Einstellvertrag Pferd und Pferdepass abgwben?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

All die von dir aufgezählten Punkte sind absolut üblich und habe ich in meinen Verträgen auch drin stehen. Du brauchst dir da also prinzipiell keine Sorgen zu machen, zumal unseriöse Stallbesitzer selten einen schriftlichen Vertrag machen. Da würde ich eher Angst haben wenn alles nur mündlich abgesprochen wird ;-)

Hier aber nochmal im Detail:

  • Ich habe einen Einstellvertrag bekommen, bei dem etwas von einem Pfandrecht am Pferd bei nichtzahlung steht. Ich habe Angst, dass der SB behaupten könnte ich habe nicht gezahlt oder sonst irgendwas, dass er dann mein Pferd bekommt. Geht das einfach so? Dass es dann ihm gehört?

Nein. das geht nicht "einfach so". Zum einen wirst du die Stallmiete ja per Überweisung bezahlen - kannst also durch die Kontoauszüge die Zahlungen nachweisen. Zum Anderen hat der SB keine Eigentumsurkunde von deinem Pferd, insofern ist er auch nicht der Eigentümer und auch nicht befugt das Pferd einfach so zu beschlagnahmen. Der Punkt im Vertrag bedeutet ein Prinzip, dass er sich im Falle dass du keine Stallmiete mehr zahlen würdest, vorbehält rechtliche Schritte einzuleiten um dann - und das geht nur mit Gerichtsbeschluss - ggf. dein Pferd als Ausgleich für die ausstehenden Zahlungen einzubehalten. Dazu müsstest du aber jahrelang keine Stallmiete zahlen usw. und da gehe ich ja mal nicht davon aus dass du das vor hast ;-)

  • Ich muss nämlich auch noch den Pass abgeben, da er anscheinend diese Woche eine Kontrolle hat. Mit diesem kann er mein Pferd doch auch einfach so verkaufen oder für sich beanspruchen, oder?

Siehe oben - nein kann er nicht. Der Pass zählt NICHT als Eigentumsnachweis. Dafür gibt es die Eigentumsurkunde, bzw. falls es keine gibt, der Kaufvertrag mit dem du das Pferd gekauft hast. Der Pass MUSS immer beim Pferd sein, damit der SB diese im Falle einer Kontrolle vorzeigen kann. Ich sammle die von meinen Einstellern ebenfalls ein und lagere diese bei mir im Haus. Wenn einer auf ein Turnier / Lehrgang etc. fährt dann holt er sich diesen einfach ab und gibt ihn bei der Rückkehr wieder ab. Ein Problem hatte damit noch keiner. Hat übrigens auch den Vorteil dass der Einsteller den Pass nicht verlieren kann und sie immer sicher aufbewahrt sind ;-)

  • Im Einstellvertrag muss ich auch noch seinen Namen, Abstammung, Abzeichen und Pferdepass Nummer angeben.

Auch das ist kein Problem und dient dazu, dass der SB im Falle einer Kontrolle nachweisen kann dass er für alle eingestallten Pferde einen Vertrag und die zugehörigen Pässe vorliegen hat. Ist dann viel einfacher nachzuvollziehen als wenn da nur ein Name etc. drauf steht.

Alles in allem brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Im Gegenteil, für mich wäre das Ganze eher ein Zeichen von Seriosität.


GoldenFireWolf 
Fragesteller
 07.10.2020, 11:07

Super danke für die hilfreiche Antwort

2

Ja diese Verträge sind legal und total üblich. Der Stallbesitzer muss ja seine Forderungen sichern können. Im dem Fall Zugriff aufs Pferd.

Einfach so ist da nichts. Pfandrecht bedeutet ja nur, DU darfst das Tier nicht mehr so einfach dem Stall entziehen wenn Geldbeträge offen sind. Pfandrecht bedeutet nicht, dass das Eigentum automatisch auf ihn über geht. Er muss das Tier bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes betreuen und versorgen und würde auf den Kosten ggf. sitzenbleiben.

