Einstellvertrag Pferd im Voraus unterschrieben. Wer ist im Recht?
Hallo ihr Lieben,
Ich bräuchte einmal Hilfe bei folgendem Problem. Ich vermiete Pferdeboxen, die vertraglich mit einem schriftlichen Einstellvertrag, geschlossen werden. Nun war eine Interessentin vor Ort, hat für zwei Boxen zugesagt und wollte diese Zusage direkt vertraglich abschließen. Der Vertrag wurde also Mitte Februar von beiden Parteien in Schriftform unterschrieben. Einstellung der Pferde: ab 1.4.2023. Unterschreiben des Vertrags: Mitte Februar. Nun möchte die besagte Interessentin die Boxen doch nicht haben. Meine Frage ist nun: Ist die Interessentin verpflichtet den April zu bezahlen, da der Vertrag bereits unterschrieben wurde und ab Vertragsbeginn eine Kündigungsfrist von 4 Wochen gilt. Oder kann einfach abgesprungen werden und ich habe nun einfach Pech, da ich so schnell keinen Ersatz finden werde.
Über aussagekräftige Antworten würde ich mich sehr freuen:)
7 Antworten
Wir sprechen hier nicht von Kündigung, denn Kündigen kann man erst, wenn der Vertrag zustande gekommen ist (im April).
Du fragst, ob es ein Rücktrittsrecht gibt.
Als Nicht-Juristin aber mit viel beruflicher Erfahrung im Vertragsrecht würde ich sagen, dass kein Rücktrittsrecht besteht. So wäre es jedenfalls bei Beschaffungs-, Dienstleistungs-, Miet- und Arbeitsverträgen.
Aber ich kann dir sagen, dass solche Streitfälle lieber nicht vor Gericht ausgetragen werden sollten. Du hast ja scheinbar eine hohe Nachfrage und der Schaden hält sich in Grenzen, oder? Also zwei leere Boxen für vielleicht einen Monat sind nichts gegen monatelangem Hin und Her zwischen zwei Anwälten. In der Zeit müssen die Boxen übrigens leer bleiben, weil dir daraus sonst möglicherweise auch noch ein Strick gedreht wird (vom gegnerischen Anwalt).
In einem klärenden Gespräch würde ich versuchen, eine Einigung zu finden. Ohne mit Rechtswegen zu drohen, einfach sachlich diskutieren, wie man sich fair einigt. Selbst große Konzerne mit eigenen Anwälten lösen 99% ihrer Streitfälle außergerichtlich. Das ist mein täglich Brot.
Mit den Antworten hier könnte ich an deiner Stelle auch nicht viel anfangen und darauf berufen kannst du dich auch nicht, jedenfalls nicht ohne dich ein wenig lächerlich zu machen.
Lässt du sie nicht raus aus dem Vertrag musst du eventuell damit rechnen, dass sie doch für einen Monat kommt. Willst du das? Ich hab mir sagen lassen, dass Einsteller richtig nervig sein können, besonders, wenn sie keinen Grund zum Bleiben haben…
Ärgerlich, ich weiß…
Wenn eine Kuendigung vor Beginn des Mietverhaeltnisses nicht vertraglich ausgeschlossen wurde, kann sie auch schon jetzt mit der vereinbarten Frist kuendigen. Dann endet das Mietverhaeltnis bei einer vierwoechigen Kuendigungsfrist noch vor dem 1. April und sie braucht natuerlich auch nichts fuer April zu zahlen.
Das kommt doch darauf an was in deinem Vertrag steht?
Hast du eine vorzeitige Kündigung ausgeschlossen?
Sehr wahrscheinlich nicht, dann würdest du hier nicht fragen.
Wenn du sie nicht ausgeschlossen hast bekommst du vereinbarte Leermiete und gut ist.
Sei dir aber in klaren dadrüber dass du die Boxen erst nach der Kündigungsfrist weiter vermieten darfst.
Leermiete bedeutet ohne Heu, Stroh, Hafer und Fütterungsdienstleistung, Anlagennutzung etc.
Das ist nicht Pflicht aber Usus in der Reiterwelt. Pensionsbetreiber sind oft bereit, nur die Leermiete zu kassieren, wenn das Pferd gar nicht da ist aber der Vertrag noch läuft.
Ich bin mir sicher das Caveman weiß was eine Leermiete ist.
Wr wollte sehr wahrscheinlich eher mit seiner Frage ausdrücken, dass eine Leermiete auch vorab vereinbart sein muss
Dann müsstest du mindestens nachweisen können, dass du seit Vertragsabschluss zwei Boxen abgesagt hast um ihren Vertrag erfüllen zu können. Würde ich zumindest von dir verlangen, wenn du mich ohnehin mit 4 Wochen aus dem Vertrag wieder rauslässt. Das Problem mit der Kurzfristigkeit hast du dann fast immer.
Ansonsten betrachte die "Kündigung" als vorzeitige Auflösung.
Kann man streiten, muss man aber nicht.
Ich habe tatsächlich 7 Pferden abgesagt, aber ich denke, dass das an der Situation nichts ändern wird. Trotzdem vielen Dank 🤗
Dann versuch es und fordere den April ein. - schriftlich Einschreiben. Überleg dir was du machst, wenn sie nicht bezahlt.
Als nächstes solltest du deine Verträge überarbeiteten. Eine Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen...
Wenn "alle" 4 Wochen haben - kann es doch immer Leerstand geben? Warum nicht 6 Wochen zum Monatsende? Nur ein Gedanke.
Der Vertrag "beginnt" mit dem 1.4., ab da läuft die Kündigungsfrist. Also muss sie für den April für beide Boxen bezahlen.
Wenn eine Kuendigung vor Beginn des Mietverhaeltnisses nicht ausdruecklich ausgeschlossen wurde, kann auch jetzt schon mit der vereinbarten Frist gekuendigt werden. Die Kuendigungsfrist beginnt dann am auf den Zugang der Kuendigung folgenden Tag.
Vereinbarte Leermiete?