Darf Vermieter Geld verlangen wenn?
Also Vermieter verlangt volles Geld für einen Monat obwohl er zum selben Monat die Person raus wirft ? Also wenn die Person nur 6 Tage in einem Monat in der Wohnung war ? Dann darf man doch nicht volle Miete verlangen?
7 Antworten
Der Vermieter kann niemand raus werfen. Er kann, wenn begründet, fristlos kündigen und den Mieter bitten, die Wohnung innerhalb ganz kurzer Zeit geräumt zurück zu geben. Geht der Mieter nicht, kann der Vermieter nur auf Räumung klagen und das dauert.
Der Vermieter könnte allerdings dann jemand rauswerfen, wenn es sich um den Untermieter handelt, an den er z. B. ein möbliertes Zimmer vermietet hat. In dem Fall könnte er bspw., sobald der Untermieter die Wohnung verlassen hat, den Schließzylinder der Wohnungstür wechseln, sodass der UM ausgesperrt ist. Der UM hätte dann aber wiederum die Möglichkeit sich per einstweiliger Verfügung den Zugang zur Wohnung vor Gericht zu erstreiten. Aber wer macht das schon?
Wie ist es denn hier? Plötzliche fristlose Kündigung gut begründet und der Mieter hat sofort die Sachen gepackt und ist gegangen? Dann war es kein Rauswurf, sondern die Akzeptanz der fristlosen Kündigung, so wie es sich gehört.
Dem Vermieter steht im Falle einer begründeten fristlosen Kündigung Schadensersatz in mind. der Höhe der Miete zu, die der Mieter hätte zahlen müssen, wenn er ganz normal fristgerecht gekündigt hätte. Also mindestens für den angefangenen Monat + ggf. max. drei weitere Monate. Das kommt dann ganz auf die Situation an.
Wie Du siehst: Ein Rauswurf in Form einer fristlosen Kündigung bedeutet nicht das sofortige Ende der Mietzahlungen. Wer hier was anderes meint, liegt schlicht falsch.
Verlangen kann man alles. Der Rest ist einzelfallabhängig.
Vor allem dürfen Vermieter ihre Mieter nicht "rauswerfen".
Eine Kündigung des Vertrages ist nur zum Ablauf des Monats möglich.
Ggf. kann man sich einvernehmlich anders einigen, aber das scheint ja nicht der Fall zu sein.
Wenn du nur die beschriebenen 6 Tage da wohnst, dann ist es "in der Regel" so, dass die Miete für den ganzen Monat fällig sind.
Das wird aber vom Mietvertrag abhängen, genau wird dir das hier eher niemand sagen können.
Wenn du dem Vermieter einen Grund fuer eine fristlose Kuendigung geliefert hast, darf er ab Beendigung des Mietverhaeltnisses zwar keine Miete mehr verlangen, dafuer aber Schadensersatz fuer ausgefallene Mieten und Betriebskosten bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Mietverhaeltnis auch durch eine ordentliche Kuendigung haette beendet werden koennen (hoechtsens aber bis zu einer Neuvermietung).
Fuer den Mieter bleibt es aber gleich, ob sich das Kind nun Miete oder Schadensersatz nennt. Am Betrag aendert sich nichts.
Der Schadensersatz könnte sogar höher als die Miete liegen, eventuell bis zu 10%
Man kann einen Mietvertrag nur zum Monatsende kündigen.
Der Vermieter verlangt ab sofort auszuziehen also fristlos also darf er keine volle Miete dann verlangen
Verlangen kann er viel, wenn der Tag lang ist, davon ist es noch lange nicht rechtens.
Aber was wenn man direkt auszieht wie der Vermieter will, dann kriegt er für Monat September keine Miete
Es ist bis mindestens Ende September deine Wohnung. Die Kündigung ist so nicht möglich.
Natürlich müsstest du für eine Wohnung die dir nicht zur Verfügung steht auch nicht zahlen, klar.
bei fristlose Kündigung schon
aber dann darf er keine Miete verlangen wenn am Anfang von Monat raus schmeißt