Darf man fragen ob jemand behindert ist wenn jemand auf einem Behindertenparkplatz parkt?

7 Antworten

Diese Frage ist nicht verboten. Aber keiner muss dir eine wahrheitsgemäße Auskunft geben.

Natürlich, denn wenn er berechtigterweise darauf steht, dann hat er ja nun mal eine Behinderung. Kommt dem Befragten evtl etwas ungewöhnlich vor, aber verboten ist es absolut nicht.

Und nicht selten ist das Nachfragen auch sinnvoll, denn manchmal parken dort auch einfach nur blöde, faule Egoisten ohne Behinderung ....

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen

Singuli 
Beitragsersteller
 01.08.2024, 07:49

Ja genau um diese faulen Egoisten geht's. Meine Frage ist halt ob es eine Beleidigung ist wenn man die dann als behindert bezeichnet indirekt.

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diewoelfin0815  01.08.2024, 08:10
@Singuli

Kommt auf die Formulierung an. Das kann je nach Wortlaut ggf. durchaus als Beleidigung ausgelegt werden!

Rein rechtlich darf man dort übrigens bis zu drei Minuten auch ohne Behinderung(!) mit dem Wagen halten. Es wird erst unrechtmäßig, wenn es länger dauert oder die Person das Fahrzeug z.B. verlässt, um Brötchen vom Bäcker zu holen.

Meiner Meinung nach haben Leute ohne körperliche Einschränkungen da aber nicht eine Minute lang was zu suchen. Aber wenn dort jemand eben wen kurz absetzt, der z.B. einen Beinbruch hat oder eine nicht mehr so fitte Omi o.ä. ist das für mich natürlich auch völlig okay.

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Natürlich darf man das fragen. Allerdings erkennt man berechtigte Parker bereits am Aufkleber, der gut sichtbar meist an der Frontscheibe angebracht ist. Und jeder Berechtigte besitzt einen Behindertenausweis.

Kann man das nicht vorweisen, droht ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro.


anitari  01.08.2024, 08:41

Aufkleber reicht nicht. Und der Schwerbeschädigtenausweis auch nicht.

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Singuli 
Beitragsersteller
 01.08.2024, 07:47

Die Frage ist ob das Verwarngeld tatsächlich droht. Ich habe das noch nie erlebt dass offensichtlich nicht behinderte Leute Bußgeld zahlen müssen.

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Stadewaeldchen  01.08.2024, 07:15
Und jeder Berechtigte besitzt einen Behindertenausweis.
Kann man das nicht vorweisen, droht ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Der Behindertenausweis reicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen nicht aus. Man benötigt den blauen Behinderten-Parkausweis.

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Stadewaeldchen  01.08.2024, 07:18
@profanity

Aus deinem Link:

Menschen, die den blauen EU-Parkausweis erhalten haben, dürfen generell auf Behindertenparkplätzen parken. Mit dem orangefarbenen Parkausweis ist dies nicht möglich.
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profanity  01.08.2024, 08:01
@Stadewaeldchen

Das ist richtig, nichtsdestotrotz ermöglicht der orange PA Parkerleichterungen ohne einen grundlegenden Anspruch auf die Nutzung eines Behindertenparkplatzes. Ich darf also mit dem orange PA auf einem BP stehen, muss aber weg, wenn jemand mit blauem PA kommt.

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Stadewaeldchen  01.08.2024, 08:06
@profanity

Um auf einem BP lediglich zu halten benötigt man gar keinen Parkausweis, das darf jeder .

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profanity  01.08.2024, 08:32
@Stadewaeldchen

Das ist korrekt, allerdings geht es ja hier ums Parken, also mehr als drei Minuten. 😉

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Ich mache das schon mal wenn ich zufällig sehe wie junge Fahrer aus dem Auto hechten, und wenn vorne in der Scheibe der geforderte Parkausweis für Schwerbehinderte fehlt. Manchmal reagieren sie gar nicht, ein anderes Mal werden sie frech steigen aber wieder ins Auto um weg zu fahren, und manche versuchen sich in einer Diskussion. Was es da zu diskutieren gibt, verstehe ich allerdings nicht.


Singuli 
Beitragsersteller
 01.08.2024, 08:00

Ich frage mich immer was man tun kann dass die auch mal eine Strafe bekommen.

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ZuumZuum  01.08.2024, 09:15
@Singuli

Ordnungsamt oder Polizei verständigen. Leider sind die meist nicht sehr schnell bei solchen Sachen, so das der unberechtigte Parker schon wieder weg ist. Was man nicht tun darf, und das ist eindeutig, mit dem eigenen Fahrzeug zuparken, auch wenn man einen solchen Berechtigtenausweis beseitzt. Anders wie das unberechtigte Parken "nur" eine Ordnungswidrigkeit ist, wäre das ein Strafftatbestand, nennt sich Nötigung.

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Natürlich darf man fragen ob die Person berechtigt ist dort zu parken.

Die Person selbst muß nicht schwerbehindert sein. Wenn sie eine Person mit Schwerbehinderung und entsprechendem Sonderparkausweis z. B. zum Arzt oder Einkaufen fährt darf die Person auch auf einem Behindertenparkplatz parken. Die berechtigte Person muß nur dabei sein.


Singuli 
Beitragsersteller
 01.08.2024, 08:45

Ich will aber nicht fragen ob die Person berechtigt ist sondern ob sie behindert ist

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