die Gläubiger aus der Witwerpension befriedigt werden, oder?