Ja, ein gutes Frühstück ist mir jeden Tag wichtig.

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Wenn der Kammerjäger sie begutachtet hat, dann ist es auch keine Bettwanze wie er gesagt hat, diese sehen wohl eher rundlich aus und von rötlicher Farbe. So kann ich mich an ein Bild in der Zeitung erinnern wo vor solchen Mitbringseln aus dem Urlaub gewarnt wurde.

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Das finde ich überhaupt nicht gut, das habe ich auch schon erlebt, nicht aber beim Konzert von Andre Rieu, da war das immer erlaubt und wurde auch viel genutzt.

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Bettwanzen ist das schlimmste Ungeziefer was man in der Wohnung haben kann. Ich kenne die Aussage von älteren Leuten als Kind die gesagt haben, da kann man das ganze Haus abreißen und neu aufbauen, dann sind sie immer wieder da. Ich weiß von unserem ehemaligen Gerichtsvollzieher, wenn sie pfänden mußten und sie sind in eine Wohnung gekommen wo Wanzen waren, haben sie das sofort an der Tür gerochen und haben die Wohnung nicht betreten. Sie das waren Gerichtsvollzieher mit seinem Gehilfen. Inwieweit sie in der heutigen Zeit bekämpft werden können durch Kammerjäger, das weiß ich nicht.

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Es kommt darauf an, wielange Ihr dort wohnt und n welchem Zeitraum sie das 1. Mal aufgetreten sind. Wenn die Wohnung bei Einzug schon befallen war, dann hättet Ihr das sofort merken müssen. Ihr müßt nicht gerade im Urlaub gewesen sein sie einzuschleppen. Sie brauchen schon einige Zeit sich dermaßen zu vermehren, daß sie die ganze Wohnung befallen. Es wird ja gerade gewarnt, daß es in Urlaubsunterkünften Ungeziefer derart geben kann, was man nach Hause bringt. Bei einer Wanze im Urlaubsgepäck sollte man alles verbrennen, sonst ist die Gefahr daß sie sich überall verbreiten. Wenn Du schon einige Zeit dort wohnst und Du hast nicht gleich etwas gemerkt, dann war die Wohnung nicht verwanzt und Ihr habt sie selbst irgendwie eingeschleppt. Dann seid Ihr verpflichtet selbst etwas zu unternehmen und die Kosten zu tragen.

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Du solltest Dich direkt bei Deiner Bank beraten lassen!

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Am besten bei einem Mediamarkt, die haben meist große Auswahl und gute Berater.

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Darf Finanzamt auch Beträge pfänden, wenn dann Restbetrag unter Freigrenze lt. Pfändungstabelle liegt – und ist es rechtens, solche Beträge nicht zu erstatten?

Heute begegnete mir folgende Frage beim Gespräch am Kneipentresen:

Der Schuldner (S) hat erhebliche Schulden beim Finanzamt (Amt). Diese sind unbestritten. Das Amt pfändete beim Arbeitgeber sein Gehalt. S verdiente sehr gut, und der Arbeitgeber führte die Abzüge korrekt ab. Zusätzlich pfändete das Amt monatlich das Konto bis auf die Minimalgrenze (ein P-Konto war eingerichtet).

Die Doppelpfändung wurde mehrfach in Gesprächen angesprochen, jedoch nie schriftlich dokumentiert. Nach rund 26 Monaten der Pfändung wurde S dann die Pfändungstabelle des Bundesamts für Justiz bewusst. Daraus ergab sich, dass das Amt etwa 600 Euro monatlich zu viel gepfändet hatte.

S beantragte daraufhin eine Anpassung der Pfändung, was bewilligt wurde. Anschließend verlangte er eine rückwirkende Korrektur, da der Staat zu Unrecht erlangte Beträge grundsätzlich zurückerstatten muss – unabhängig vom Zeitpunkt, solange die Verjährung nicht eingetreten ist.

Zunächst antwortete das Amt, es sei nie verpflichtet gewesen, eine Prüfung vorzunehmen. Allerdings geht S davon aus, dass spätestens mit seinem Antrag und der Rückforderung eine Nachprüfung hätte erfolgen müssen. Der Schriftverkehr zog sich über ein weiteres Jahr hin.

Nun änderte das Amt seinen Standpunkt: Rückwirkend müsse nichts erstattet werden, unabhängig von der Sachlage. S sieht dies anders und fordert den zu viel gepfändeten Betrag zurück, auch weil ihm durch die überhöhten Pfändungen erhebliche soziale und vor allem wirtschaftliche Schwierigkeiten entstanden sind.

Frage: Wer hat vermutlich recht?

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Wenn noch Schulden offen sind und die Kontenpfändungen waren mtl. evtl. zu hoch und der Schuldner hat das bisher nicht reklamiert, ein PKonto hat nicht vorgelegen, dann muß das Finanzamt auch nichts zurückzahlen.

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Ich habe heute noch ein Paßbild von meinem Mann in der Brieftasche, was ich in jungen Jahren von ihm bekommen habe. Wenn Du aus Freundschaft ein Bild austauscht ist das in Ordnung solange es Dich nicht aufreizend zeigt, sondern vollkommen normal und Du weißt, es wird nicht weitergereicht oder veröffentlicht.

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