Gelder sollte man nur gegen Quittung oder Überweisung zahlen.

Mit dem Pass kann er gar nichts verkaufen, der Pass ist kein Eigentumsnachweis. Wer ein Pferd nur mit Pass kauft ohne die Vorbesitzer zu kenne oder gar den Züchter ist selber schuld. Er ist so etwas wie der Fahrzeugschein beim Auto. Er kann immer nur ein Indiz für das Eigentum am Pferd sein aber kein Beweis.

Der Pass gehört immer nur dem Pferd und ist beim Besitzer/Halter des Tieres aufzubewahren und bei JEDEM Transport mit zu führen. Gehört nicht zum Eigentümer. EU Richtlinie zum Transport von Pferden 2009. Im übrigen darf er gar keine Tiere ohne den Original Pass aufnehmen. Ist hier wirklich wie der Fahrzeugschein, keine Fahrzeugschein, keine Autofahrt.

Je nach Rasse gehört zum Pferd der Pass und die Eigentumsurkunde, beides stellt aber nicht vollumfänglich das Eigentum da. Für dieses ist immer ein gültiger Kaufvertrag nötig. Es ist bei guten Händlern auch nicht unüblich das der Handelsweg des Tieres Transparent gehalten wird.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung Pferdewirt, ganzheitlicher Pferdetherapeut

Du wirst das Geld ja nicht mit dem Schubkarren hin bringen...Also hast du die Buchungsbestätigibg der Bank als Beweis. Dass Stallbesitzer das so machen, ist sehr vernünftig: ich kenne einige Ställe, wo Pferde stehen, für die die Miete nicht bezahlt wird, und der Stallbesitzer bleibt auch noch auf den Kosten und Mühen hängen, die er aufwändet , weil er das Elend der verwahrlosenden Tiere nicht mit ansehen kann...

Die Pferdepässe und auch Impfpässe sind in allen mir bekannten Ställen so zugänglich aufbewahrt, dass sowohl der Pferdebesitzer als auch der Stalleigentümer jederzeit darauf zugreifen können.

bezahlen per banküberweisung. dann kannst du es immer beweisen. oder in bar zahlen und zahlung quittieren lassen.

und der pass muss immer beim pferd sein. das ist vorschrift. wenn du z.b. auf turnier willst, muss der stallbesitzer dir den pass aushändigen, da du ihn auf dem turnier dabeihaben musst.

oder man wählt eine möglichkeit, den pass so unterzubringen (am stall), dass sowohl du als auch der stallbesitzer zugriff darauf haben - z.b. eine abschliessbare kassette oder ein abschliessbares schubfach im sattelschrank.

was die zahlungsmoral betrifft scheint der stallbesitzer schon schlechte erfahrungen gemacht zu haben.

eigentumsnachweis ist der kauf/übergabevertrag.

all dies gilt für österreich, deutschland und die schweiz.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sachgerechter Umgang ist aktiver Tierschutz!

GoldenFireWolf 
Fragesteller
 06.10.2020, 19:30

Danke.

Bis jetzt habe ich den pass immer im Auto, da ich fast wöchentlich zum training fahre.

0

Über deine Kontoauszüge kannst du doch die Zahlung nachweisen. Da sehe ich kein Problem. Mein SB wollte auch den Pass, falls es eine Kontrolle gibt, muss ja der Pass da sein. Ob das rechtlich ok ist weiß ich nicht, aber die SB haben sich mit einer Kopie zufrieden gegeben. Ansonsten kleiner Tipp... Rechtschutzversicherung macht bei dem Hobby mehr als Sinn. Da kannst du dann auch Verträge prüfen lassen.


GoldenFireWolf 
Fragesteller
 06.10.2020, 19:33

danke. Und rechtschutzversicherung hab ich 😊

1